Bei welchen Beschwerden die Krankenkasse Akupunktur zahlt
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt Akupunktur bei genau zwei Beschwerden: bei Schmerzen im unteren Rücken und bei Knieschmerzen durch Arthrose, also Verschleiß des Kniegelenks. Welche Behandlungen die Kassen bezahlen, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss. Das ist das oberste Gremium von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen. So steht es in seiner Richtlinie, die in der aktuellen Fassung seit September 2026 gilt.
Chronisch heißt: Die Schmerzen bestehen seit mindestens sechs Monaten. Im unteren Rücken dürfen sie höchstens bis zum Knie ausstrahlen. Beim Knie muss eine Arthrose die Ursache sein.
Für beide Beschwerden gelten dieselben Grenzen. Die Kasse zahlt bis zu 10 Sitzungen in höchstens 6 Wochen, in begründeten Ausnahmen bis zu 15 Sitzungen in 12 Wochen. Eine Sitzung dauert mindestens 30 Minuten. Am Rücken setzt die Ärztin 14 bis 20 Nadeln, am Knie 7 bis 15 je Knie. Eine neue Serie ist frühestens 12 Monate nach der letzten möglich.
Wer Akupunktur auf Kassenkosten geben darf
Die Kasse bezahlt Akupunktur nur, wenn eine Ärztin oder ein Arzt mit Kassenzulassung sie durchführt. Dahinter stehen zwei Regeln aus dem Sozialgesetzbuch. Erstens bezahlt die Kasse ärztliche Behandlung nur, wenn Ärzte sie erbringen. Zweitens bezahlt sie eine neue Methode erst, wenn der Ausschuss ihren Nutzen anerkannt hat. Er legt dann auch fest, welche Ausbildung die Ärzte brauchen und wie die Qualität gesichert wird.
Die Ärztin braucht außerdem eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung, kurz KV. Das ist die regionale Selbstverwaltung der Kassenärzte. Sie prüft die Nachweise und erteilt die Genehmigung erst danach. Ohne sie darf eine Praxis Akupunktur nicht über die Versichertenkarte abrechnen, auch wenn sie sonst Kassenpatienten behandelt.
Für die Genehmigung muss die Praxis vier Dinge nachweisen.
- Die Zusatzausbildung Akupunktur der Ärztekammer. Sie setzt eine abgeschlossene Facharztausbildung voraus und umfasst einen Kurs von 200 Stunden.
- Eine Fortbildung in psychosomatischer Grundversorgung mit 80 Stunden. Sie befasst sich damit, wie seelische Belastungen körperliche Beschwerden beeinflussen.
- Einen von der Ärztekammer anerkannten Kurs in Schmerztherapie mit 80 Stunden.
- Einen abgeschlossenen Behandlungsraum mit Liege, sterile Einmalnadeln und regelmäßige Fallbesprechungen mit anderen Ärzten.
Eine Heilpraktikerin oder ein Heilpraktiker kann diese Bedingungen nicht erfüllen, weil sie keine Ärzte mit Kassenzulassung sind. Daran ändert auch eine lange Ausbildung in Traditioneller Chinesischer Medizin nichts. Warum die gesetzliche Kasse Heilpraktiker grundsätzlich nicht bezahlt und welche Zuschüsse es trotzdem gibt, steht im Überblick zu Krankenkasse, privater Versicherung und Beihilfe beim Heilpraktiker.
Warum die Kasse Akupunktur bei Migräne nicht zahlt
Für alle anderen Beschwerden zahlt die Kasse keine Akupunktur. Der Ausschuss hat sie auf eine Liste von Methoden gesetzt, die Kassenärzte nicht auf Kosten der Kassen erbringen dürfen. Das betrifft Migräne und Spannungskopfschmerz genauso wie Nackenschmerzen, Heuschnupfen oder den Rauchstopp. Auch Ohrakupunktur und Akupunktur mit Strom gehören nicht zu den bezahlten Leistungen, denn die Kasse zahlt nur Körperakupunktur mit Nadeln ohne elektrische Stimulation. Die Elektroakupunktur nach Voll steht sogar ausdrücklich auf der Liste der ausgeschlossenen Methoden.
Der Ausschuss stützte seinen Beschluss von 2006 auf große Studien der Krankenkassen. Bei chronischen Rückenschmerzen halfen echte Akupunktur und Schein-Akupunktur, bei der bewusst an falschen Punkten gestochen wird, deutlich besser als die übliche Behandlung. Bei Spannungskopfschmerz und Migräne fanden die Studien zwischen echter Akupunktur, Schein-Akupunktur und der üblichen Behandlung keinen Unterschied. Was die Studien im Einzelnen zeigten, steht im Überblick zur Studienlage bei Akupunktur, Homöopathie und Osteopathie.
