Heilpraktikerverzeichnis

Ratgeber

Was zahlt die Krankenkasse beim Heilpraktiker?

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Die gesetzliche Krankenkasse zahlt eine Behandlung beim Heilpraktiker nicht. Einige Kassen geben freiwillig einen Zuschuss zur Osteopathie: Die Techniker Krankenkasse und die DAK-Gesundheit zahlen 40 Euro für höchstens 3 Sitzungen im Jahr. Homöopathie dürfen Kassen ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr bezuschussen. Private Krankenversicherungen und die Beihilfe für Beamte erstatten nach Tarif und festen Höchstbeträgen.

Zuschuss der Techniker Krankenkasse zur Osteopathie
40 Euro je Sitzung, höchstens 3 im Jahr
Techniker Krankenkasse, Wie viel übernimmt die TK bei Osteopathie, Stand 20. September 2026
Ende des Kassenzuschusses für Homöopathie
ab 1. Januar 2027
Kassenärztliche Bundesvereinigung, Praxisnachricht zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Stand 30. Juli 2026
Erstattung durch private Krankenversicherung
häufig 75 bis 100 Prozent
Verband der Privaten Krankenversicherung, PKV-Serviceportal, Stand 20. September 2026
Schreibtisch mit Papierrechnungen, Taschenrechner, Stift und einer Tasse Kräutertee in einer Praxis, im Licht eines Fensters.
Rechnungen und Belege sammeln Sie am besten an einer Stelle, bevor Sie eine Erstattung beantragen. Bild: KI generiert.

Zahlt die gesetzliche Krankenkasse den Heilpraktiker?

Nein, die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Rechnung eines Heilpraktikers nicht. Sie bezahlt ärztliche Behandlung, und Ärztinnen und Ärzte mit Kassenzulassung rechnen direkt mit ihr ab. Ein Heilpraktiker ist kein Arzt und gehört nicht zu diesen Praxen. Deshalb haben Sie keinen Anspruch darauf, dass Ihre Kasse seine Leistung bezahlt.

Eine Ausnahme gibt es. Jede Kasse darf in ihrer Satzung, also in ihrem eigenen Regelwerk, freiwillige Zusatzleistungen festlegen, auch für Behandler ohne Kassenzulassung. Ob sie das tut, für welche Verfahren und mit welchem Betrag, entscheidet sie selbst. Deshalb lohnt der Blick auf die Webseite Ihrer Kasse, bevor Sie den ersten Termin ausmachen.

Was zahlen Techniker Krankenkasse, DAK und Barmer bei Osteopathie?

Osteopathie ist der freiwillige Zuschuss, der bei Heilpraktikern am häufigsten vorkommt, weil viele Osteopathen mit einer Heilpraktikererlaubnis arbeiten. Die Techniker Krankenkasse (TK) und die DAK-Gesundheit zahlen je 40 Euro für höchstens 3 Sitzungen im Kalenderjahr. Das sind zusammen bis zu 120 Euro. Die Barmer zahlt keinen festen Zuschuss. Sie verweist auf ein Bonusprogramm, auf bis zu 200 Euro für Schwangere und Neugeborene und auf eine private Zusatzversicherung.

Osteopathie-Zuschüsse von drei großen Kassen nach deren eigenen Angaben, abgerufen am 20. September 2026.
KrankenkasseWas sie zahltWas Sie vorher brauchenWer behandeln darf
Techniker Krankenkasse40 Euro je Sitzung, höchstens 3 Sitzungen im KalenderjahrEine formlose ärztliche oder zahnärztliche Bescheinigung, vor der ersten Behandlung ausgestelltOsteopath mit umfassender Ausbildung, der Mitglied in einem Berufsverband ist oder beitreten könnte
DAK-Gesundheit40 Euro je Behandlung, höchstens 3 im Kalenderjahr, also bis 120 EuroEine ärztliche Bescheinigung, außer eine Vertragsärztin mit osteopathischer Zusatzausbildung behandelt selbstÄrztin mit Zusatzausbildung oder Osteopath, der in einem Berufsverband ist oder beitreten könnte
BarmerKein fester Zuschuss. Bonusprogramm oder bis zu 200 Euro für Schwangere und NeugeboreneSie zahlen die Rechnung zuerst selbst und reichen sie danach einFür die 200 Euro nur Ärzte und Physiotherapeutinnen mit osteopathischer Zusatzqualifikation

