So läuft der erste Heilpraktiker-Termin in 6 Schritten ab
Der Ablauf ist nirgends vorgeschrieben. Aus dem Patientenrecht und der Prüfung beim Gesundheitsamt ergibt sich aber eine Reihenfolge, an der Sie eine sorgfältige Praxis erkennen.
Termin vereinbaren und nach Kosten fragen
Schon am Telefon oder per Mail fragen Sie nach Dauer und Honorar des Erstgesprächs und lassen sich die Erlaubnis der Praxis zeigen. Die Praxis nennt Preis und Dauer, die schriftliche Kosteninformation folgt.
Gespräch über Ihre Krankengeschichte
Es geht um Beschwerden, Medikamente, Vorerkrankungen, Lebensumstände und Ihre seelische Verfassung. Die Fragen sind ausführlich, weil Heilpraktiker beim Gesundheitsamt zeigen müssen, dass sie eine vollständige Krankengeschichte erheben können. Die Dauer hängt vom Verfahren ab, ein homöopathisches Erstgespräch kann eine Stunde und länger dauern.
Untersuchung und Befunde
Die Praxis untersucht Sie körperlich, soweit das Verfahren es braucht, und wertet Ihre mitgebrachten Arztbriefe und Laborwerte aus.
Diagnose, Vorschlag und Aufklärung
Die Praxis erklärt Diagnose, Verlauf und Behandlung und klärt Sie über Risiken und Alternativen auf. Schickt sie Sie zu einem Arzt, ist das kein Abbruch, sondern richtig, wenn Ihre Beschwerden eine Maßnahme brauchen, die sie nicht leisten darf.
Kosteninformation und Bedenkzeit
Sie erhalten die voraussichtlichen Kosten in Textform, also lesbar per Brief, Mail oder Ausdruck. Die Aufklärung muss so rechtzeitig sein, dass Sie in Ruhe entscheiden können. Sie dürfen den Termin ohne Einwilligung beenden.
Einwilligung und erste Maßnahme
Erst nach der Aufklärung willigen Sie ein. Die Praxis hält alles in der Behandlungsakte fest, bewahrt sie zehn Jahre auf, und Sie dürfen jederzeit Einsicht verlangen.
Welche Rechte Sie beim ersten Heilpraktiker-Termin haben
Mit dem Termin schließen Sie einen Behandlungsvertrag. Er gilt für jeden, der eine medizinische Behandlung zusagt, also auch für Heilpraktiker. Daraus folgen Pflichten der Praxis. Sie muss Ihnen zu Beginn verständlich erklären, welche Diagnose sie stellt, wie es voraussichtlich weitergeht und welche Behandlung sie vorschlägt. Vor jeder Maßnahme muss sie Sie mündlich über Ablauf, Risiken und Alternativen aufklären, so rechtzeitig, dass Sie in Ruhe entscheiden können. Erst danach willigen Sie ein, und diese Einwilligung dürfen Sie jederzeit formlos widerrufen.
| Schritt | Was dazugehört | Ihr Recht |
|---|---|---|
| Gespräch über Ihre Krankengeschichte | Fragen zu Vorerkrankungen, Medikamenten und Lebensumständen | Diese Fragen gehören zur Arbeit der Praxis, sie sind keine Neugier |
| Auswertung mitgebrachter Befunde | Arztbriefe und Laborwerte | Sie dürfen erwarten, dass die Praxis Ihre Arztbriefe liest und bewertet |
| Erklärung von Diagnose und Behandlung | Diagnose, voraussichtlicher Verlauf, vorgeschlagene Therapie | Verständlich, zu Beginn und bei Bedarf im Verlauf |
| Information über die Kosten | Voraussichtliche Kosten schriftlich, per Brief, Mail oder Ausdruck | Sie kennen die Kosten vor der ersten Maßnahme |
| Aufklärung über Risiken und Alternativen | Ablauf, Risiken, Alternativen | Mündlich, rechtzeitig und verständlich, Kopien unterschriebener Unterlagen bekommen Sie mit |
| Einwilligung | Ihr Ja zur Behandlung | Ohne vorherige Aufklärung unwirksam, jederzeit formlos zu widerrufen |
| Eintrag in die Behandlungsakte | Krankengeschichte, Diagnose, Aufklärung und Einwilligung | Einsicht und die erste Abschrift sind kostenlos |
Welche 6 Unterlagen Sie zum Heilpraktiker mitbringen
Was Sie mitbringen, verkürzt das Gespräch, verhindert Doppeluntersuchungen und schützt Sie vor einer Behandlung, die nicht zu einem Medikament passt. Die Praxis soll ärztliche Befunde einschließlich Laborwerten verstehen und in ihre Entscheidung einbeziehen. Das gelingt nur, wenn die Unterlagen auf dem Tisch liegen.
