Was Studien zur Akupunktur bei Rücken- und Knieschmerz zeigen
Akupunktur ist das einzige der drei Verfahren, für das die gesetzliche Krankenversicherung Geld ausgibt. Der Grund sind große Modellvorhaben der Krankenkassen. Der Gemeinsame Bundesausschuss, das oberste Gremium von Ärzten, Krankenhäusern und Kassen, hat die Ergebnisse im April 2006 zusammengefasst.
Bei chronischen Rückenschmerzen war die Erfolgsrate der traditionellen chinesischen Akupunktur nicht wesentlich höher als die einer Schein-Akupunktur, bei der bewusst falsche Punkte gestochen wurden. Beide Formen halfen aber deutlich besser als die übliche Behandlung. Beim Kniegelenk sah es ähnlich aus: In den meisten Studien wirkten Schein-Akupunktur und echte Akupunktur annähernd gleich, und beide waren der üblichen Behandlung überlegen.
Bei Spannungskopfschmerz und Migräne fanden die Studien keinen Unterschied zwischen echter Akupunktur, Schein-Akupunktur und üblicher Behandlung. Deshalb bezahlen die Kassen die Akupunktur dafür nicht. Der Vorsitzende des Ausschusses räumte damals selbst ein, dass es keinen eindeutigen Nachweis gibt, dass echte Akupunktur besser ist als Schein-Akupunktur. Die Kassen nahmen sie trotzdem auf, weil sie in den Studien besser abschnitt als die übliche Behandlung.
Für Sie heißt das: Menschen mit Schmerzen im unteren Rücken oder im Knie durch Arthrose ging es in den Studien mit Akupunktur besser als mit der üblichen Behandlung. Das galt auch, wenn die Nadeln nicht an klassischen Punkten saßen. Die Kasse zahlt sie, wenn die Schmerzen seit mehr als sechs Monaten bestehen. Ob Akupunktur bei Ihnen hilft, kann niemand vorher versprechen. Für andere Beschwerden gibt es diesen Beleg aus den deutschen Studien nicht.
Warum die Kasse Akupunktur beim Heilpraktiker nicht zahlt
Der Beschluss des Ausschusses nahm die Akupunktur mit engen Grenzen unter die Leistungen auf, die die Kassen bezahlen. Zugelassen sind Schmerzen im unteren Rücken und Schmerzen im Knie durch Arthrose, jeweils wenn sie seit mindestens sechs Monaten bestehen.
Die Kasse zahlt bis zu 10 Sitzungen innerhalb von höchstens 6 Wochen, in begründeten Ausnahmefällen 15 Sitzungen in 12 Wochen. Jede Sitzung dauert mindestens 30 Minuten.
Abrechnen dürfen diese Leistung nur Ärztinnen und Ärzte mit Kassenzulassung. Sie müssen drei Qualifikationen nachweisen: die Zusatzausbildung Akupunktur der Ärztekammer, eine Fortbildung von 80 Stunden in psychosomatischer Grundversorgung und einen Kurs von 80 Stunden in Schmerztherapie. Ein Heilpraktiker erfüllt diese Bedingung nicht, weil er kein Arzt mit Kassenzulassung ist. Für alle anderen Beschwerden steht Akupunktur auf der Liste der Methoden, die nicht auf Kosten der Kasse erbracht werden dürfen.
Beim Heilpraktiker zahlen Sie Akupunktur deshalb immer selbst. Private Versicherer erstatten sie nach Tarif. Die Preisempfehlung der Berufsverbände nennt 10,30 bis 26,00 Euro je Sitzung, und die Bundesbeihilfe erkennt höchstens 23,00 Euro an.
Was für die Wirkung der Homöopathie belegt ist
Die Homöopathie verdünnt ihre Mittel stark und nimmt an, dass die Wirkung mit der Verdünnung zunimmt. Viele Mittel sind so stark verdünnt, dass sie keinen Wirkstoff mehr enthalten. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, kurz IQWiG, ist ein unabhängiges Institut, das im gesetzlichen Auftrag Behandlungen bewertet. Auf seinem Portal gesundheitsinformation.de fasst es die Lage so zusammen: Trotz vieler groß angelegter und aussagekräftiger Studien ist für kein homöopathisches Mittel eine Wirkung über Placebo hinaus nachgewiesen. Für das behauptete Wirkprinzip gibt es keine plausible naturwissenschaftliche Grundlage. Placebo ist ein Scheinmittel ohne Wirkstoff.
