Glossar
Voll-Heilpraktiker
Voll-Heilpraktiker nennt man Heilpraktiker mit einer Erlaubnis für die gesamte Heilkunde, im Unterschied zu sektoralen Heilpraktikern, deren Erlaubnis auf ein Fachgebiet beschränkt ist. Das Wort steht nicht im Gesetz, es ist ein gebräuchlicher Ausdruck.
- Begriff
- Voll-Heilpraktiker
- Stand
- 26. September 2026
Was dahinter steckt
Selbst die umfassende Erlaubnis hat Grenzen. Bestimmte Infektionskrankheiten, darunter sexuell übertragbare, dürfen nur Ärzte feststellen und behandeln. Verschreibungspflichtige Arzneimittel gibt die Apotheke nur auf Rezept von Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt ab, Heilpraktiker können sie deshalb nicht verordnen.
Umgangssprachlich heißen Heilpraktiker mit umfassender Erlaubnis auch große Heilpraktiker, solche mit einer auf Psychotherapie beschränkten Erlaubnis kleine Heilpraktiker. Auch mit der umfassenden Erlaubnis dürfen Heilpraktiker Psychotherapie anbieten.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Infektionsschutzgesetz, § 24: Feststellung und Heilbehandlung übertragbarer Krankheiten, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
- Arzneimittelgesetz, § 48: Verschreibungspflicht, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
Einsatz von Sprachmodellen
Ein Sprachmodell hat die wiederkehrenden Sätze auf den Orts- und Praxisseiten formuliert, die Ratgeber mitgeschrieben und Quellen gesucht. Die Beitragsbilder der Ratgeber hat eine Bild-KI erzeugt, sie sind als KI-Bild gekennzeichnet. Anschrift, Kontaktwege und Öffnungszeiten der Praxen übernimmt ein festes Programm aus OpenStreetMap, ein Sprachmodell verändert sie nicht.
Korrekturweg
Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.
Stand dieser Angaben: 26. September 2026.