Neuere Auswertungen sehen die Migräne anders. Der IGeL-Monitor bewertet die Akupunktur zur Vorbeugung von Migräneanfällen als tendenziell positiv, zuletzt geprüft im Oktober 2023. IGeL steht für individuelle Gesundheitsleistungen, also Leistungen, die Sie selbst bezahlen, und der IGeL-Monitor ist ein Bewertungsportal des Medizinischen Dienstes Bund. Eine Leistung der Kasse entsteht daraus nicht von selbst. Dafür bräuchte es einen neuen Beschluss des Ausschusses, und die aktuelle Richtlinie enthält keinen.
Wie Sie Akupunktur auf Kassenkosten bekommen
Der Weg beginnt in der Arztpraxis, die Ihre Schmerzen ohnehin behandelt. Entscheidend sind sechs Monate ärztliche Unterlagen und eine Praxis mit Genehmigung.
- Lassen Sie Ihre Rücken- oder Knieschmerzen ärztlich untersuchen und behandeln, etwa bei der Hausärztin oder beim Orthopäden. Erst nach sechs dokumentierten Monaten kommt Akupunktur auf Kassenkosten infrage.
- Fragen Sie eine Praxis, die akupunktiert, ausdrücklich nach der Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung. Die Zusatzbezeichnung Akupunktur auf dem Praxisschild reicht dafür nicht aus.
- Planen Sie für den ersten Termin mindestens 40 Minuten ein. Die Praxis fragt nach Ort, Dauer, Stärke und Häufigkeit Ihrer Schmerzen und nach den Folgen für Alltag und Stimmung. Sie erstellt einen Therapieplan und schickt einen Bericht an Ihre Hausarztpraxis.
- Kommen Sie zu allen Terminen der Serie. Sie umfasst bis zu 10 Sitzungen in höchstens 6 Wochen, und jede Sitzung dauert mindestens 30 Minuten.
- Beantworten Sie am Ende die Fragen zu Schmerzstärke, Häufigkeit und Zufriedenheit. So sehen Sie und die Praxis, ob sich etwas verändert hat.
- Notieren Sie das Datum der letzten Sitzung. Eine neue Serie auf Kassenkosten ist frühestens 12 Monate danach möglich.
Haben Sie Schmerzen im unteren Rücken oder im Knie durch Arthrose?
Bestehen die Schmerzen seit mindestens 6 Monaten, und ist das ärztlich dokumentiert?
Behandelt Sie eine Ärztin oder ein Arzt mit Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung?
Die Kasse zahlt bis zu 10 Sitzungen in 6 Wochen, mit Begründung 15 in 12 Wochen. Die Praxis rechnet über Ihre Versichertenkarte ab.
Die Kasse zahlt nicht. Suchen Sie eine Praxis mit Genehmigung. Beim Heilpraktiker oder bei einem Arzt ohne Genehmigung zahlen Sie selbst.
Die Kasse zahlt noch nicht. Lassen Sie die Schmerzen ärztlich behandeln und dokumentieren, bis sechs Monate belegt sind.
Die Kasse zahlt nicht, auch nicht als freiwilligen Zuschuss. Beim Arzt gilt die Gebührenordnung, beim Heilpraktiker ein frei vereinbartes Honorar.
Wann die Kasse mehr als 10 Sitzungen zahlt
Die zehnte Sitzung ist die normale Grenze einer Serie. Auf bis zu 15 Sitzungen in höchstens 12 Wochen darf die Praxis nur in begründeten Ausnahmefällen verlängern. Die Begründung muss sie dokumentieren, und die Kassenärztliche Vereinigung kann genau diese Fälle stichprobenartig anfordern.
Sind unterer Rücken und Knie betroffen, zählt jede Beschwerde für sich. Für jede darf die Praxis bis zu zehn Sitzungen abrechnen, mit Begründung bis zu 15.
Nach einer Serie gilt eine Sperre von zwölf Monaten. Wer früher weitermachen möchte, zahlt selbst. Manche Praxen bieten die Fortsetzung als Privatleistung an. Die Praxis muss Sie dann vor Beginn in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren, zum Beispiel auf Papier oder per E-Mail.
Was Akupunktur kostet, wenn die Kasse nicht zahlt
Außerhalb der beiden Beschwerden zahlen gesetzlich Versicherte die Akupunktur selbst. Wie viel, hängt davon ab, wer behandelt.
