Heilpraktikerverzeichnis

Glossar

Approbation

Die Approbation ist die staatliche Zulassung als Arzt. Sie bekommt, wer mindestens sechs Jahre Medizin studiert, die ärztliche Prüfung bestanden hat und ausreichend Deutsch kann. Mit ihr darf man in Deutschland unter der Bezeichnung Arzt Kranke behandeln.

Begriff
Approbation
Stand
26. September 2026

Was dahinter steckt

Das Studium umfasst nach der Bundesärzteordnung mindestens 5.500 Stunden, darin acht bis zwölf Monate praktische Ausbildung im Krankenhaus. Approbierte Ärzte brauchen keine zusätzliche Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, denn das gilt nur für Personen, die nicht als Arzt zugelassen sind.

Beide Wege führen zur Ausübung der Heilkunde, sie unterscheiden sich aber stark: Für Ärzte gilt ein staatlich geregeltes Studium mit Staatsprüfung, für Heilpraktiker eine Kenntnisüberprüfung ohne vorgeschriebene Ausbildung. Bestimmte Aufgaben, etwa die Behandlung bestimmter Infektionskrankheiten, sind Ärzten vorbehalten.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Bundesärzteordnung (BÄO), § 3: Erteilung der Approbation, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. Merkblatt: Die Approbation, Hartmannbund, Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.,

Einsatz von Sprachmodellen

Ein Sprachmodell hat die wiederkehrenden Sätze auf den Orts- und Praxisseiten formuliert, die Ratgeber mitgeschrieben und Quellen gesucht. Die Beitragsbilder der Ratgeber hat eine Bild-KI erzeugt, sie sind als KI-Bild gekennzeichnet. Anschrift, Kontaktwege und Öffnungszeiten der Praxen übernimmt ein festes Programm aus OpenStreetMap, ein Sprachmodell verändert sie nicht.

Korrekturweg

Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 26. September 2026.