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Ratgeber

Wann zahlen Sie Ausfallhonorar beim Heilpraktiker?

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Sie zahlen Ausfallhonorar, wenn Sie einen fest vereinbarten Termin verpassen oder später absagen, als es die Regel Ihrer Praxis erlaubt. Ein Fall vor dem Bundesgerichtshof zeigt, worum es geht: Die Praxis verlangte 25 Euro, wenn Patienten weniger als 24 Stunden vorher absagten. Wer den ganzen Behandlungsvertrag kündigt, schuldet für spätere Termine nichts.

Pauschale im Fall vor dem Bundesgerichtshof
25 Euro je Termin
BGH, Urteil vom 12. Mai 2022, III ZR 78/21, Stand 12. Mai 2022
Absagefrist im selben Fall
24 Stunden vor dem Termin
BGH, Urteil vom 12. Mai 2022, III ZR 78/21, Stand 12. Mai 2022
Für unwirksam erklärte Pauschale bei Kurabbruch
80 Prozent des Tagessatzes
BGH, Urteil vom 8. Oktober 2020, III ZR 80/20, Stand 8. Oktober 2020
Ein aufgeschlagenes Terminbuch mit leeren Zeilen und einem Stift auf einem Empfangstisch, dahinter ein leerer Wartestuhl.
Wer einen festen Termin spät absagt, muss unter Umständen Ausfallhonorar zahlen. Bild: KI generiert.

Wann müssen Sie beim Heilpraktiker Ausfallhonorar zahlen?

Ihr Vertrag mit dem Heilpraktiker ist ein Behandlungsvertrag. Das Gesetz kennt ihn für jeden, der eine medizinische Behandlung zusagt, nicht nur für Ärzte. Für solche Verträge gilt eine Regel aus dem Dienstvertragsrecht: Nehmen Sie einen fest vereinbarten Dienst nicht an, kann die Praxis trotzdem die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne die Behandlung nachzuholen. Der Bundesgerichtshof hat das 2022 in einem Fall um eine Ergotherapiepraxis bestätigt.

Ein Ausfallhonorar ist deshalb keine Strafe für die Absage, sondern eine Pauschale für den Anspruch der Praxis auf ihre Vergütung. Die Praxis muss sich davon abziehen lassen, was sie durch die freie Zeit spart oder anderweitig verdient, etwa durch einen anderen Patienten im selben Termin. Ob ein Termin fest reserviert ist, hängt von den Umständen ab. Vergibt die Praxis Exklusivtermine, die sie kurzfristig nicht neu besetzen kann, ist der Termin verbindlich.

Was der Bundesgerichtshof zum Ausfallhonorar entschieden hat

Eine Ergotherapiepraxis verlangte für zwei kurzfristig abgesagte Termine je 25 Euro. In ihren Anmeldeformularen stand, dass Termine mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden müssen, sonst werde eine Ausfallpauschale von 25 Euro berechnet. Die Mutter zweier Kinder hatte am Morgen des Termins abgesagt, weil ein Kind krank war.

Die Praxis verlor den Prozess. Wegen der Coronaschutzverordnung durfte sie an diesem Tag nur behandeln, wenn ein ärztliches Attest die Notwendigkeit bestätigte, und ein solches Attest lag nicht vor. Weil die Praxis nicht behandeln durfte, schuldete die Mutter kein Ausfallhonorar. Ob diese Klausel, also die Regel im Anmeldeformular, selbst wirksam war, ließ das Gericht offen.

Das Urteil enthält Aussagen, die über den Einzelfall hinausgehen. Der Anspruch auf Vergütung gilt auch gegenüber gesetzlich Versicherten. Und eine Absage am Telefon beendet den Behandlungsvertrag nicht, sie verschiebt nur die Termine.

Ist eine Absage dasselbe wie eine Kündigung?

Nein. Sie dürfen den Behandlungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Das gilt für Dienste, die auf besonderem Vertrauen beruhen, und Behandlungen zählen dazu. Die Kündigung wirkt für die Zukunft. Für bereits erbrachte Leistungen zahlen Sie den entsprechenden Anteil.

Die Absage eines einzelnen Termins ist etwas anderes. Im Fall der Ergotherapiepraxis sagte die Mutter am Telefon nur die beiden Termine ab, ohne die Behandlung zu beenden. Das Gericht sah darin keine Kündigung, auch keine Kündigung einzelner Termine. Wer die Behandlung beenden will, sagt das deshalb ausdrücklich, am besten schriftlich.

Müssen Sie ein Ausfallhonorar zahlen?

Haben Sie den gesamten Behandlungsvertrag gekündigt, nicht nur einen Termin abgesagt?

Ja

Dann fällt für spätere Termine kein Ausfallhonorar an. Für bereits erbrachte Leistungen zahlen Sie den entsprechenden Anteil.