Heilpraktiker haben keine amtliche Gebührenordnung. Die Preisempfehlung der Berufsverbände beschreibt selbst nur durchschnittlich übliche Vergütungen und ist keine verbindliche Preisliste. Vereinbaren Sie den Preis deshalb vor der ersten Sitzung. Eine amtliche Erhebung darüber, was Praxen tatsächlich verlangen, liegt nicht vor.
Beim Arzt kostet eine Sitzung nach der Gebührenordnung für Ärzte zum einfachen Satz 11,66 Euro ohne Zeitvorgabe oder 20,40 Euro bei mindestens 20 Minuten. Im üblichen Rahmen bis zum 2,3-fachen Satz sind es bis zu 26,81 oder 46,92 Euro. Ein höherer Satz bis zum 3,5-fachen braucht eine besondere Begründung. Beim Heilpraktiker nennt die Preisempfehlung 10,30 bis 26,00 Euro für Akupunktur einschließlich Pulsdiagnose. Die Bundesbeihilfe erkennt dafür höchstens 23,00 Euro an.
| Behandlung | Betrag je Sitzung | Wer erstattet |
|---|---|---|
| Ärztin oder Arzt mit Kassenzulassung, bei den zwei Beschwerden | Die Kasse rechnet mit der Praxis ab | Gesetzliche Krankenkasse, über die Versichertenkarte |
| Ärztin oder Arzt als Privatleistung | 11,66 bis 26,81 Euro ohne Zeitvorgabe, 20,40 bis 46,92 Euro ab 20 Minuten | Private Krankenversicherung und Beihilfe nach Tarif, gesetzlich Versicherte zahlen selbst |
| Heilpraktikerin oder Heilpraktiker | Honorar frei vereinbart, Preisempfehlung 10,30 bis 26,00 Euro | Private Kranken- oder Zusatzversicherung nach Tarif, Bundesbeihilfe höchstens 23,00 Euro |
Für Privatversicherte gilt die Regel der Kassen nicht. Maßgeblich sind der eigene Tarif und bei Beamten die Beihilfe. Fragen Sie vor der ersten Sitzung bei Ihrer Versicherung nach.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse Akupunktur bei Migräne?
Nein, die gesetzliche Krankenkasse zahlt Akupunktur bei Migräne nicht. Sie bezahlt Akupunktur nur bei chronischen Schmerzen im unteren Rücken und bei Knieschmerzen durch Arthrose. Das Bewertungsportal IGeL-Monitor sieht Akupunktur zur Vorbeugung von Migräneanfällen zwar als tendenziell positiv, an der Kostenübernahme ändert das aber nichts. Beim Arzt kostet eine Sitzung dann im üblichen Rahmen bis zu 26,81 oder 46,92 Euro.
Wie viele Akupunktursitzungen zahlt die Krankenkasse?
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt je Beschwerde bis zu 10 Akupunktursitzungen in höchstens 6 Wochen, in begründeten Ausnahmen bis zu 15 in 12 Wochen. Eine neue Serie ist frühestens 12 Monate nach der letzten möglich. Haben Sie Rücken- und Knieschmerzen, gilt die Grenze für jede der beiden Beschwerden gesondert.
Erstattet die Krankenkasse Akupunktur beim Heilpraktiker nachträglich?
Nein, die gesetzliche Krankenkasse erstattet Akupunktur beim Heilpraktiker auch nachträglich nicht, selbst bei chronischen Rücken- oder Knieschmerzen. Abrechnen dürfen nur Ärztinnen und Ärzte mit Kassenzulassung und Genehmigung. Eine private Zusatzversicherung kann die Kosten nach ihrem Tarif übernehmen. Die Bundesbeihilfe erkennt höchstens 23,00 Euro je Sitzung an.
Zahlt die Krankenkasse Ohrakupunktur oder Akupunktur mit Strom?
Nein, die gesetzliche Krankenkasse zahlt weder Ohrakupunktur noch Akupunktur mit Strom. Sie bezahlt nur Körperakupunktur mit Nadeln ohne elektrische Stimulation, und nur bei chronischen Rücken- oder Knieschmerzen durch Arthrose. Die Elektroakupunktur nach Voll steht ausdrücklich auf der Liste der Methoden, die Kassenärzte nicht auf Kosten der Kasse erbringen dürfen.
Was kostet eine Akupunktursitzung beim Arzt, wenn ich selbst zahle?
Eine Akupunktursitzung beim Arzt kostet nach der Gebührenordnung zum einfachen Satz 11,66 Euro oder 20,40 Euro bei einer Sitzung von mindestens 20 Minuten. Im üblichen Rahmen bis zum 2,3-fachen Satz sind es bis zu 26,81 oder 46,92 Euro. Die Praxis muss Sie vorher in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren.
