Heilpraktikerverzeichnis

Ratgeber

Woran erkennen Sie eine seriöse Heilpraktikerpraxis?

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Eine seriöse Praxis zeigt Ihnen auf Nachfrage ihre Erlaubnis, nennt die Kosten vor der Behandlung schriftlich, erklärt die Risiken und schickt Sie bei ernsten Beschwerden zur Ärztin oder zum Arzt. Ein Register zum Nachschlagen gibt es nicht, deshalb fragen Sie selbst. Warnzeichen sind Heilungsversprechen, der Titel Psychotherapeut ohne staatliche Zulassung und die Behandlung ansteckender Krankheiten.

Heilpraktiker mit Spritzen, Infusionen oder Akupunktur
2 von 3 (Verbandsumfrage 2017)
Bund Deutscher Heilpraktiker e.V., repräsentative Umfrage vom 28. November 2017, Stand 28. November 2017
Strafe für Behandeln ohne Erlaubnis
bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
Heilpraktikergesetz, § 5, Stand 20. September 2026
Erste Kopie Ihrer Behandlungsakte
0 Euro
Bürgerliches Gesetzbuch, § 630g Absatz 1, Stand 20. September 2026
Empfangstresen und Wartebereich einer aufgeräumten Praxis mit Pflanze auf dem Tresen und bequemen Stühlen.
Ob eine Praxis seriös ist, zeigen Erlaubnis, Aufklärung und Kostenangaben, nicht nur ihre Räume. Bild: KI generiert.

Woran Sie die Erlaubnis einer Praxis erkennen

Die Erlaubnis erteilt eine Behörde vor Ort, meist das Gesundheitsamt. Ein Register, in dem Sie das nachschlagen können, gibt es nicht. Fragen Sie deshalb in der Praxis nach der Urkunde.

Die Urkunde zeigt, dass die Person die Prüfung beim Gesundheitsamt bestanden hat. Sie sagt nicht, welche Behandlungen sie gelernt hat. Sie verrät aber, ob die Erlaubnis für alle Krankheiten gilt oder nur für ein Gebiet wie Psychotherapie. Wer ohne Erlaubnis Kranke behandelt, macht sich strafbar.

8 Merkmale einer seriösen Heilpraktikerpraxis

Diese Merkmale gehen auf Ihre Patientenrechte, auf die Anforderungen der amtlichen Prüfung und auf die Berufsregeln der Verbände zurück. Eine Praxis, die alle acht erfüllt, hält sich an das, was Gesetz und Berufsstand verlangen.

  • Die Erlaubnisurkunde hängt im Empfang oder wird auf Nachfrage gezeigt. Sie nennt auch, wofür die Erlaubnis gilt.
  • Sie bekommen die voraussichtlichen Kosten vor der Behandlung schriftlich, eine E-Mail genügt.
  • Die Praxis erklärt Ihnen Risiken, Nutzen und Alternativen mündlich, bevor Sie zustimmen. Unterschriebene Unterlagen bekommen Sie als Kopie.
  • Die Praxis führt ein Gespräch über Ihre Krankengeschichte, untersucht Sie und liest Ihre Arztbriefe, bevor sie Mittel empfiehlt.
  • Nadeln und Instrumente sind Einmalmaterial oder sterilisiert. Hygiene gehört zu den Themen der amtlichen Prüfung.
  • Die Praxis nennt ihre Grenzen und schickt Sie bei Warnzeichen zur Ärztin oder zum Arzt. Schwere Krankheiten wie Krebs behandelt sie nicht allein. Selbst der Bund Deutscher Heilpraktiker lehnt das ausdrücklich ab.
  • Es gibt eine Haftpflichtversicherung. Ein Gesetz schreibt sie nicht vor, die Regeln der Verbände verlangen sie aber von ihren Mitgliedern.
  • Ihre Rechnung nennt jede Leistung einzeln mit Datum und Preis.

8 Warnzeichen, bei denen Sie die Praxis wechseln sollten

Das Werberecht gilt für jede Praxis-Website. Es verbietet irreführende Werbung und bestimmte Werbeformen gegenüber Patienten. Welche Behandlungen Heilpraktiker grundsätzlich nicht anbieten dürfen, steht unter was Heilpraktiker dürfen und was nicht. Manche Warnzeichen erkennen Sie schon vor dem ersten Termin.

