Was erstattet eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung?
Eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung ist ein privater Vertrag und kein Teil der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie ergänzt Ihre Krankenversicherung, gesetzlich oder privat, um Kosten, die diese nicht trägt. Grundlage der Erstattung ist fast immer die Preisliste für Heilpraktiker von 1985. Je nach Tarif zahlt der Versicherer den niedrigsten oder den höchsten Satz einer Leistung. Für private Tarife nennt der Verband der Privaten Krankenversicherung häufig 75 bis 100 Prozent Erstattung und eine Jahresgrenze wie 500 oder 1.000 Euro. Derselbe Verband gibt Musterbedingungen heraus, also Vorlagen für Versicherungsverträge, von denen einzelne Tarife abweichen.
Die meisten Tarife kombinieren nur drei Bausteine unterschiedlich: Satz, Anteil und Jahresgrenze. Der Anteil bestimmt, wie viel von jeder Rechnung bei Ihnen ankommt. Die Jahresgrenze bestimmt, wie viel im ganzen Jahr ankommt. Wer viele oder teure Sitzungen erwartet, schaut deshalb zuerst auf die Jahresgrenze. Wer nur gelegentlich behandelt wird, achtet eher auf den Anteil. Was gesetzliche Kassen, private Versicherer und die Beihilfe zahlen, steht im Überblick Was zahlt die Krankenkasse beim Heilpraktiker.
Welchen Satz der Preisliste Ihr Tarif erstattet
Die Preisliste nennt für jede Leistung eine Spanne, keinen festen Preis. Eine Akupunktursitzung steht dort mit 10,30 bis 26,00 Euro, eine Beratung mit 8,20 bis 20,50 Euro. Der Heilpraktiker vereinbart sein Honorar frei und liegt oft darüber. Der Tarif zahlt unabhängig von Ihrer Rechnung nur bis zu dem Satz, den er als Grenze nennt, je nach Tarif der Mindest- oder der Höchstsatz.
Die Modellrechnung zeigt, wie weit drei typische Tarifmuster bei derselben Akupunktursitzung auseinanderliegen: Sie erstatten 7,73 Euro, 23,40 Euro oder 26,00 Euro. Es ist eine eigene Rechnung auf Basis der Preisliste und kein Angebot eines Versicherers, denn einzelne Anbieter kombinieren die Bausteine anders.
| Tarifmuster | Erstattung je Sitzung | Was das für Sie bedeutet |
|---|---|---|
| Niedrigster Satz, 75 Prozent, Jahresgrenze 500 Euro | 7,73 Euro (75 Prozent von 10,30 Euro) | Sie tragen die Differenz zur tatsächlichen Rechnung selbst, und sie ist hier am größten |
| Höchster Satz, 90 Prozent, Jahresgrenze 750 Euro | 23,40 Euro (90 Prozent von 26,00 Euro) | Näher an der tatsächlichen Rechnung, der Beitrag ist dafür oft höher |
| Höchster Satz, 100 Prozent, Jahresgrenze 1.000 Euro | 26,00 Euro (100 Prozent von 26,00 Euro) | Der volle Satz der Preisliste, bei langen Serien greift die Jahresgrenze früher |
Was das Hufeland-Verzeichnis für Ihren Tarif bedeutet
Manche Tarife erstatten nicht jede Heilpraktikerleistung, sondern nur Verfahren aus dem Hufeland-Verzeichnis. Das ist eine Übersicht über Naturheilkunde und komplementäre Medizin, mit der Praxen ihre Leistungen abrechnen. Die Hufelandgesellschaft für Gesamtmedizin gibt sie seit mehr als 25 Jahren heraus, inzwischen in der 8. Auflage beim Thieme-Verlag. Sie umfasst zum Beispiel Homöopathie, anthroposophische Medizin, traditionelle chinesische Medizin und Ayurveda.
