Heilpraktikerverzeichnis

Ratgeber

Heilpraktikerkosten von der Steuer absetzen

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Ja, Sie können Heilpraktikerkosten von der Steuer absetzen, aber nur den Teil, der Ihre zumutbare Belastung übersteigt. Das sind je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl 1 bis 7 Prozent Ihrer Einkünfte. Für Homöopathie reicht die Verordnung des Heilpraktikers als Nachweis. Für nicht anerkannte Methoden wie Frischzellenbehandlung brauchen Sie vorher ein Gutachten des Amtsarztes.

Selbst zu tragen vor dem Steuervorteil
1 bis 7 Prozent der Einkünfte
§ 33 Absatz 3 EStG, Stand 22. September 2026
Einkommensgrenzen der drei Stufen
15.340 und 51.130 Euro
§ 33 Absatz 3 EStG, Stand 22. September 2026
Einspruchsfrist gegen den Steuerbescheid
1 Monat nach Bekanntgabe
§ 355 Absatz 1 Abgabenordnung, Stand 22. September 2026
Eine Mappe mit losen Quittungen, ein Taschenrechner und ein Stift auf einem Holzschreibtisch.
Für die Steuererklärung brauchen Sie je nach Behandlung einen Nachweis, zum Beispiel eine Verordnung. Bild: KI generiert.

Wann senken Heilpraktikerkosten Ihre Steuer?

Krankheitskosten wie Heilpraktikerrechnungen können Sie in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Das Finanzamt zieht aber nur den Teil ab, der Ihre zumutbare Belastung übersteigt. Die zumutbare Belastung ist ein Anteil Ihrer Einkünfte, gestaffelt nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl. Sie wirkt wie eine Selbstbeteiligung: Was darunter liegt, tragen Sie selbst. Heilpraktikerkosten zählen dabei mit allen anderen Krankheitskosten desselben Jahres zusammen, etwa Zuzahlungen, Zahnersatz oder Brillen. Absetzen können Sie nur, was Sie am Ende selbst tragen, also nach Abzug von Erstattungen.

Geltend machen können Sie auch die Kosten Ihres Ehepartners oder Ihrer Lebenspartnerin und der Kinder, für die Sie Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag bekommen, wenn Sie die Rechnung selbst bezahlt haben. Die zumutbare Belastung zieht das Finanzamt nur einmal ab, nicht für jede Person einzeln.

Wann reicht die Verordnung des Heilpraktikers als Nachweis?

Für die meisten Heilpraktikerleistungen reicht als Nachweis die Verordnung des Heilpraktikers selbst. Ein Gutachten brauchen Sie dann nicht. Das oberste Steuergericht, der Bundesfinanzhof, hat 2014 entschieden, dass Homöopathie, Anthroposophie mit dem Heilmittel Heileurythmie, einer Bewegungstherapie, und Pflanzenheilkunde zu den besonderen Therapierichtungen im Krankenversicherungsrecht zählen. Sie gelten deshalb steuerlich nicht als wissenschaftlich umstritten. Für diese Verfahren genügt die Verordnung Ihres Arztes oder Heilpraktikers. Fragen Sie am besten schon beim ersten Termin danach.

Wann brauchen Sie ein Gutachten des Amtsarztes?

Für eine kleinere Gruppe von Behandlungen reicht die Verordnung nicht aus. Hier verlangt das Steuerrecht ein Gutachten des Amtsarztes oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. Es muss ausgestellt sein, bevor die Behandlung beginnt oder das Hilfsmittel gekauft wird. Einen Nachweis, der erst nach der ersten Sitzung entsteht, erkennt das Finanzamt nicht an, auch wenn die Behandlung notwendig war.

  • Bade- oder Heilkuren
  • Psychotherapeutische Behandlungen. Wenn Sie nach dem Ende des Kassenzuschusses weiterbehandeln, brauchen Sie ein neues Gutachten.
  • Medizinische Hilfsmittel, die auch als normale Gebrauchsgegenstände des Alltags gelten
  • Wissenschaftlich nicht anerkannte Methoden, zum Beispiel Frisch- und Trockenzellenbehandlung, Sauerstofftherapie oder Chelattherapie

Eigenbluttherapie nennt das Steuerrecht ebenfalls als Beispiel. Für Heilpraktiker hat sich die Frage weitgehend erledigt: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat 2024 entschieden, dass diese Behandlung Ärzten vorbehalten ist. Eine Praxis, die sie trotzdem anbietet, sollten Sie deshalb kritisch hinterfragen.