Nein

Haben Sie den Termin innerhalb der vereinbarten Frist abgesagt?

Ja

Dann ist in der Regel nichts fällig, weil die Praxis nach ihren eigenen Bedingungen die Zeit noch anderweitig vergeben kann.

Nein

Konnte die Praxis zum Termin überhaupt behandeln?

Ja

Dann kann ein wirksam vereinbartes Ausfallhonorar fällig sein, gemindert um das, was die Praxis erspart oder anderweitig verdient hat.

Nein

Dann schulden Sie nichts, zum Beispiel wenn ein behördliches Verbot die Behandlung an diesem Tag untersagte.

Kündigt die Praxis den Vertrag, weil Sie sich vertragswidrig verhalten haben, kann sie zusätzlich Schadensersatz verlangen. Kündigen Sie dagegen wegen eines vertragswidrigen Verhaltens der Praxis, entfällt auch die Vergütung für bisherige Leistungen, soweit sie Ihnen nichts mehr nützen.

Wie hoch darf das Ausfallhonorar sein?

Eine feste Obergrenze in Euro nennt das Gesetz nicht. Zwei Urteile zeigen, wo Gerichte hingeschaut haben. 2022 ging es um 25 Euro je Termin bei einer Absage weniger als 24 Stunden vorher. 2020 ging es um 80 Prozent des Tagessatzes, den eine Klinik bei vorzeitiger Abreise aus einer Mutter-Kind-Kur verlangte. Diese zweite Klausel erklärte das Gericht für unwirksam. Sie hielt Patienten davon ab, den Vertrag zu kündigen, und das Recht zur Kündigung darf eine Klausel nicht aushöhlen. Die 25 Euro sah das Landgericht im Fall von 2022 nicht als ernstliches Hindernis für eine Kündigung. Der Bundesgerichtshof ließ das offen.

Zwei Urteile des Bundesgerichtshofs zu Klauseln über Ausfallkosten im Vergleich.
Was die Praxis verlangteFallErgebnis
25 Euro je abgesagtem Einzeltermin, Absage mindestens 24 Stunden vorher nötigErgotherapiepraxis, Urteil von 2022Die Praxis verlor aus einem anderen Grund. Ob die Klausel wirksam ist, ließ das Gericht offen.
80 Prozent des Tagessatzes bei vorzeitiger AbreiseMutter-Kind-Kur, Urteil von 2020Klausel unwirksam, weil sie das Recht zur Kündigung behindert

Gilt das Ausfallhonorar auch für gesetzlich Versicherte?

Ja, das Ausfallhonorar gilt auch für gesetzlich Krankenversicherte. Das Gericht hat 2022 ausdrücklich gesagt, dass der Anspruch auf Vergütung auch gegen sie besteht. Der Grund: Die gesetzliche Kasse bezahlt nur, wenn tatsächlich behandelt wurde. Das vergebliche Warten der Praxis auf einen Patienten bezahlt sie nicht. Beim Heilpraktiker schließen Sie den Vertrag ohnehin selbst, weil die gesetzliche Kasse seine Leistungen nicht übernimmt.

Erstatten lassen können Sie ein Ausfallhonorar kaum. Versicherungen zahlen Behandlungen, die stattgefunden haben, und für einen ausgefallenen Termin ist deshalb in der Regel nichts zu erwarten. Die Rechnung tragen Sie meist selbst. Fragen Sie deshalb schon beim ersten Termin nach der Absageregel. Was am ersten Termin sonst geklärt wird, steht im Beitrag zum ersten Termin beim Heilpraktiker.

  • Fragen Sie vor dem ersten Termin nach der Absagefrist und lassen Sie sich die Regel zeigen.
  • Sagen Sie einen Termin ab, sobald absehbar ist, dass Sie ihn nicht wahrnehmen können, nicht erst kurz davor.
  • Kündigen Sie ausdrücklich und möglichst schriftlich, wenn Sie die ganze Behandlung beenden wollen, und verschieben Sie nicht nur einen Termin.
  • Bitten Sie um eine Kopie des Anmeldeformulars oder der Vertragsbedingungen mit der Ausfallregel für Ihre eigenen Unterlagen.

So prüfen Sie eine Ausfallrechnung Schritt für Schritt

Bei einer unklaren Ausfallrechnung sollten Sie nicht sofort zahlen und auch nicht pauschal ablehnen. Gehen Sie in dieser Reihenfolge vor.

