Glossar
Heilpraktikergesetz
Das Heilpraktikergesetz vom 17. Februar 1939 verlangt, dass jeder, der ohne Arzt zu sein Kranke behandeln will, dafür eine behördliche Erlaubnis hat. Es erklärt, was Heilkunde ist, und stellt die Behandlung ohne Erlaubnis unter Strafe.
- Begriff
- Heilpraktikergesetz
- Stand
- 26. September 2026
Was dahinter steckt
Das Gesetz wurde seit 1939 geändert, sein Grundgedanke gilt bis heute. Wer damals schon berufsmäßig Kranke behandelte, bekam die Erlaubnis durch eine Übergangsregel, und daraus entstand die Berufsbezeichnung Heilpraktiker. Alle anderen erhalten sie nach den Regeln, die eine Verordnung zum Gesetz festlegt.
Eine Ausbildung oder einen Lehrplan nennt das Gesetz nicht. Die Überprüfung regelt die Erste Durchführungsverordnung, eine Verordnung, die das Gesetz im Einzelnen ausführt. Danach prüft das Gesundheitsamt die Kenntnisse der Bewerber anhand von Leitlinien, die das Bundesgesundheitsministerium bekannt macht. Wer eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder seiner Patienten bedeuten würde, bekommt keine Erlaubnis.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Heilpraktikergesetz (HeilprG), vollständiger Gesetzestext, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
- Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
Einsatz von Sprachmodellen
Ein Sprachmodell hat die wiederkehrenden Sätze auf den Orts- und Praxisseiten formuliert, die Ratgeber mitgeschrieben und Quellen gesucht. Die Beitragsbilder der Ratgeber hat eine Bild-KI erzeugt, sie sind als KI-Bild gekennzeichnet. Anschrift, Kontaktwege und Öffnungszeiten der Praxen übernimmt ein festes Programm aus OpenStreetMap, ein Sprachmodell verändert sie nicht.
Korrekturweg
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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.