Brauchen Sie für Ihre Heilpraktikerkosten ein Gutachten des Amtsarztes?

Ist es Homöopathie, Anthroposophie oder Pflanzenheilkunde?

Ja

Nein. Nach dem Urteil von 2014 reicht die Verordnung Ihres Arztes oder Heilpraktikers.

Nein

Ist es eine Kur, eine Psychotherapie, ein Hilfsmittel des Alltags oder eine nicht anerkannte Methode wie Frischzellen- oder Chelattherapie?

Ja

Ja. Sie brauchen ein Gutachten des Amtsarztes oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes, ausgestellt vor dem Beginn der Behandlung.

Nein

Nein. Für die übrigen Arznei-, Heil- und Hilfsmittel reicht die Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers.

Wie viel Sie bei Heilpraktikerkosten selbst tragen

Die zumutbare Belastung liegt zwischen 1 und 7 Prozent Ihrer Einkünfte. Am wenigsten tragen Familien mit drei oder mehr Kindern und Einkünften bis 15.340 Euro (1 Prozent), am meisten Alleinstehende ohne Kinder mit Einkünften über 51.130 Euro (7 Prozent). Dazwischen liegt eine mittlere Stufe von 15.340 bis 51.130 Euro. Mit Einkünften meint das Steuerrecht den Gesamtbetrag der Einkünfte, den Ihr Steuerbescheid ausweist.

Die zumutbare Belastung in Prozent Ihrer Einkünfte, nach Einkommensstufe und Familiensituation.
Ihre SituationEinkünfte bis 15.340 Euro15.340 bis 51.130 Euroüber 51.130 Euro
Ohne Kinder, allein veranlagt5 Prozent6 Prozent7 Prozent
Ohne Kinder, Ehepaar mit gemeinsamer Steuererklärung4 Prozent5 Prozent6 Prozent
Mit einem oder zwei Kindern2 Prozent3 Prozent4 Prozent
Mit drei oder mehr Kindern1 Prozent1 Prozent2 Prozent

Als Kinder zählen die, für die Sie Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag bekommen. Das Finanzamt rechnet stufenweise: Der niedrigere Satz gilt für den Teil der Einkünfte bis zur Stufengrenze, der höhere erst für den Rest. Ein Beispiel: Ein Alleinstehender ohne Kinder hat Einkünfte von 40.000 Euro. Er trägt 5 Prozent von 15.340 Euro, das sind 767,00 Euro, und 6 Prozent vom Rest von 24.660 Euro, das sind 1.479,60 Euro. Zusammen sind das 2.246,60 Euro. Hat er im Jahr 3.000 Euro Krankheitskosten, mindern nur die übersteigenden 753,40 Euro sein zu versteuerndes Einkommen.

So holen Sie den Steuernachweis rechtzeitig ein

Der häufigste Fehler ist ein zu später Nachweis. Die folgenden Schritte sichern die Reihenfolge, auf die es ankommt. Welche Angaben Ihre Rechnung enthalten sollte, steht im Beitrag zur Heilpraktiker-Rechnung.

  1. Klären Sie vor der ersten Sitzung, ob für Ihre Methode die Verordnung reicht oder ein Gutachten des Amtsarztes nötig ist.
  2. Wenn Ihre Methode ein Gutachten braucht, vereinbaren Sie einen Termin beim Gesundheitsamt, bevor die Behandlung beginnt. Die Gesundheitsbehörden müssen das Zeugnis auf Verlangen ausstellen.
  3. Bewahren Sie Verordnung, Gutachten oder Bescheinigung mit Datum zusammen mit allen Rechnungen auf.
  4. Sammeln Sie auch die Zahlungsbelege. Das Finanzamt will neben der medizinischen Notwendigkeit sehen, dass Sie die Rechnung tatsächlich bezahlt haben.
  5. Tragen Sie die Summe in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen Ihrer Steuererklärung ein. Die zumutbare Belastung zieht das Finanzamt selbst ab.

Was tun, wenn das Finanzamt die Kosten ablehnt?