Acht Warnzeichen, warum sie ein Problem sind und was Sie tun können. Stand der Gesetze: 20. September 2026.
WarnzeichenWarum das ein Problem istWas Sie tun
Heilung wird versprochen oder ein Erfolg als sicher dargestelltDas Werberecht verbietet Heilversprechen. Zulässig sind sachliche Angaben zum Verfahren.Wählen Sie eine andere Praxis. Bei Bedarf melden Sie die Werbung der Wettbewerbszentrale.
Das Verfahren gilt als nebenwirkungsfrei oder ohne RisikenAuch das ist unzulässige Werbung.Fragen Sie nach Risiken und danach, wann die Behandlung nicht infrage kommt. Ohne Antwort stimmen Sie nicht zu.
Die Praxis nennt sich Psychotherapeut oder PsychotherapeutinDen Titel darf nur führen, wer eine staatliche Zulassung hat. Erlaubt ist Heilpraktiker für Psychotherapie.Lassen Sie sich die Erlaubnisurkunde zeigen.
Dankschreiben, Erfahrungsberichte oder Prominente als WerbungSie sind verboten, wenn sie missbräuchlich oder irreführend eingesetzt werden.Lesen Sie sie als Werbung, nicht als Beleg. Fragen Sie nach Studien.
Angst vor Folgen, wenn Sie auf die Behandlung verzichtenWerbung, die nahelegt, ohne die Behandlung leide Ihre Gesundheit, ist verboten.Holen Sie eine zweite Meinung in einer Arztpraxis ein.
Behandlung von Masern, Keuchhusten, Scharlach, Krätze oder Geschlechtskrankheiten wird angebotenDiese Krankheiten dürfen nur Ärzte feststellen und behandeln.Gehen Sie zur Arztpraxis.
Eigenbluttherapie mit Ozon, UV-Licht oder plättchenreichem Plasma im AngebotDie Blutentnahme dafür ist Ärzten vorbehalten. Das Bundesverfassungsgericht hat im Mai 2026 eine Beschwerde dagegen nicht angenommen.Wechseln Sie die Praxis.
Diagnose oder Mittelempfehlung per Fragebogen oder Brief, ohne dass die Person Sie gesehen und untersucht hatNach den Berufsregeln der Verbände ist diese Fernbehandlung nicht zulässig.Bestehen Sie auf einem Termin mit Gespräch und Untersuchung oder lehnen Sie das Angebot ab.

Was sagt eine Verbandsmitgliedschaft über die Praxis?

Heilpraktiker müssen keinem Verband angehören. Wer beitritt, unterwirft sich den Berufsregeln und der Aufsicht seines Verbands. Der Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände in Bonn vereint sechs bundesweite Verbände. Er nimmt nur Heilpraktiker mit einer Erlaubnis für alle Krankheiten auf und hat eine Ombudsstelle, also eine neutrale Vermittlungsstelle.

Für Sie bedeutet die Mitgliedschaft dreierlei. Die Person muss sich fortbilden und das nachweisen. Sie muss eine Haftpflichtversicherung haben. Und Sie können sich bei ihrem Verband beschweren. Die fachliche Qualität hat der Verband damit nicht geprüft.

Manchmal spielt die Mitgliedschaft auch beim Geld eine Rolle. Die Techniker Krankenkasse zahlt ihren Zuschuss zur Osteopathie nur, wenn die Osteopathin oder der Osteopath in einem Berufsverband der Osteopathen ist oder durch die Ausbildung beitreten dürfte. Ein Gütesiegel ist das trotzdem nicht.

Sollten Sie nach dem ersten Termin bleiben?

Bleiben oder wechseln nach dem ersten Termin

Hat die Praxis die Erlaubnis gezeigt und die Kosten vorher schriftlich genannt?

Ja

Hat sie Sie nach Ihrer Krankengeschichte gefragt, Ihre Befunde gelesen und Sie mündlich über Risiken und Alternativen aufgeklärt?

Ja

Hat sie bei Warnzeichen oder schweren Krankheiten an Ärzte verwiesen und keinen sicheren Erfolg versprochen?

Ja

Bleiben Sie, wenn Verfahren und Zahl der Sitzungen vereinbart sind und Sie nach einer bestimmten Zeit prüfen, ob es hilft. Sprechen Sie außerdem mit Ihrer Hausärztin über die Diagnose.

