Erstattungsrechner für Heilpraktikerkosten
Was Heilpraktiker-Leistungen nach der Preisliste kosten
Eine eingehende Untersuchung (Ziffer 1) kostet zwischen 12,30 Euro und 20,50 Euro, eine eingehende Beratung (Ziffer 4) zwischen 16,40 Euro und 22,00 Euro und eine Akupunktursitzung (Ziffer 21.1) zwischen 10,30 Euro und 26,00 Euro. Die Beihilfe erkennt davon 12,50 Euro, 18,50 Euro und 23,00 Euro als angemessen an.
Was Sie eintragen und woher die Zahlen stammen
- Die Preise stammen aus dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Es ist eine Preisliste mit Spannen und keine feste Gebührenordnung wie bei Ärzten.
- Die Beihilfe ist der Zuschuss des Dienstherrn für Beamtinnen und Beamte. Sie erstattet nur bis zu einem festgelegten Höchstbetrag, der bei einigen Leistungen deutlich unter dem höchsten Preis liegt.
- Erstattungssatz und Jahresgrenze tragen Sie selbst ein, denn sie hängen von Ihrem Tarif ab. Sie stehen in Ihren Vertragsbedingungen.
- Ein Betrag, den die Quellen nicht nennen, bleibt leer. Wir schätzen nichts.
- Heilpraktikerin und Heilpraktiker ist eine Erlaubnis zur Behandlung, keine ärztliche Zulassung. Was Heilpraktiker nicht behandeln dürfen, steht weiter unten.
Was Heilpraktiker-Leistungen kosten dürfen
Die 13 Leistungen der Preisliste kosten 3,60 Euro bis 41,00 Euro. Es kosten eine eingehende Untersuchung (Ziffer 1) 12,30 Euro bis 20,50 Euro, eine eingehende Beratung (Ziffer 4) 16,40 Euro bis 22,00 Euro, eine Akupunktursitzung (Ziffer 21.1) 10,30 Euro bis 26,00 Euro.
Das Gebührenverzeichnis ist eine Preisliste mit Spannen und keine feste Gebührenordnung wie bei Ärzten. Es beruht auf einer Leistungstabelle von 1985. Wer eine Rechnung prüfen will, sieht hier, in welchem Rahmen sich die Beträge bewegen, wenn vorher nichts anderes vereinbart wurde. Die rechte Spalte nennt den Betrag, den die Beihilfe für Beamtinnen und Beamte höchstens erstattet. Er liegt bei einigen Ziffern deutlich unter dem höchsten Preis.
| Ziffer | Leistung | Verfahren | Preisrahmen | Beihilfefähig bis |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Untersuchung | Untersuchung und Beratung | 12,30 Euro bis 20,50 Euro | 12,50 Euro |
| 2 | Vollständiges Krankenexamen mit Repertorisation nach den Regeln der klassischen Homöopathie | Homöopathie | 15,40 Euro bis 41,00 Euro | nicht hinterlegt |
| 3 | Kurze Information, auch mittels Fernsprecher, oder Ausstellung einer Wiederholungsverordnung | Untersuchung und Beratung | bis 4,50 Euro | 3,00 Euro |
| 4 | Eingehende Beratung von mindestens zehn Minuten Dauer, gegebenenfalls einschließlich einer Untersuchung | Untersuchung und Beratung | 16,40 Euro bis 22,00 Euro | 18,50 Euro |
| 5 | Beratung, auch mittels Fernsprecher, gegebenenfalls einschließlich einer kurzen Untersuchung | Untersuchung und Beratung | 8,20 Euro bis 20,50 Euro | 9,00 Euro |
| 19.1 | Psychotherapie von halbstündiger Dauer | Psychotherapie | 15,50 Euro bis 26,00 Euro | nicht hinterlegt |
| 21.1 | Akupunktur einschließlich Pulsdiagnose | Akupunktur | 10,30 Euro bis 26,00 Euro | 23,00 Euro |