Für Sie macht das einen praktischen Unterschied. Ein Tarif, der allein nach der Preisliste erstattet, zahlt jede dort aufgeführte Leistung, egal welches Verfahren dahintersteht. Ein Tarif, der zusätzlich das Hufeland-Verzeichnis voraussetzt, kann eine Rechnung für ein dort nicht gelistetes Verfahren ablehnen, auch wenn die Praxis sie korrekt ausgestellt hat. Fragen Sie deshalb vor einer neuen oder unüblichen Methode nach, ob Ihr Tarif das Verzeichnis voraussetzt.
Welche Leistungen die Zusatzversicherung oft ausschließt
Der bekannteste Ausschluss betrifft die Psychotherapie beim Heilpraktiker. Nach dem Serviceportal des Verbands schließen einige Versicherer diese Leistung in ihren Tarifen ausdrücklich aus, obwohl ein Heilpraktiker mit einer auf Psychotherapie beschränkten Erlaubnis sie anbieten darf. Der Ausschluss betrifft nur die Erstattung, nicht die Erlaubnis zur Behandlung.
Ist es Psychotherapie beim Heilpraktiker?
Lesen Sie die Bedingungen genau. Einige Tarife schließen diese Leistung ausdrücklich aus.
Verlangt Ihr Tarif, dass das Verfahren im Hufeland-Verzeichnis steht?
Steht Ihr Verfahren im Hufeland-Verzeichnis?
Die Behandlung wird in der Regel erstattet, mit dem Anteil und bis zur Jahresgrenze Ihres Tarifs, wenn die Wartezeit vorbei ist.
Fragen Sie vor der Behandlung schriftlich beim Versicherer nach, ob er das Verfahren im Einzelfall anerkennt. Ohne diese Zusage tragen Sie das Kostenrisiko allein.
Die Behandlung wird in der Regel erstattet, mit dem Anteil und bis zur Jahresgrenze Ihres Tarifs, wenn die Wartezeit vorbei ist.
Ein zweiter Ausschluss betrifft laufende Behandlungen. Wer die Zusatzversicherung erst nach Beginn einer Behandlungsserie abschließt, bekommt diese Serie häufig nicht rückwirkend erstattet, weil Versicherer sie als Risiko vor Vertragsbeginn werten. Schließen Sie den Tarif deshalb ab, bevor die Serie beginnt, nicht währenddessen.
Was Sie bei den Gesundheitsfragen beachten müssen
Vor Vertragsschluss stellt der Versicherer Gesundheitsfragen in Textform, zum Beispiel zu Vorerkrankungen und laufenden Behandlungen. Sie müssen diese Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Verletzen Sie diese Pflicht, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. War es nur leichte Fahrlässigkeit, kann er stattdessen mit einer Frist von einem Monat kündigen oder den Vertrag rückwirkend zu anderen Bedingungen fortführen. Diese Rechte hat er nur, wenn er Sie vorher in einer gesonderten Mitteilung in Textform auf die Folgen hingewiesen hat.
- Beantworten Sie jede Gesundheitsfrage vollständig. Auch eine verschwiegene Vorerkrankung, die mit der späteren Rechnung nichts zu tun hat, kann dem Versicherer den Rücktritt ermöglichen.
- Fragen Sie gezielt nach der Wartezeit für Ihr Verfahren. Die Musterbedingungen sehen 3 Monate allgemein und 8 Monate für Psychotherapie vor.
- Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, ob Ihr Verfahren als normale Leistung der Preisliste gilt oder zusätzlich im Hufeland-Verzeichnis stehen muss.
- Prüfen Sie Anteil und Jahresgrenze immer zusammen. Ein hoher Anteil bei niedriger Grenze hilft bei einer langen Serie kaum.
So reichen Sie Heilpraktiker-Rechnungen zur Erstattung ein
Die Erstattung scheitert häufig an einer fehlenden Angabe auf der Rechnung. Die folgenden Schritte bringen Kosteninformation, Rechnung und Einreichung in die richtige Reihenfolge.
- Lassen Sie sich vor einer längeren Behandlungsserie die voraussichtlichen Kosten in Textform mitteilen, also lesbar per Brief, Mail oder Nachricht.