Nein

Wechseln Sie. Erfolgsversprechen sind unzulässige Werbung, und eine fehlende Verweisung an Ärzte widerspricht den Regeln des Berufs.

Nein

Wechseln Sie. Ohne Gespräch und Aufklärung ist Ihre Zustimmung zur Behandlung unwirksam, und die Praxis verletzt ihre Pflichten.

Nein

Wechseln Sie. Ohne Urkunde wissen Sie nicht, ob eine Erlaubnis besteht. Die Kosten muss die Praxis Ihnen vorher schriftlich nennen, das schreibt das Gesetz vor.

Eine Heilpraktikerpraxis in 6 Schritten vorab prüfen

Den größten Teil prüfen Sie schon vor dem ersten Besuch. Jeder Schritt beruht auf einem Recht, auf das Sie sich berufen können.

  1. Lesen Sie die Website der Praxis kritisch. Achten Sie auf Heilversprechen, die Behauptung ohne Nebenwirkungen, Dankschreiben, Angstmacherei und verbotene Titel.
  2. Rufen Sie an und fragen Sie nach der Erlaubnis, nach der Ausbildung im angebotenen Verfahren, nach Verband und Haftpflichtversicherung. Fragen Sie auch, wie lange das Erstgespräch dauert und was es kostet.
  3. Bitten Sie um die Kosten schriftlich, mit Preis je Sitzung und geplanter Zahl der Sitzungen.
  4. Vergleichen Sie die Kosten mit Ihrem Versicherungstarif oder der Satzung Ihrer Kasse. Die Differenz zahlen Sie selbst.
  5. Achten Sie am ersten Termin darauf, ob die Praxis Sie zu Ihrer Krankengeschichte befragt, aufklärt und bei Bedarf an Ärzte verweist. Stimmen Sie erst danach zu.
  6. Prüfen Sie die Rechnung auf Diagnose, Einzelleistungen, Datum und Preise. Wollen Sie die Praxis wechseln, fordern Sie eine Kopie Ihrer Akte an.

Wohin Sie sich bei Ärger mit einer Praxis wenden

Eine zentrale Beschwerdestelle gibt es nicht, weil Heilpraktiker keine Kammer haben. Je nach Problem passt ein anderer Weg.

  • Bei Verdacht auf Behandlung ohne Erlaubnis oder auf Gefahr für Patienten: das Gesundheitsamt Ihres Kreises.
  • Bei irreführender Werbung: die Wettbewerbszentrale oder die Verbraucherzentrale.
  • Bei einem Verbandsmitglied: die Berufsaufsicht des Verbands oder die Ombudsstelle des Dachverbands.
  • Bei einem Gesundheitsschaden: Sie haben Patientenrechte. Die Praxis muss beweisen, dass sie aufgeklärt hat. Fehlt ein wichtiger Eintrag in der Akte, wird vermutet, dass die Maßnahme nicht stattgefunden hat.

Sichern Sie in jedem Fall zuerst die Unterlagen. Die Praxis muss Ihnen unverzüglich Einsicht in die vollständige Behandlungsakte geben, und die erste Kopie kostet nichts. Akte, Kostenaufstellung, Rechnungen und Fotos der Werbung sind die Grundlage jeder Beschwerde. Mit Ihrer Hausärztin klären Sie, ob ein Schaden entstanden ist und ob eine Behandlung bei einem Arzt nachgeholt werden muss.

Häufige Fragen

Gibt es ein Register, in dem ich einen Heilpraktiker überprüfen kann?

Nein, ein Register zum Nachschlagen gibt es nicht. Die Erlaubnis erteilt eine Behörde vor Ort, meist mit dem Gesundheitsamt. Lassen Sie sich die Erlaubnisurkunde in der Praxis zeigen. Sie können auch beim Gesundheitsamt Ihres Kreises nachfragen.

Muss ein Heilpraktiker eine Haftpflichtversicherung haben?

Nein, ein Gesetz schreibt Heilpraktikern keine Haftpflichtversicherung vor. Die Regeln der Berufsverbände verlangen sie aber von ihren Mitgliedern. Fragen Sie vor der ersten Behandlung danach. Ohne Versicherung müsste die Person einen Schaden aus ihrem Privatvermögen bezahlen.