  1. Prüfen Sie, ob die Regel schriftlich vereinbart wurde, etwa im Anmeldeformular oder in den Vertragsbedingungen der Praxis.
  2. Prüfen Sie, ob die Regel eine Pauschale für die Vergütung der reservierten Zeit ist und keine Strafe für die Absage.
  3. Prüfen Sie die vereinbarte Absagefrist und ob Sie sie eingehalten oder tatsächlich verletzt haben.
  4. Prüfen Sie, ob die Praxis am Termin selbst hätte behandeln können, etwa ohne Krankheit der Behandlerin oder behördliches Verbot.
  5. Widersprechen Sie einer unverhältnismäßig hohen oder falsch begründeten Pauschale schriftlich und verlangen Sie die Berechnungsgrundlage der Praxis.

Die Praxis kann ein Ausfallhonorar bis zu drei Jahre nach dem Ende des Jahres verlangen, in dem der Termin ausfiel. Eine Rechnung aus dem laufenden oder dem vorangegangenen Jahr können Sie deshalb nicht allein mit dem Zeitablauf abwehren.

Häufige Fragen

Darf ein Heilpraktiker für einen abgesagten Termin Geld verlangen?

Ja, ein Heilpraktiker darf für einen abgesagten Termin Geld verlangen, wenn Sie einen fest vereinbarten Termin verpassen oder später absagen, als es seine Regel erlaubt. Grundlage ist der gesetzliche Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, den der Bundesgerichtshof 2022 auch für Behandlungsverträge bestätigt hat. Die Praxis muss sich anrechnen lassen, was sie durch die freie Zeit spart oder verdient.

Wie viel Vorlauf brauche ich, um beim Heilpraktiker kostenlos abzusagen?

Die Absagefrist legt Ihre Praxis in ihren Vertragsbedingungen fest. In dem Fall, den der Bundesgerichtshof 2022 entschied, betrug sie 24 Stunden. Ob diese Frist angemessen ist, hat das Gericht offengelassen. Fragen Sie deshalb beim ersten Termin nach Ihrer Frist.

Muss ich Ausfallhonorar zahlen, wenn ich krank war und deshalb absagen musste?

Ja, das kann sein, denn eine eigene Erkrankung befreit Sie nicht automatisch von einem wirksam vereinbarten Ausfallhonorar. Nach dem Gesetz kommt es nicht darauf an, ob Sie an der Absage schuld sind. Konnte die Praxis selbst nicht behandeln, etwa wegen eines behördlichen Verbots, schulden Sie nichts.

Gilt das Ausfallhonorar beim Heilpraktiker auch, wenn ich gesetzlich krankenversichert bin?

Ja, das Ausfallhonorar gilt auch für gesetzlich Krankenversicherte. Der Bundesgerichtshof hat 2022 klargestellt, dass der Anspruch der Praxis auf Vergütung auch gegen sie besteht. Beim Heilpraktiker ist der Behandlungsvertrag ohnehin privat, weil die gesetzliche Kasse seine Leistungen nicht bezahlt.

Kann ich die ganze Behandlung beim Heilpraktiker ohne Ausfallhonorar beenden?

Ja, Sie dürfen den Behandlungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Für spätere Termine entsteht dann kein Ausfallhonorar mehr, und für bereits erbrachte Leistungen zahlen Sie nur den entsprechenden Anteil. Sagen Sie ausdrücklich, dass Sie die Behandlung beenden, denn die bloße Absage eines Termins ist keine Kündigung.

Ist eine Ausfallpauschale von 80 Prozent des Honorars beim Heilpraktiker zulässig?

Ob eine Ausfallpauschale von 80 Prozent zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab. Der Bundesgerichtshof hat 2020 für den vorzeitigen Abbruch einer Mutter-Kind-Kur eine Klausel über 80 Prozent des Tagessatzes für unwirksam erklärt, weil sie das Recht zur Kündigung behindert. Dieses Urteil betraf keinen einzelnen abgesagten Termin. Für Einzeltermine nennt der Bundesgerichtshof in seinen beiden Urteilen keine feste Obergrenze.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 630a BGB, Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 615 BGB, Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 627 BGB, Fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 628 BGB, Teilvergütung und Schadensersatz bei fristloser Kündigung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 297 BGB, Unvermögen des Schuldners, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. BGH, Urteil vom 12. Mai 2022, III ZR 78/21 (Ausfallpauschale einer Ergotherapiepraxis), Bundesgerichtshof,
  7. BGH, Pressemitteilung Nr. 127/2020 zum Urteil vom 8. Oktober 2020, III ZR 80/20, Bundesgerichtshof,
  8. Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), Fassung 85/2002, Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V.,

Einsatz von Sprachmodellen

Ein Sprachmodell hat die wiederkehrenden Sätze auf den Orts- und Praxisseiten formuliert, die Ratgeber mitgeschrieben und Quellen gesucht. Die Beitragsbilder der Ratgeber hat eine Bild-KI erzeugt, sie sind als KI-Bild gekennzeichnet. Anschrift, Kontaktwege und Öffnungszeiten der Praxen übernimmt ein festes Programm aus OpenStreetMap, ein Sprachmodell verändert sie nicht.

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.