Glossar
Heilpraktiker
Ein Heilpraktiker darf in Deutschland Kranke behandeln, ohne Arzt zu sein. Dafür braucht er eine behördliche Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, die er erst nach einer Überprüfung seiner Kenntnisse durch das Gesundheitsamt bekommt.
- Begriff
- Heilpraktiker
- Stand
- 26. September 2026
Was dahinter steckt
Ein Medizinstudium ist dafür nicht nötig, und eine bestimmte Ausbildung schreibt der Staat ebenfalls nicht vor. Verlangt werden ein Alter von mindestens 25 Jahren, eine abgeschlossene Schulbildung, ein Führungszeugnis und ein ärztliches Attest. Die Überprüfung beim Gesundheitsamt soll klären, ob die Person eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder ihrer Patienten wäre.
Heilpraktiker dürfen Krankheiten feststellen und behandeln. Bestimmte Infektionskrankheiten und das Verschreiben rezeptpflichtiger Arzneimittel bleiben aber Ärzten vorbehalten. Wer ohne Erlaubnis und ohne Arzt zu sein Kranke behandelt, macht sich strafbar. Eine Mitgliedschaft in einem Berufsverband ersetzt die staatliche Erlaubnis nicht.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Heilpraktikergesetz, § 1: Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
- Berufsbild und Berufsordnung, Bund Deutscher Heilpraktiker e.V. (BDH),
Einsatz von Sprachmodellen
Ein Sprachmodell hat die wiederkehrenden Sätze auf den Orts- und Praxisseiten formuliert, die Ratgeber mitgeschrieben und Quellen gesucht. Die Beitragsbilder der Ratgeber hat eine Bild-KI erzeugt, sie sind als KI-Bild gekennzeichnet. Anschrift, Kontaktwege und Öffnungszeiten der Praxen übernimmt ein festes Programm aus OpenStreetMap, ein Sprachmodell verändert sie nicht.
Korrekturweg
Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.
Stand dieser Angaben: 26. September 2026.