Die Bedingungen entscheiden über das Geld. Die TK verlangt die Bescheinigung ausdrücklich vor der ersten Behandlung, holen Sie sie auch bei der DAK vorher ein. Sie ist formlos, ein Privatrezept mit Datum genügt zum Beispiel. Beide Kassen wollen außerdem, dass Ihr Osteopath einem Berufsverband angehört oder beitreten könnte. Eine Heilpraktikerin ohne osteopathische Ausbildung erfüllt diese Bedingung nicht, und Sie bekommen dann nichts. Fragen Sie deshalb in der Praxis nach dem Verbandsnachweis oder dem Ausbildungszertifikat und reichen Sie beides mit der Rechnung ein. Reichen Sie sie zeitnah ein: Laut TK verjähren Ansprüche vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind.

Zahlt die Krankenkasse noch Homöopathie beim Heilpraktiker?

Ein neues Gesetz zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge hat die Homöopathie aus der Kasse genommen. Seit dem 30. Juli 2026 dürfen Ärzte homöopathische und anthroposophische Arzneimittel nur noch auf Privatrezept verordnen, so die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Wer solche Mittel weiter nutzen will, bezahlt sie in der Apotheke selbst.

Für Heilpraktiker zählt die zweite Stufe des Gesetzes. Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen Kassen homöopathische Leistungen noch freiwillig erstatten, wenn ihre Satzung das vorsieht. Ab dem 1. Januar 2027 ist auch das ausgeschlossen.

Was zahlt die private Krankenversicherung beim Heilpraktiker?

Die meisten Tarife der privaten Krankenversicherung erstatten Heilpraktikerbehandlungen. Das schreibt der Verband der Privaten Krankenversicherung. Nicht dazu gehören die beiden Sozialtarife, der Basistarif und der Standardtarif, und wenige Tarife mit einem Leistungsumfang wie bei der gesetzlichen Kasse. Maßstab der Erstattung ist fast immer die Preisliste für Heilpraktiker von 1985. Je nach Tarif zahlt der Versicherer den niedrigsten oder den höchsten Satz einer Leistung. Dazu kommt oft ein Anteil von 75 bis 100 Prozent und eine Jahresgrenze, zum Beispiel 500 oder 1.000 Euro.

Die Preisliste wurde nie an die heutigen Preise angepasst. Der Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände nennt die Beträge Durchschnittswerte aus dem Jahr 1983. Eine Beratung steht dort mit 8,20 bis 20,50 Euro, eine Akupunktursitzung mit 10,30 bis 26,00 Euro. Heilpraktiker dürfen ihr Honorar frei vereinbaren und verlangen oft mehr. Die Differenz zwischen Rechnung und Tarifsatz bleibt bei Ihnen. Manche Tarife erstatten außerdem nur Verfahren aus dem Hufeland-Verzeichnis, einer Übersicht über Naturheilverfahren.

Wer zahlt meine Heilpraktikerrechnung?

Sind Sie gesetzlich krankenversichert?

Ja

Bezuschusst Ihre Kasse das Verfahren freiwillig, zum Beispiel Osteopathie?

Ja

Die Kasse zahlt ihren Zuschuss, bei TK und DAK 3 mal 40 Euro im Jahr, wenn Bescheinigung und Qualifikation stimmen. Den Rest zahlen Sie selbst oder eine private Zusatzversicherung.

Nein

Sie zahlen selbst. Eine private Zusatzversicherung erstattet nach ihren Bedingungen, meist einen Anteil bis zu einer Jahresgrenze.

Nein

Ist Ihr Tarif der Basistarif oder der Standardtarif?