Lehnt das Finanzamt Ihre Heilpraktikerkosten ab, haben Sie einen Monat Zeit für einen Einspruch, gerechnet ab der Bekanntgabe des Steuerbescheids. Legen Sie ihn schriftlich ein und begründen Sie ihn mit Ihren Nachweisen.

Häufige Fragen

Kann ich Heilpraktikerkosten als außergewöhnliche Belastung absetzen?

Ja, Heilpraktikerkosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen, soweit sie zusammen mit Ihren anderen Krankheitskosten Ihre zumutbare Belastung übersteigen. Diese liegt je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl zwischen 1 und 7 Prozent Ihrer Einkünfte.

Brauche ich für Homöopathie beim Heilpraktiker ein Gutachten des Amtsarztes?

Nein, für Homöopathie beim Heilpraktiker reicht nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs von 2014 die Verordnung Ihres Heilpraktikers oder Arztes. Das Gericht zählt Homöopathie zu den besonderen Therapierichtungen, die steuerlich nicht als wissenschaftlich umstritten gelten. Ob das nach der Gesetzesänderung von 2026 so bleibt, ist offen.

Was bedeutet die zumutbare Belastung in der Steuererklärung?

Die zumutbare Belastung ist der Anteil Ihrer Krankheitskosten, den Sie selbst tragen müssen, bevor der Rest die Steuer senkt. Sie beträgt zwischen 1 Prozent für Familien mit drei oder mehr Kindern und 7 Prozent für Alleinstehende ohne Kinder mit hohem Einkommen. Das Finanzamt rechnet sie stufenweise aus Ihren Einkünften aus.

Muss der Nachweis für Heilpraktikerkosten vor der Behandlung ausgestellt sein?

Ja, wenn das Steuerrecht ein Gutachten des Amtsarztes oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes verlangt, etwa bei nicht anerkannten Methoden. Dieses Papier muss vor Beginn der Behandlung vorliegen. Ein Nachweis nach der ersten Sitzung zählt nicht, auch wenn er die Notwendigkeit im Nachhinein bestätigt. Für die einfache Verordnung nennt das Steuerrecht keine solche Frist.

Was mache ich, wenn das Finanzamt die Heilpraktikerkosten nicht anerkennt?

Sie legen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids schriftlich Einspruch ein und begründen ihn mit Ihren Nachweisen. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat 2018 entschieden, dass schon ein knapper Vermerk des Amtsarztes ausreichen kann, wenn er die Notwendigkeit der Behandlung bestätigt.

Kann ich die Heilpraktikerkosten meiner Kinder oder meines Partners absetzen?

Ja, Sie können auch die Heilpraktikerkosten Ihres Ehepartners, Ihrer Lebenspartnerin und der Kinder geltend machen, für die Sie Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag bekommen, wenn Sie die Rechnung selbst bezahlt haben. Die zumutbare Belastung zieht das Finanzamt nur einmal ab, nicht für jede Person einzeln.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 33 EStG, Außergewöhnliche Belastungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 64 EStDV, Nachweis von Krankheitskosten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 355 Abgabenordnung, Einspruchsfrist, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Urteil vom 26. Februar 2014, VI R 27/13 (Heileurythmie als außergewöhnliche Belastung), Bundesfinanzhof,
  5. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. Juli 2018, 1 K 1480/16, dejure.org, Rechtsprechungsnachweis,
  6. VGH München, Urteil vom 28. August 2024, 20 BV 23.1807 (Eigenbluttherapie durch Heilpraktiker), Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, gesetze-bayern.de,
  7. § 7 Transfusionsgesetz, Vorbehaltsaufgaben, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. § 31 SGB V, Versorgung mit Arzneimitteln, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  9. Behandlungskosten als außergewöhnliche Belastungen, Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V. (VFP),

Einsatz von Sprachmodellen

Ein Sprachmodell hat die wiederkehrenden Sätze auf den Orts- und Praxisseiten formuliert, die Ratgeber mitgeschrieben und Quellen gesucht. Die Beitragsbilder der Ratgeber hat eine Bild-KI erzeugt, sie sind als KI-Bild gekennzeichnet. Anschrift, Kontaktwege und Öffnungszeiten der Praxen übernimmt ein festes Programm aus OpenStreetMap, ein Sprachmodell verändert sie nicht.

Korrekturweg

Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 26. September 2026.