Heilpraktikerverzeichnis

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Erstattungsrechner für Heilpraktikerkosten

Nach der Preisliste für Heilpraktiker (GebüH) kosten die eingehende Untersuchung (Ziffer 1) und die eingehende Beratung (Ziffer 4), zwei Leistungen, die in fast jeder Rechnung stehen, zusammen bis zu 42,50 Euro. Bei 80 Prozent Erstattung zahlt Ihre private Zusatzversicherung davon 34,00 Euro, 8,50 Euro tragen Sie selbst. Kreuzen Sie unten Ihre eigenen Leistungen an und tragen Sie die Werte Ihres Tarifs ein.

Was Sie eintragen und woher die Zahlen stammen

  • Die Preise stammen aus dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Es ist eine Preisliste mit Spannen und keine feste Gebührenordnung wie bei Ärzten.
  • Die Beihilfe ist der Zuschuss des Dienstherrn für Beamtinnen und Beamte. Sie erstattet nur bis zu einem festgelegten Höchstbetrag, der bei einigen Leistungen deutlich unter dem höchsten Preis liegt.
  • Erstattungssatz und Jahresgrenze tragen Sie selbst ein, denn sie hängen von Ihrem Tarif ab. Sie stehen in Ihren Vertragsbedingungen.
  • Ein Betrag, den die Quellen nicht nennen, bleibt leer. Wir schätzen nichts.
  • Heilpraktikerin und Heilpraktiker ist eine Erlaubnis zur Behandlung, keine ärztliche Zulassung. Was Heilpraktiker nicht behandeln dürfen, steht weiter unten.
Leistungen Ihrer Rechnung ankreuzen. Die Ziffer steht auf Ihrer Rechnung.

Untersuchung und Beratung

Homöopathie

Psychotherapie

Akupunktur

Injektion und Blut

Ausleitende Verfahren

Manuelle Verfahren

Niedrigster Preis der Auswahl
28,70 Euro
Höchster Preis der Auswahl
42,50 Euro
Davon beihilfefähig (für Beamte)
31,00 Euro

2 Ziffern angekreuzt.

Werte des eigenen Tarifs eintragen

Diese drei Zahlen stehen in den Bedingungen Ihres Vertrags. Deshalb fragen wir sie ab, statt sie zu schätzen.

Ihr Tarif erstattet 34,00 Euro, 8,50 Euro tragen Sie selbst. Grundlage sind 80 Prozent von 42,50 Euro. Gerechnet ist mit dem höchsten Preis der Auswahl.

Was Heilpraktiker-Leistungen kosten dürfen

Die 13 Leistungen der Preisliste kosten 3,60 Euro bis 41,00 Euro. Es kosten eine eingehende Untersuchung (Ziffer 1) 12,30 Euro bis 20,50 Euro, eine eingehende Beratung (Ziffer 4) 16,40 Euro bis 22,00 Euro, eine Akupunktursitzung (Ziffer 21.1) 10,30 Euro bis 26,00 Euro.

Das Gebührenverzeichnis ist eine Preisliste mit Spannen und keine feste Gebührenordnung wie bei Ärzten. Es beruht auf einer Leistungstabelle von 1985. Wer eine Rechnung prüfen will, sieht hier, in welchem Rahmen sich die Beträge bewegen, wenn vorher nichts anderes vereinbart wurde. Die rechte Spalte nennt den Betrag, den die Beihilfe für Beamtinnen und Beamte höchstens erstattet. Er liegt bei einigen Ziffern deutlich unter dem höchsten Preis.