- Aktuelle Arztbriefe und Befunde, vor allem zu der Beschwerde, wegen der Sie kommen.
- Aktuelle Laborwerte, falls Sie welche haben.
- Eine Liste aller Medikamente mit Dosierung, auch der frei gekauften, damit Wechselwirkungen mit pflanzlichen Mitteln auffallen.
- Impfpass und, wenn vorhanden, Allergiepass, weil Allergien für viele Behandlungen wichtig sind.
- Ihre Versicherungsunterlagen, also die Tarifbedingungen der privaten Versicherung oder die Regeln Ihrer Kasse für Zuschüsse, damit die Kosteninformation dazu passt.
- Eine Liste Ihrer Fragen, damit die Aufklärung auch Ihre Fragen beantwortet und nicht nur die der Praxis.
Welche 5 Fragen Sie vor der Einwilligung stellen
Die Aufklärung muss Ablauf, erwartete Folgen und Risiken der Maßnahme nennen, dazu wie notwendig, dringend und geeignet sie ist und wie gut die Erfolgsaussichten sind. Kommen mehrere übliche Methoden mit deutlich unterschiedlichen Risiken infrage, gehören auch die Alternativen dazu. Im Streitfall muss die Praxis beweisen, dass sie aufgeklärt hat. Ihre Fragen sind deshalb kein Misstrauen, sondern der normale Weg zu einer wirksamen Einwilligung.
- Welche Diagnose stellen Sie, und worauf stützt sie sich? Eine Diagnose beruht auf Krankengeschichte, Befunden und Untersuchung, nicht auf einem Gerät allein.
- Welches Verfahren schlagen Sie vor, welche Risiken hat es, und welche Alternativen gibt es, auch außerhalb Ihrer Praxis?
- Wie viele Sitzungen planen Sie, und woran erkennen wir nach welcher Zeit, ob die Behandlung wirkt?
- Was kostet eine Sitzung, was die ganze Serie, und bekomme ich das in Textform, bevor wir anfangen?
- Bei welchen Beschwerden oder Befunden schicken Sie mich zum Arzt, und wie stimmen Sie sich mit meiner Hausärztin ab?
Die Antworten sagen mehr über die Praxis als jede Werbung. Wer einen sicheren Erfolg verspricht oder Nebenwirkungen ausschließt, verstößt in der Regel gegen das Werberecht für Heilmittel. Eine Diagnose allein aus einem Gerät, ohne Gespräch und Untersuchung, ist ein Warnzeichen. Und eine Antwort ohne Zahl der Sitzungen und ohne Zeitpunkt, an dem geprüft wird, ob es hilft, lässt Sie ohne Maßstab. Sie dürfen nach dem ersten Termin gehen, ohne eine Behandlung zu beginnen. Die Einwilligung ist Ihre Entscheidung, nicht die der Praxis.
Was kostet der erste Termin beim Heilpraktiker?
Der erste Termin wird meist aus mehreren Nummern der Preisliste für Heilpraktiker zusammengesetzt. Sie nennt für die gründliche Untersuchung 12,30 bis 20,50 Euro und für eine Beratung von mindestens 10 Minuten 16,40 bis 22,00 Euro. Ein ausführliches homöopathisches Erstgespräch steht mit 15,40 bis 41,00 Euro als Richtwert für 30 Minuten darin. Die Liste stammt von 1985 und ist nur eine Berechnungshilfe. Das tatsächliche Honorar vereinbaren Sie frei, und es liegt oft darüber.
Bezahlen müssen Sie selbst, denn die gesetzliche Krankenkasse zahlt Heilpraktikerleistungen nicht. Private Versicherer erstatten nach Tarif, häufig mit einem Anteil und einer Jahresgrenze. Die Beihilfe des Bundes ist der Zuschuss des Dienstherrn für Beamte. Sie erkennt für die gründliche Untersuchung 12,50 Euro an, für eine Beratung ab 15 Minuten 18,50 Euro und für ein homöopathisches Erstgespräch von mindestens einer Stunde 80,00 Euro. Was darüber liegt, ist Ihr Eigenanteil. Genau deshalb muss die Praxis die Kosten vorher in Textform nennen. Wie Sie die spätere Rechnung prüfen, steht im Beitrag zur Heilpraktiker-Rechnung.
Wann schickt der Heilpraktiker Sie zum Arzt?
In vier Situationen sollte der Termin nicht in eine Behandlung münden.