Das Arzneimittelrecht spiegelt diese Lage. Fertig abgepackte homöopathische Mittel brauchen keine Zulassung, sondern nur eine Eintragung in ein Register beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Für die Eintragung müssen Hersteller weder Wirkungen noch Anwendungsgebiete belegen und keine klinische Prüfung vorlegen. Ein eingetragenes Mittel wurde also nie auf seine Wirkung geprüft. Weitere Bewertungen und Studien zur Homöopathie finden Sie im Überblick zur Wirkung der Homöopathie.
Der Gesetzgeber hat 2026 Folgen gezogen. Seit Ende Juli 2026 dürfen Praxen homöopathische Arzneimittel nur noch privat verordnen, das heißt nicht mehr auf Kosten der Kasse. Ab Januar 2027 dürfen Krankenkassen homöopathische Arzneimittel und Leistungen auch nicht mehr als freiwillige Leistung bezahlen. Beim Heilpraktiker zahlen Sie Homöopathie in der Regel ohnehin selbst. Neu ist, dass die Kassen auch die Arzneimittel nicht mehr bezahlen.
Was der IGeL-Monitor zu Osteopathie bei Kreuzschmerzen sagt
Der IGeL-Monitor ist ein Angebot des Medizinischen Dienstes Bund. Er bewertet Leistungen, die Patienten selbst bezahlen, nach Nutzen und Schaden. Osteopathie bei unspezifischen Kreuzschmerzen, also Rückenschmerzen ohne erkennbare Ursache, hat er im Juni 2026 mit unklar bewertet. Grundlage ist eine Auswertung von zehn Studien mit 1.160 Teilnehmenden, in denen die Patienten per Los in Gruppen eingeteilt wurden.
Die Ergebnisse zeigen einzelne Hinweise, dass Osteopathie Beschwerden bei chronischen Kreuzschmerzen lindern könnte. Die Aussagekraft ist nach Einschätzung des IGeL-Monitors aber sehr gering, weil die Studien methodische Schwächen haben und positive Ergebnisse häufiger veröffentlicht werden als negative. Hinweise auf schwere Schäden fanden die Gutachter nicht, allerdings wurden Nebenwirkungen in den Studien nur unzureichend erfasst. Unklar heißt deshalb: weder ein Beleg für Nutzen noch ein Beleg für Schaden.
Eine Sitzung kostet in der Regel 80 bis 150 Euro, und üblicherweise werden mehrere Sitzungen empfohlen. Die gesetzlichen Kassen zahlen Osteopathie nicht, viele geben aber freiwillig einen Zuschuss. Die Techniker Krankenkasse zahlt zum Beispiel 40 Euro je Sitzung für höchstens drei Sitzungen im Jahr, wenn eine Ärztin oder ein Arzt die Behandlung vorher schriftlich bescheinigt hat.
Wie sich die drei Verfahren im Vergleich unterscheiden
Beim Bezahlen unterscheiden sich die Verfahren stark. Für Akupunktur zahlt die Kasse bis zu 10 Sitzungen in 6 Wochen, aber nur bei zwei Beschwerden. Für Osteopathie gibt es höchstens einen freiwilligen Zuschuss, bei der Techniker Krankenkasse 40 Euro je Sitzung. Für Homöopathie zahlt die Kasse ab 2027 auch keine Arzneimittel mehr.