Ja

Diese beiden Tarife erstatten keine Heilpraktikerleistungen. Sie zahlen selbst.

Nein

Bekommen Sie Beihilfe von Ihrem Dienstherrn, zum Beispiel als Bundesbeamter?

Ja

Die Beihilfe erkennt Heilpraktikerleistungen bis zu festen Höchstbeträgen an. Ihre private Restkostenversicherung zahlt den Rest nach Tarif.

Nein

Ihr Tarif erstattet nach Preisliste, Anteil und Jahresgrenze. Lesen Sie die Tarifbedingungen, bevor Sie eine längere Behandlung beginnen.

Bei Psychotherapie lohnt eine Nachfrage. Heilpraktiker mit einer auf Psychotherapie beschränkten Erlaubnis dürfen psychotherapeutisch behandeln, aber einige private Versicherer schließen genau diese Leistung aus. Klären Sie die Erstattung deshalb vorher schriftlich mit dem Versicherer.

Was zahlt eine Zusatzversicherung für den Heilpraktiker?

Gesetzlich Versicherte können Heilpraktikerleistungen mit einer ambulanten Zusatzversicherung absichern. Die Kassen vermitteln solche Verträge selbst. Die Barmer nennt einen Zusatzschutz der HUK-Coburg mit bis zu 800 Euro Behandlungskosten im Kalenderjahr, die DAK einen Tarif der HanseMerkur mit bis zu 80 Prozent Erstattung für Osteopathie. Das sind Werbeangaben der Kassen für ihre Partner, keine Tarifprüfung. Entscheidend sind die Bedingungen des einzelnen Vertrags.

Ein Rechenbeispiel zeigt, warum Prozentsatz und Jahresgrenze zusammengehören. Ein Tarif mit 80 Prozent Erstattung und 500 Euro Jahresgrenze zahlt bei 700 Euro Behandlungskosten höchstens 500 Euro: 80 Prozent wären 560 Euro, die Grenze kappt den Rest. Das gilt, wenn der Tarif nach der tatsächlichen Rechnung erstattet und nicht nur nach dem Satz der Preisliste. Welche Merkmale eines Tarifs über Ihre Erstattung entscheiden, erklärt der Beitrag zur Heilpraktiker-Zusatzversicherung.

Was zahlt die Beihilfe beim Heilpraktiker?

Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte bekommen von ihrem Dienstherrn einen Zuschuss zu Krankheitskosten, die Beihilfe. Für Heilpraktikerleistungen erkennt die Beihilfe des Bundes aber nur feste Höchstbeträge an. Von diesem anerkannten Betrag zahlt sie Ihren persönlichen Satz, meist 50 oder 70 Prozent. Den Rest übernimmt die private Restkostenversicherung nach ihrem Tarif.

Für häufige Leistungen reichen die Höchstbeträge von 9,00 Euro für eine Beratung bis zu 80,00 Euro für ein homöopathisches Erstgespräch von mindestens einer Stunde. Eine Akupunktursitzung erkennt die Beihilfe mit höchstens 23,00 Euro an, eine osteopathische Behandlung von Schulter und Wirbelsäule mit 21,00 Euro und eine gründliche Untersuchung mit 12,50 Euro.

Höchstbeträge der Bundesbeihilfe neben den Spannen der Preisliste für dieselben Leistungen. Die Beihilfen der Länder weichen ab.
LeistungNummerHöchstbetrag der BeihilfeSpanne der Preisliste
Gründliche Untersuchung112,50 Euro12,30 bis 20,50 Euro
Homöopathisches Erstgespräch, mindestens eine Stunde2a80,00 EuroKeine eigene Nummer, die Nummer 2 nennt 15,40 bis 41,00 Euro für 30 Minuten
Gründliche Beratung ab 15 Minuten418,50 Euro16,40 bis 22,00 Euro (ab 10 Minuten)
Beratung, auch telefonisch59,00 Euro8,20 bis 20,50 Euro
Akupunktur mit Pulsdiagnose21.123,00 Euro10,30 bis 26,00 Euro
Osteopathische Behandlung von Schultergelenk und Wirbelsäule35.221,00 Euro15,40 bis 26,00 Euro
Gezielter chiropraktischer Eingriff an der Wirbelsäule34.217,00 Euro15,40 bis 19,00 Euro