- Prüfen Sie anhand der Tarifbedingungen, ob das geplante Verfahren erstattet wird, besonders bei Psychotherapie oder einer unüblichen Methode.
- Verlangen Sie eine Rechnung mit Diagnose, Nummer der Leistung, Behandlungsdatum und Einzelbetrag je Leistung.
- Reichen Sie die Rechnung über das Kundenportal oder per Post ein, möglichst noch im Kalenderjahr der Behandlung.
- Prüfen Sie die Abrechnung Position für Position. Bei einer Kürzung verlangen Sie schriftlich die Stelle im Tarif, auf die sich der Versicherer stützt.
Wann Sie die Zusatzversicherung kündigen können
Sie können die Zusatzversicherung zum Ende des ersten oder jedes folgenden Versicherungsjahres kündigen, mit einer Frist von drei Monaten. Manche Tarife schreiben eine Mindestlaufzeit vor, und ob der Versicherer einen Zusatztarif kündigen darf, steht in den Vertragsbedingungen. Werden Sie später gesetzlich krankenversicherungspflichtig, können Sie einen Krankheitskostentarif rückwirkend zum Beginn der Versicherungspflicht kündigen, wenn Sie das innerhalb von drei Monaten tun.
Häufige Fragen
Erstattet eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung die volle Rechnung?
Nein, eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung erstattet nur bis zu den Grenzen ihres Tarifs. Maßstab ist je nach Tarif der niedrigste oder der höchste Satz der Preisliste für Heilpraktiker. Dazu kommt ein Anteil von häufig 75 bis 100 Prozent und eine Jahresgrenze wie 500 oder 1.000 Euro. Was der Heilpraktiker darüber berechnet, zahlen Sie selbst.
Wie lange dauert die Wartezeit bei einer Heilpraktiker-Zusatzversicherung?
Nach den Musterbedingungen des Verbands der Privaten Krankenversicherung beträgt die allgemeine Wartezeit 3 Monate ab Versicherungsbeginn. Für Psychotherapie gilt eine besondere Wartezeit von 8 Monaten. Sofern der Tarif es vorsieht, erlässt der Versicherer die Wartezeit gegen ein ärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand. Einzelne Tarife weichen von den Musterbedingungen ab.
Zahlt die Zusatzversicherung auch Psychotherapie beim Heilpraktiker?
Nicht immer, denn nach dem Serviceportal des Verbands der Privaten Krankenversicherung schließen einige Tarife Psychotherapie beim Heilpraktiker ausdrücklich aus, obwohl die Erlaubnis dafür unabhängig von der Versicherung besteht. Prüfen Sie diesen Punkt vor dem Vertragsschluss in den Tarifbedingungen.
Was passiert, wenn ich eine Gesundheitsfrage der Zusatzversicherung falsch beantworte?
Der Versicherer kann bei falschen oder unvollständigen Angaben vom Vertrag zurücktreten. Bei nur leichter Fahrlässigkeit kann er stattdessen mit einer Frist von einem Monat kündigen oder den Vertrag rückwirkend zu anderen Bedingungen fortführen. Bei bewusst falschen Angaben müssen Sie unter Umständen bereits gezahlte Erstattungen zurückzahlen.
Brauche ich für die Erstattung der Zusatzversicherung eine Überweisung vom Arzt?
In der Regel brauchen Sie für die Erstattung keine Überweisung. Nach den Musterbedingungen der privaten Krankenversicherung dürfen Versicherte Heilpraktiker in Anspruch nehmen, wenn der Tarif nichts anderes bestimmt, und eine Überweisung sehen sie nicht vor. Einzelne Tarife können für bestimmte Leistungen zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung verlangen. Das steht dann in den Tarifbedingungen.
Wie kündige ich meine Heilpraktiker-Zusatzversicherung?
Sie kündigen zum Ende des ersten oder jedes folgenden Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten, wenn Ihr Tarif keine Mindestlaufzeit vorschreibt. Werden Sie gesetzlich versicherungspflichtig, können Sie innerhalb von drei Monaten rückwirkend zum Beginn der Pflichtversicherung kündigen.