- Es besteht der Verdacht auf eine meldepflichtige Infektionskrankheit oder eine sexuell übertragbare Krankheit. Das Infektionsschutzgesetz behält Feststellung und Behandlung Ärzten vor.
- Es liegt ein Notfall oder ein lebensbedrohlicher Zustand vor. Dann gehört der Rettungsdienst gerufen, Telefon 112.
- Sie brauchen eine Maßnahme, die ein Heilpraktiker nicht leisten darf, etwa eine Röntgenaufnahme oder ein verschreibungspflichtiges Medikament.
- Sie brauchen eine Spezialuntersuchung oder Operation, die er selbst nicht vornehmen kann. Nach den Berufsregeln des Verbands Unabhängiger Heilpraktiker soll er dann rechtzeitig und mit allem Nachdruck darauf hinweisen.
Ob eine Praxis diese Regeln einhält, erkennen Sie an ihrem Verhalten. Lädt sie Sie ohne Befund zu einer langen Behandlungsserie ein, obwohl Sie Warnzeichen wie Gewichtsverlust, Fieber, Lähmungen, Blut im Stuhl oder anhaltende Schmerzen schildern, hält sie diese Regeln nicht ein. Eine Praxis, die Sie zuerst zur Abklärung schickt und den Termin danach fortsetzt, handelt richtig. Woran Sie eine seriöse Heilpraktikerpraxis erkennen, steht in einem eigenen Beitrag.
Häufige Fragen
Wie lange dauert das Erstgespräch beim Heilpraktiker?
Eine feste Dauer für das Erstgespräch beim Heilpraktiker gibt es nicht. Die Preisliste für Heilpraktiker setzt für ein ausführliches homöopathisches Erstgespräch 30 Minuten als Durchschnitt an. Die Beihilfe des Bundes erkennt es erst ab einer Stunde mit 80 Euro an. Fragen Sie bei der Terminvereinbarung nach Dauer und Honorar.
Was kostet der erste Termin beim Heilpraktiker?
Der erste Termin beim Heilpraktiker kostet, was Sie mit der Praxis vereinbaren, denn eine amtliche Gebührenordnung gibt es nicht. Die Preisliste für Heilpraktiker nennt als Anhaltspunkt 12,30 bis 20,50 Euro für die gründliche Untersuchung und 16,40 bis 22,00 Euro für die Beratung. Ein homöopathisches Erstgespräch von 30 Minuten steht mit 15,40 bis 41,00 Euro darin. Die Praxis muss Ihnen die voraussichtlichen Kosten vor Beginn in Textform mitteilen.
Brauche ich eine Überweisung für den Heilpraktiker?
Nein, für einen Termin beim Heilpraktiker brauchen Sie keine Überweisung, weil Heilpraktiker außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung arbeiten und der Behandlungsvertrag direkt zwischen Ihnen und der Praxis entsteht. Eine ärztliche Bescheinigung brauchen Sie nur, wenn Ihre Kasse einen freiwilligen Zuschuss wie zur Osteopathie zahlt und sie vor Beginn verlangt.
Muss der Heilpraktiker mich über Risiken aufklären?
Ja, ein Heilpraktiker muss Sie vor jeder Maßnahme über Ablauf, Risiken, Folgen und Alternativen aufklären, mündlich, rechtzeitig und verständlich. Ohne diese Aufklärung ist Ihre Einwilligung unwirksam. Im Streitfall muss die Praxis beweisen, dass sie aufgeklärt hat. Kopien von Unterlagen, die Sie dabei unterschreiben, müssen Sie ausgehändigt bekommen.
Welche Unterlagen soll ich zum ersten Termin beim Heilpraktiker mitnehmen?
Zum ersten Termin beim Heilpraktiker nehmen Sie aktuelle Arztbriefe, Befunde und Laborwerte mit, dazu eine Liste aller Medikamente mit Dosierung, Ihren Impf- und Allergiepass und die Tarifbedingungen Ihrer Versicherung. Eine Praxis kann ärztliche Befunde nur in ihre Entscheidung einbeziehen, wenn die Unterlagen vorliegen.
Darf ich Einsicht in meine Akte beim Heilpraktiker verlangen?
Ja, Sie dürfen jederzeit Einsicht in Ihre vollständige Behandlungsakte beim Heilpraktiker verlangen, und die Praxis muss sie unverzüglich gewähren. Die erste Abschrift ist kostenlos. Die Akte enthält Krankengeschichte, Diagnosen, Untersuchungen, Therapien, Aufklärungen und Einwilligungen und muss zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt werden.