Die Tabelle zeigt zwei Dinge. Beim homöopathischen Erstgespräch ist die Beihilfe großzügiger als die Preisliste, weil sie eine ganze Stunde mit 80 Euro anerkennt. Bei den übrigen Leistungen liegt der Beihilfebetrag innerhalb der Spanne, aber unter dem Höchstsatz der Preisliste. Für Psychotherapie beim Heilpraktiker nennt die Liste keinen Betrag. Fragen Sie deshalb vor einer Gesprächstherapie bei der Beihilfestelle nach, ob sie etwas anerkennt.

So beantragen Sie die Erstattung der Heilpraktikerkosten

Ein Antrag scheitert oft an einem fehlenden Papier. Die Reihenfolge der Schritte entscheidet, ob Bescheinigung, Qualifikationsnachweis und Rechnung zusammenpassen.

  1. Lesen Sie vor dem ersten Termin die Bedingungen Ihrer Kasse oder Ihres Tarifs. Achten Sie darauf, für welches Verfahren, in welcher Höhe und mit welcher Bescheinigung gezahlt wird und welche Qualifikation der Behandler haben muss.
  2. Holen Sie bei Kassenzuschüssen die ärztliche Bescheinigung vor der ersten Sitzung ein. Datum und Verfahren müssen darauf stehen.
  3. Lassen Sie sich von der Praxis die voraussichtlichen Kosten in Textform geben, also lesbar per Brief, Mail oder Nachricht. Vergleichen Sie sie mit Ihren Tarifbedingungen, denn was der Tarif nicht deckt, ist Ihr Eigenanteil. Fragen Sie auch nach dem Verbands- oder Ausbildungsnachweis.
  4. Verlangen Sie eine Rechnung mit Diagnose, Nummer der Leistung, Datum und Einzelbetrag. Arzneimittel müssen getrennt ausgewiesen sein.
  5. Reichen Sie Rechnung, Bescheinigung und Nachweis gemeinsam ein, bei Kassen über App oder Kundenportal, bei Versicherung und Beihilfe mit dem Erstattungsantrag.
  6. Prüfen Sie den Bescheid Position für Position und widersprechen Sie schriftlich, wenn die Kürzung nicht zu den Bedingungen passt.

Gegen einen ablehnenden Bescheid Ihrer gesetzlichen Kasse können Sie Widerspruch einlegen. Die Frist steht im Bescheid und beträgt einen Monat. Private Versicherer schicken keinen Bescheid, sondern eine Abrechnung. Widersprechen Sie schriftlich und verlangen Sie die Stelle im Tarif, auf die sich die Kürzung stützt. Hilft das nicht, nimmt der Ombudsmann der privaten Kranken- und Pflegeversicherung Beschwerden kostenlos an.

Häufige Fragen

Zahlt die gesetzliche Krankenkasse eine Behandlung beim Heilpraktiker?

Nein, die gesetzliche Krankenkasse zahlt eine Behandlung beim Heilpraktiker nicht, weil ein Heilpraktiker kein Arzt ist und nicht mit den Kassen abrechnet. Einzelne Kassen geben freiwillig einen Zuschuss für bestimmte Verfahren, vor allem für Osteopathie. Ob und wie viel Ihre Kasse zahlt, steht in ihrer Satzung und auf ihrer Webseite.

Wie viel Zuschuss gibt es für Osteopathie von der Krankenkasse?

Die Techniker Krankenkasse und die DAK-Gesundheit zahlen je 40 Euro für höchstens 3 Osteopathie-Sitzungen im Kalenderjahr, zusammen also bis zu 120 Euro. Voraussetzung sind eine ärztliche Bescheinigung vor der ersten Behandlung und ein Osteopath mit Verbandsmitgliedschaft oder anerkannter Ausbildung. Die Barmer zahlt keinen festen Zuschuss und verweist auf Bonusprogramm und Zusatzversicherung.

