Heilpraktikerverzeichnis

Glossar

Außergewöhnliche Belastung

Eine außergewöhnliche Belastung ist ein Steuerabzug für Kosten, die Ihnen zwangsläufig entstehen, zum Beispiel wegen einer Krankheit. Berücksichtigt wird nur der Teil, der Ihre zumutbare Belastung übersteigt. Sie liegt je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl bei 1 bis 7 Prozent Ihrer Einkünfte.

Begriff
Außergewöhnliche Belastung
Stand
26. September 2026

Was dahinter steckt

Die zumutbare Belastung wirkt wie eine Selbstbeteiligung: Erst was Ihre Kosten eines Jahres darüber hinaus ausmachen, zieht das Finanzamt auf Antrag von den Einkünften ab. Für Alleinstehende ohne Kinder beträgt sie bis 15.340 Euro Einkünfte 5 Prozent, bis 51.130 Euro 6 Prozent und darüber 7 Prozent. Bei drei oder mehr Kindern sind es 1 Prozent in den beiden unteren Stufen und 2 Prozent in der obersten.

Krankheitskosten können dazugehören. Für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel genügt die Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers. Für Kuren, psychotherapeutische Behandlungen und wissenschaftlich nicht anerkannte Methoden wie die Eigenbluttherapie verlangt die Verordnung zum Nachweis ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. Dieser Nachweis muss vor Beginn der Behandlung ausgestellt sein.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 33 EStG, Außergewöhnliche Belastungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 64 EStDV, Nachweis von Krankheitskosten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Ein Sprachmodell hat die wiederkehrenden Sätze auf den Orts- und Praxisseiten formuliert, die Ratgeber mitgeschrieben und Quellen gesucht. Die Beitragsbilder der Ratgeber hat eine Bild-KI erzeugt, sie sind als KI-Bild gekennzeichnet. Anschrift, Kontaktwege und Öffnungszeiten der Praxen übernimmt ein festes Programm aus OpenStreetMap, ein Sprachmodell verändert sie nicht.

Korrekturweg

Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 26. September 2026.