Heilpraktikerverzeichnis

Glossar

Heilkunde

Heilkunde ist im Gesetz jede berufs- oder gewerbsmäßige Tätigkeit, mit der jemand bei Menschen Krankheiten, Leiden oder Körperschäden feststellt, heilt oder lindert. Wer sie ausübt, ohne Arzt zu sein, braucht dafür eine Erlaubnis.

Begriff
Heilkunde
Stand
26. September 2026

Was dahinter steckt

Entscheidend ist, wofür jemand etwas tut, nicht welche Methode er benutzt. Sobald es darum geht, eine Krankheit festzustellen oder zu behandeln, spricht das Gesetz von Heilkunde. Dazu zählt zum Beispiel Psychotherapie, und auch chiropraktische Griffe an der Wirbelsäule dürfen nur Ärzte und Heilpraktiker anwenden.

Wellness oder allgemeine Beratung ohne Bezug zu einer Krankheit nennt die gesetzliche Definition nicht, denn dort ist nur von Krankheiten, Leiden und Körperschäden die Rede. Die Grenze im Einzelfall ziehen die Behörden und im Streitfall die Gerichte.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Heilpraktikergesetz, § 1 Absatz 2: Definition der Heilkunde, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),

Einsatz von Sprachmodellen

Ein Sprachmodell hat die wiederkehrenden Sätze auf den Orts- und Praxisseiten formuliert, die Ratgeber mitgeschrieben und Quellen gesucht. Die Beitragsbilder der Ratgeber hat eine Bild-KI erzeugt, sie sind als KI-Bild gekennzeichnet. Anschrift, Kontaktwege und Öffnungszeiten der Praxen übernimmt ein festes Programm aus OpenStreetMap, ein Sprachmodell verändert sie nicht.

Korrekturweg

Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 26. September 2026.