Übernimmt die Krankenkasse 2026 noch Homöopathie?

Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen Krankenkassen Homöopathie noch freiwillig erstatten, wenn ihre Satzung das vorsieht. Seit dem 30. Juli 2026 dürfen Ärzte homöopathische Arzneimittel nur noch auf Privatrezept verordnen. Ab dem 1. Januar 2027 ist auch der freiwillige Kassenzuschuss für Homöopathie gesetzlich ausgeschlossen.

Erstattet die private Krankenversicherung Heilpraktikerkosten in voller Höhe?

Nein, die private Krankenversicherung erstattet Heilpraktikerkosten in den meisten Tarifen, aber selten in voller Höhe. Maßstab ist die Preisliste für Heilpraktiker von 1985, je nach Tarif mit dem niedrigsten oder dem höchsten Satz. Dazu kommt ein Anteil von 75 bis 100 Prozent und oft eine Jahresgrenze wie 500 oder 1.000 Euro. Basistarif und Standardtarif erstatten gar nichts. Was die Praxis über dem Tarifsatz berechnet, zahlen Sie selbst.

Wie viel Beihilfe bekomme ich als Bundesbeamter für den Heilpraktiker?

Die Beihilfe des Bundes erkennt Heilpraktikerleistungen nur bis zu festen Höchstbeträgen an. Das sind zum Beispiel 23 Euro für eine Akupunktursitzung, 21 Euro für eine osteopathische Behandlung der Wirbelsäule und 80 Euro für ein homöopathisches Erstgespräch von mindestens einer Stunde. Von diesem Betrag zahlt die Beihilfe Ihren persönlichen Satz, meist 50 oder 70 Prozent. Für Psychotherapie beim Heilpraktiker nennt die Liste des Bundes keinen Betrag.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 11 SGB V, Leistungsarten, Absatz 6 Satzungsleistungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 15 SGB V, Ärztliche Behandlung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung, BGBl. 2026 I Nr. 228 vom 29. Juli 2026, Bundesgesetzblatt, recht.bund.de,
  4. Praxisnachricht vom 30. Juli 2026: Homöopathika, Anthroposophika und Cannabisblüten nicht mehr verordnungsfähig, Kassenärztliche Bundesvereinigung,
  5. § 6 Bundesbeihilfeverordnung, Beihilfefähigkeit von Aufwendungen, und Anlage 2, Höchstbeträge für Heilpraktikerleistungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Wie viel übernimmt die TK bei Osteopathie? Voraussetzungen für den Zuschuss, Techniker Krankenkasse,
  7. Wie viel zahlt die DAK für meine Osteopathie-Behandlung? Stand 3. August 2026, DAK-Gesundheit,
  8. Osteopathie: Behandlung und Kosten, Barmer,
  9. Heilpraktiker oder Heilpraktikerin: Ihre Wahl als Privatpatient, Verband der Privaten Krankenversicherung e.V., PKV-Serviceportal,
  10. Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), Fassung 85/2002, Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V.,
  11. Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker: Herkunft der Beträge und freie Honorarvereinbarung, Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände e.V.,
  12. Repräsentative Umfrage 2017: Kostenträger der Heilpraktikerbehandlungen, Bund Deutscher Heilpraktiker e.V.,

Einsatz von Sprachmodellen

Ein Sprachmodell hat die wiederkehrenden Sätze auf den Orts- und Praxisseiten formuliert, die Ratgeber mitgeschrieben und Quellen gesucht. Die Beitragsbilder der Ratgeber hat eine Bild-KI erzeugt, sie sind als KI-Bild gekennzeichnet. Anschrift, Kontaktwege und Öffnungszeiten der Praxen übernimmt ein festes Programm aus OpenStreetMap, ein Sprachmodell verändert sie nicht.

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.