| Verfahren | Was Studien zeigen | Zahlt die Krankenkasse? | Wer darf behandeln? |
|---|---|---|---|
| Akupunktur | Bei chronischem Rücken- und Knieschmerz besser als die übliche Behandlung, echte und Schein-Akupunktur ähnlich wirksam | Ja, nur bei diesen zwei Beschwerden, nur beim Kassenarzt mit Genehmigung, bis zu 10 Sitzungen in 6 Wochen | Ärzte und Heilpraktiker. Auf Kassenkosten nur Ärzte mit Kassenzulassung und Zusatzausbildung |
| Homöopathie | Für kein Mittel eine Wirkung über Placebo nachgewiesen, kein plausibles Wirkprinzip | Nein. Arzneimittel seit Ende Juli 2026 nicht mehr auf Kassenkosten, ab Januar 2027 auch kein freiwilliger Zuschuss | Ärzte und Heilpraktiker. Die Mittel sind eingetragen, nicht zugelassen |
| Osteopathie | Unklar: geringe Aussagekraft von 10 Studien, keine Hinweise auf schwere Schäden | Nein. Freiwilliger Zuschuss einzelner Kassen, bei der Techniker Krankenkasse 40 Euro je Sitzung für höchstens 3 Sitzungen im Jahr | Ärzte und Menschen mit Heilpraktikererlaubnis. Physiotherapeuten nur mit zusätzlicher, auf Physiotherapie beschränkter Erlaubnis |
Welche Erlaubnis Osteopathinnen und Osteopathen brauchen
Osteopath ist in Deutschland keine geschützte Berufsbezeichnung, und ein Bundesgesetz, das Ausbildung und Prüfung regelt, gibt es nicht. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat das 2015 festgehalten. Zugleich entschied es, dass Osteopathie Heilkunde ist, also eine Tätigkeit, für die man eine Erlaubnis braucht. Sie setzt medizinische Fachkenntnisse voraus, etwa um Tumore oder Bandscheibenvorfälle zu erkennen.
Die Folge: Osteopathie darf ausüben, wer Arzt ist oder eine Heilpraktikererlaubnis besitzt. Physiotherapeuten dürfen das nach dem Urteil nicht allein aufgrund ihrer Erlaubnis für Physiotherapie. Auch eine Weiterbildung in Osteopathie ersetzt die Erlaubnis nicht, und es hilft ebenso wenig, wenn die Behandlung auf ärztliche Anordnung geschieht. Sie brauchen zusätzlich eine Heilpraktikererlaubnis, in der Praxis meist die auf Physiotherapie beschränkte.
Diese vier Punkte gehören vor den ersten Termin.
- Fragen Sie, mit welcher Erlaubnis die Person Osteopathie ausübt: als Ärztin oder Arzt, mit Heilpraktikererlaubnis oder mit der auf Physiotherapie beschränkten Heilpraktikererlaubnis.
- Fragen Sie nach der Osteopathie-Ausbildung und ihrem Umfang. Für ihren Zuschuss verlangen Kassen wie die Techniker Krankenkasse, dass die Person in einem Osteopathen-Verband Mitglied ist oder durch ihre Ausbildung beitreten könnte.
- Lassen Sie Rückenschmerzen mit Ausstrahlung, Taubheit, Lähmung, Fieber, Gewichtsverlust oder nach einem Unfall zuerst ärztlich untersuchen.
- Klären Sie vor der ersten Sitzung schriftlich, was jede Sitzung kostet und wie viele geplant sind.
Wie Sie Heilversprechen vor der Behandlung erkennen
Das Werberecht für Heilmittel gilt auch für die Werbung von Heilpraktikern, denn es erfasst ausdrücklich Verfahren und Behandlungen. Es verbietet irreführende Werbung und nennt drei Fälle. Erstens: einem Verfahren eine Wirkung zuschreiben, die es nicht hat. Zweitens: den Eindruck erwecken, ein Erfolg sei sicher. Drittens: den Eindruck erwecken, bei längerem Gebrauch träten keine schädlichen Wirkungen auf. Eine Praxis, die Heilung verspricht oder ihr Verfahren als frei von Nebenwirkungen anpreist, verstößt gegen dieses Gesetz. Die Regeln der Heilpraktikerverbände sagen es in einem Satz: Heilungsversprechen sind nicht zulässig.
Akupunktur bei Rücken- oder Knieschmerzen seit über 6 Monaten?
Sind Sie gesetzlich versichert und gehen zu einem Kassenarzt mit Akupunktur-Ausbildung?
Die Kasse zahlt bis zu 10 Sitzungen in 6 Wochen, in Ausnahmen 15 in 12 Wochen. Eine Wiederholung ist frühestens nach 12 Monaten möglich.
Sie zahlen selbst. Die private Krankenversicherung erstattet nach Tarif, die Beihilfe höchstens 23 Euro je Sitzung.
Geht es um Osteopathie?
Sie zahlen selbst, meist 80 bis 150 Euro je Sitzung. Prüfen Sie die Satzung Ihrer Kasse: Die Techniker Krankenkasse zahlt 3 mal 40 Euro, wenn ein Arzt die Behandlung vorher bescheinigt hat und die Person qualifiziert ist.