| 24.1 | Eigenblutinjektion einschließlich Blutentnahme und Reinjektion | Injektion und Blut | 10,30 Euro bis 13,00 Euro | 11,00 Euro |
| 26.1 | Blutentnahme | Injektion und Blut | bis 3,60 Euro | 3,00 Euro |
| 27.3 | Setzen von Schröpfköpfen, unblutig | Ausleitende Verfahren | 5,20 Euro bis 8,00 Euro | 5,00 Euro |
| 34.1 | Chiropraktische Behandlung | Manuelle Verfahren | 10,50 Euro bis 18,00 Euro | 4,00 Euro |
| 34.2 | Gezielter chiropraktischer Eingriff an der Wirbelsäule | Manuelle Verfahren | 15,40 Euro bis 19,00 Euro | 17,00 Euro |
| 35.2 | Osteopathische Behandlung der Schultergelenke | Manuelle Verfahren | 15,40 Euro bis 26,00 Euro | 21,00 Euro |
Was Heilpraktiker nicht behandeln dürfen
Die Erlaubnis erlaubt viel, aber nicht alles. Drei Bundesgesetze ziehen die Grenzen. Zu jeder Regel nennt die Tabelle die Stelle im Gesetz.
| Thema | Was gilt | Wo es steht |
|---|---|---|
| Erlaubnis statt ärztlicher Zulassung | Wer Kranke behandelt, ohne Arzt zu sein, braucht dafür eine Erlaubnis. Heilpraktikerin und Heilpraktiker ist so eine Erlaubnis. Sie ist kein Facharzttitel und keine ärztliche Zulassung. | § 1 Absatz 1 Heilpraktikergesetz |
| Was als Heilkunde gilt | Als Heilkunde zählt jede berufsmäßige Tätigkeit, die Krankheiten, Leiden oder Körperschäden feststellt, heilt oder lindert. | § 1 Absatz 2 Heilpraktikergesetz |
| Ansteckende Krankheiten | Bestimmte ansteckende Krankheiten und Infektionen dürfen nur Ärztinnen und Ärzte feststellen und behandeln. Dazu zählen Geschlechtskrankheiten und meldepflichtige Krankheiten. | § 24 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz |
| Rezeptpflichtige Arzneimittel | Rezeptpflichtige Arzneimittel gibt die Apotheke nur mit einem Rezept von einer Ärztin, einem Zahnarzt oder einer Tierärztin ab. Ein Rezept von einer Heilpraktikerin genügt dafür nicht. | § 48 Absatz 1 Arzneimittelgesetz |
Was der Rechner nicht leistet
Der Rechner stellt keine Diagnose, empfiehlt keine Behandlung und sagt keinen Erfolg voraus. Er rechnet nur mit Beträgen. Was Ihre Zusatzversicherung tatsächlich zahlt, steht in Ihren Vertragsbedingungen, die Zahlen dazu tragen Sie selbst ein. Ob eine Beschwerde in eine Heilpraktikerpraxis gehört oder zuerst ärztlich abgeklärt werden muss, entscheidet er nicht. Heilpraktiker dürfen ansteckende Krankheiten nicht behandeln und keine rezeptpflichtigen Arzneimittel verschreiben.
Woher die Zahlen stammen
- Fachverband Deutscher Heilpraktiker: Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), Fassung 85/2002, beruhend auf der Leistungstabelle des Bundesministers des Innern vom 17.09.1985, Quelle, abgerufen am 2026-09-11.
- Bundesbeihilfeverordnung, Anlage 2: Höchstbeträge für die Angemessenheit der Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen, Quelle, abgerufen am 2026-09-11.
- Heilpraktikergesetz, § 1: Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung, Quelle, abgerufen am 2026-09-11.
- Infektionsschutzgesetz, § 24: Feststellung und Heilbehandlung übertragbarer Krankheiten, Quelle, abgerufen am 2026-09-11.
- Arzneimittelgesetz, § 48: Verschreibungspflicht, Quelle, abgerufen am 2026-09-11.