Heilpraktikerverzeichnis

Glossar

Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz

Die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz ist die behördliche Genehmigung, ohne Arzt zu sein Kranke zu behandeln. Sie bekommt, wer die Überprüfung beim Gesundheitsamt besteht und weitere Voraussetzungen wie das Mindestalter erfüllt. Eine Verbandsmitgliedschaft ersetzt sie nicht.

Begriff
Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz
Stand
26. September 2026

Was dahinter steckt

Ohne diese Erlaubnis darf niemand, der nicht als Arzt zugelassen ist, Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen berufs- oder gewerbsmäßig feststellen, heilen oder lindern. Wer es trotzdem tut, riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Über den Antrag entscheidet die untere Verwaltungsbehörde, also Stadt oder Landkreis, im Benehmen mit dem Gesundheitsamt. Die Länder organisieren das unterschiedlich: In Thüringen stellt das Gesundheitsamt Erfurt die Erlaubnisse zentral aus.

Ob eine einzelne Praxis eine Erlaubnis besitzt, prüft dieses Verzeichnis nicht. Berufsverbände wie der BDH oder der VUH nehmen Mitglieder nach eigenen, freiwilligen Regeln auf. Das sagt nichts über die staatliche Erlaubnis.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Heilpraktikergesetz, § 5: Strafvorschrift bei unerlaubter Ausübung der Heilkunde, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. Antwort der Bundesregierung zu Struktur und Zahl der Gesundheitsämter, Deutscher Bundestag,

Einsatz von Sprachmodellen

Ein Sprachmodell hat die wiederkehrenden Sätze auf den Orts- und Praxisseiten formuliert, die Ratgeber mitgeschrieben und Quellen gesucht. Die Beitragsbilder der Ratgeber hat eine Bild-KI erzeugt, sie sind als KI-Bild gekennzeichnet. Anschrift, Kontaktwege und Öffnungszeiten der Praxen übernimmt ein festes Programm aus OpenStreetMap, ein Sprachmodell verändert sie nicht.

Korrekturweg

Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 26. September 2026.