Homöopathie beim Heilpraktiker zahlen Sie selbst. Ab Januar 2027 dürfen Kassen homöopathische Arzneimittel und Leistungen auch nicht mehr freiwillig bezahlen.
- Benennen Sie Ihre Beschwerde genau und fragen Sie, welche Studien oder Bewertungen es für dieses Verfahren bei genau dieser Beschwerde gibt. Die Bewertungen der Institute und Ausschüsse sind im Internet kostenlos einsehbar.
- Fragen Sie, nach wie vielen Sitzungen ein Effekt erkennbar sein sollte, und vereinbaren Sie einen Zeitpunkt zur Überprüfung.
- Fragen Sie nach Risiken und nach Gründen, die gegen die Behandlung sprechen. Eine Antwort wie keine Nebenwirkungen widerspricht dem Werberecht und der Pflicht der Praxis, Sie über Risiken aufzuklären.
- Fragen Sie, ob und wann die Praxis Sie an eine Ärztin oder einen Arzt verweist. Die Regeln der Heilpraktikerverbände verpflichten Heilpraktiker dazu, wenn eine Maßnahme nötig ist, die sie selbst nicht leisten können.
- Lassen Sie sich Honorar und geplante Sitzungen in Textform geben, bevor Sie beginnen.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse Akupunktur beim Heilpraktiker?
Nein, die gesetzliche Krankenkasse zahlt Akupunktur beim Heilpraktiker nicht. Auf Kassenkosten dürfen nur Ärztinnen und Ärzte mit Kassenzulassung akupunktieren, und sie brauchen dafür die Zusatzausbildung Akupunktur, 80 Stunden psychosomatische Grundversorgung und 80 Stunden Schmerztherapie. Die Kasse zahlt außerdem nur bei chronischen Schmerzen im unteren Rücken oder bei Kniearthrose seit mindestens sechs Monaten. Beim Heilpraktiker zahlen Sie selbst, private Versicherungen und Beihilfe erstatten nach ihren Regeln.
Wirkt Homöopathie nach dem heutigen Stand der Forschung?
Für kein homöopathisches Mittel ist eine Wirkung über Placebo hinaus nachgewiesen, so bewertet es das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen trotz vieler großer Studien. Für das Wirkprinzip gibt es keine plausible naturwissenschaftliche Grundlage. Homöopathische Mittel sind nur registriert und wurden nie auf ihre Wirkung geprüft. Seit Ende Juli 2026 dürfen Praxen sie nicht mehr auf Kosten der Kasse verordnen.
Hilft Osteopathie bei Rückenschmerzen?
Der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes Bund bewertet Osteopathie bei unspezifischen Kreuzschmerzen im Juni 2026 mit unklar. Zehn Studien mit 1.160 Teilnehmenden zeigen einzelne Hinweise auf eine Linderung bei chronischen Kreuzschmerzen, aber mit sehr geringer Aussagekraft wegen methodischer Schwächen. Hinweise auf schwere Schäden fanden die Gutachter nicht. Ein Nutzen ist damit weder belegt noch ausgeschlossen.
Darf ein Physiotherapeut Osteopathie anbieten?
Ein Physiotherapeut darf Osteopathie nur anbieten, wenn er zusätzlich eine Heilpraktikererlaubnis besitzt, meist die auf Physiotherapie beschränkte. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat 2015 entschieden, dass Osteopathie Heilkunde ist und die Erlaubnis für Physiotherapie dafür nicht ausreicht. Daran ändern auch eine Weiterbildung in Osteopathie oder eine ärztliche Anordnung nichts.
Darf ein Heilpraktiker mit Heilung durch Akupunktur oder Homöopathie werben?
Nein, ein Heilpraktiker darf nicht mit sicherer Heilung werben. Das Werberecht für Heilmittel verbietet drei Dinge. Ein Verfahren darf keine Wirkung zugeschrieben bekommen, die es nicht hat. Es darf nicht der Eindruck eines sicheren Erfolgs entstehen. Und es darf nicht behauptet werden, es träten keine schädlichen Wirkungen auf. Das Gesetz gilt ausdrücklich auch für Verfahren und Behandlungen. Die Regeln der Heilpraktikerverbände verbieten Heilungsversprechen ebenfalls.