13 Leistungen der Preisliste für Heilpraktiker mit Preisrahmen und beihilfefähigem Höchstbetrag, Stand 2026-09-11, sortiert nach Ziffer.
ZifferLeistungVerfahrenPreisrahmenBeihilfefähig bis
1Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende UntersuchungUntersuchung und Beratung12,30 Euro bis 20,50 Euro12,50 Euro
2Vollständiges Krankenexamen mit Repertorisation nach den Regeln der klassischen HomöopathieHomöopathie15,40 Euro bis 41,00 Euronicht hinterlegt
3Kurze Information, auch mittels Fernsprecher, oder Ausstellung einer WiederholungsverordnungUntersuchung und Beratungbis 4,50 Euro3,00 Euro
4Eingehende Beratung von mindestens zehn Minuten Dauer, gegebenenfalls einschließlich einer UntersuchungUntersuchung und Beratung16,40 Euro bis 22,00 Euro18,50 Euro
5Beratung, auch mittels Fernsprecher, gegebenenfalls einschließlich einer kurzen UntersuchungUntersuchung und Beratung8,20 Euro bis 20,50 Euro9,00 Euro
19.1Psychotherapie von halbstündiger DauerPsychotherapie15,50 Euro bis 26,00 Euronicht hinterlegt
21.1Akupunktur einschließlich PulsdiagnoseAkupunktur10,30 Euro bis 26,00 Euro23,00 Euro
24.1Eigenblutinjektion einschließlich Blutentnahme und ReinjektionInjektion und Blut10,30 Euro bis 13,00 Euro11,00 Euro
26.1BlutentnahmeInjektion und Blutbis 3,60 Euro3,00 Euro
27.3Setzen von Schröpfköpfen, unblutigAusleitende Verfahren5,20 Euro bis 8,00 Euro5,00 Euro
34.1Chiropraktische BehandlungManuelle Verfahren10,50 Euro bis 18,00 Euro4,00 Euro
34.2Gezielter chiropraktischer Eingriff an der WirbelsäuleManuelle Verfahren15,40 Euro bis 19,00 Euro17,00 Euro
35.2Osteopathische Behandlung der SchultergelenkeManuelle Verfahren15,40 Euro bis 26,00 Euro21,00 Euro

Was Heilpraktiker nicht behandeln dürfen

Die Erlaubnis erlaubt viel, aber nicht alles. Drei Bundesgesetze ziehen die Grenzen. Zu jeder Regel nennt die Tabelle die Stelle im Gesetz.

4 Grenzen der Heilpraktikertätigkeit mit Fundstelle im Gesetz, Stand 2026-09-11.
ThemaWas giltWo es steht
Erlaubnis statt ärztlicher ZulassungWer Kranke behandelt, ohne Arzt zu sein, braucht dafür eine Erlaubnis. Heilpraktikerin und Heilpraktiker ist so eine Erlaubnis. Sie ist kein Facharzttitel und keine ärztliche Zulassung.§ 1 Absatz 1 Heilpraktikergesetz
Was als Heilkunde giltAls Heilkunde zählt jede berufsmäßige Tätigkeit, die Krankheiten, Leiden oder Körperschäden feststellt, heilt oder lindert.§ 1 Absatz 2 Heilpraktikergesetz
Ansteckende KrankheitenBestimmte ansteckende Krankheiten und Infektionen dürfen nur Ärztinnen und Ärzte feststellen und behandeln. Dazu zählen Geschlechtskrankheiten und meldepflichtige Krankheiten.§ 24 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz
Rezeptpflichtige ArzneimittelRezeptpflichtige Arzneimittel gibt die Apotheke nur mit einem Rezept von einer Ärztin, einem Zahnarzt oder einer Tierärztin ab. Ein Rezept von einer Heilpraktikerin genügt dafür nicht.§ 48 Absatz 1 Arzneimittelgesetz

Was der Rechner nicht leistet

Der Rechner stellt keine Diagnose, empfiehlt keine Behandlung und sagt keinen Erfolg voraus. Er rechnet nur mit Beträgen. Was Ihre Zusatzversicherung tatsächlich zahlt, steht in Ihren Vertragsbedingungen, die Zahlen dazu tragen Sie selbst ein. Ob eine Beschwerde in eine Heilpraktikerpraxis gehört oder zuerst ärztlich abgeklärt werden muss, entscheidet er nicht. Heilpraktiker dürfen ansteckende Krankheiten nicht behandeln und keine rezeptpflichtigen Arzneimittel verschreiben.

Woher die Zahlen stammen

  • Fachverband Deutscher Heilpraktiker: Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), Fassung 85/2002, beruhend auf der Leistungstabelle des Bundesministers des Innern vom 17.09.1985, Quelle, abgerufen am 2026-09-11.
  • Bundesbeihilfeverordnung, Anlage 2: Höchstbeträge für die Angemessenheit der Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen, Quelle, abgerufen am 2026-09-11.
  • Heilpraktikergesetz, § 1: Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung, Quelle, abgerufen am 2026-09-11.
  • Infektionsschutzgesetz, § 24: Feststellung und Heilbehandlung übertragbarer Krankheiten, Quelle, abgerufen am 2026-09-11.
  • Arzneimittelgesetz, § 48: Verschreibungspflicht, Quelle, abgerufen am 2026-09-11.