Darf ein Heilpraktiker Krebs behandeln?

Ein Verbot der Krebsbehandlung steht für Heilpraktiker nicht im Gesetz. Trotzdem lehnt der Bund Deutscher Heilpraktiker die Behandlung schwerer Erkrankungen wie Krebs allein durch Heilpraktiker ausdrücklich ab. Röntgen, rezeptpflichtige Medikamente und starke Schmerzmittel sind Ärzten vorbehalten. Eine seriöse Praxis begleitet höchstens neben der ärztlichen Behandlung und stimmt sich mit ihr ab.

Was bedeutet es, wenn ein Heilpraktiker Mitglied in einem Berufsverband ist?

Die Mitgliedschaft in einem Berufsverband bedeutet, dass sich der Heilpraktiker den Berufsregeln seines Verbands unterwirft. Dazu gehören eine Fortbildungspflicht mit Nachweis, eine Haftpflichtversicherung, die Aufsicht des Verbands und eine Beschwerdemöglichkeit für Sie. Die Mitgliedschaft ist freiwillig und ersetzt weder die Erlaubnis noch eine fachliche Prüfung.

Woran erkenne ich unzulässige Werbung eines Heilpraktikers?

Unzulässig ist Werbung, die einen sicheren Erfolg verspricht, ein Verfahren als frei von schädlichen Wirkungen darstellt oder ihm eine Wirkung zuschreibt, die es nicht hat. Verboten sind außerdem missbräuchliche Dank- und Empfehlungsschreiben, irreführende Krankengeschichten und Werbung mit Angst. Auch der Titel Psychotherapeut ist ohne staatliche Zulassung verboten.

Wo beschwere ich mich über einen Heilpraktiker?

Bei Verdacht auf Behandlung ohne Erlaubnis oder auf Gefahr für Patienten wenden Sie sich an das Gesundheitsamt Ihres Kreises. Bei irreführender Werbung helfen Wettbewerbszentrale oder Verbraucherzentrale, bei Verbandsmitgliedern die Aufsicht des Verbands oder die Ombudsstelle des Dachverbands. Bei einem Gesundheitsschaden sichern Sie zuerst Ihre Behandlungsakte.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 1 und § 5 Heilpraktikergesetz, Erlaubnis, Berufsbezeichnung und Strafvorschrift, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 3 der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz, zuständige Behörde, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 3 und § 11 Heilmittelwerbegesetz, irreführende Werbung und Werbeverbote außerhalb der Fachkreise, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Berufsordnung für Heilpraktiker, Artikel 2, 4, 5, 8, 17 und 21, Verband Unabhängiger Heilpraktiker e.V.,
  5. Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände: Mitgliedsverbände, Kommissionen und Ombudsstelle, Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände e.V.,
  6. Repräsentative Umfrage vom 28. November 2017: invasive Verfahren und Haltung zur Behandlung schwerer Erkrankungen, Bund Deutscher Heilpraktiker e.V.,
  7. Bekanntmachung von Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern vom 7. Dezember 2017, Nummer 1.2 und 1.6, Bundesministerium für Gesundheit,
  8. § 630c, § 630e und § 630g BGB, Informationspflichten, Aufklärung und Einsicht in die Behandlungsakte, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  9. § 1 Psychotherapeutengesetz, geschützte Berufsbezeichnung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  10. Beschluss vom 20. Mai 2026, 1 BvR 2324/24, Arztvorbehalt bei Eigenblutprodukten, Bundesverfassungsgericht,
  11. Unter welchen Voraussetzungen beteiligt sich die TK an den Kosten für Osteopathie?, Techniker Krankenkasse,
  12. Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), allgemeine Grundsätze zur Rechnung, Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V.,

Einsatz von Sprachmodellen

Ein Sprachmodell hat die wiederkehrenden Sätze auf den Orts- und Praxisseiten formuliert, die Ratgeber mitgeschrieben und Quellen gesucht. Die Beitragsbilder der Ratgeber hat eine Bild-KI erzeugt, sie sind als KI-Bild gekennzeichnet. Anschrift, Kontaktwege und Öffnungszeiten der Praxen übernimmt ein festes Programm aus OpenStreetMap, ein Sprachmodell verändert sie nicht.

Korrekturweg

Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 26. September 2026.