Glossar
GebüH
GebüH steht für Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Es führt einzelne Leistungen einer Heilpraktikerpraxis mit üblichen Preisspannen in Euro auf. Herausgegeben haben es Heilpraktikerverbände, es ist keine gesetzliche Gebührenordnung wie die für Ärzte.
- Begriff
- GebüH
- Stand
- 26. September 2026
Was dahinter steckt
Das Verzeichnis stammt aus dem Jahr 1985 und gilt in einer Fassung in Euro seit 2002. Die meisten Leistungen tragen eine Spanne von einem Mindest- bis zu einem Höchstbetrag, einige nur einen Höchstbetrag. Wenn Patient und Praxis über eine Rechnung streiten, dient das Verzeichnis als Bezugspunkt.
Wie viel eine private Krankenversicherung erstattet, regelt der jeweilige Tarif, nach Angaben des VUH häufig mit Blick auf die ärztliche Gebührenordnung. Bundesbeamte bekommen Beihilfe nur bis zu den Höchstbeträgen einer Anlage der Bundesbeihilfeverordnung. Sie übernimmt die Nummern des Gebührenverzeichnisses, hat aber zum Teil andere Leistungsbeschreibungen.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), Fassung 85/2002, beruhend auf der Leistungstabelle des Bundesministers des Innern vom 17.09.1985, Fachverband Deutscher Heilpraktiker,
Einsatz von Sprachmodellen
Ein Sprachmodell hat die wiederkehrenden Sätze auf den Orts- und Praxisseiten formuliert, die Ratgeber mitgeschrieben und Quellen gesucht. Die Beitragsbilder der Ratgeber hat eine Bild-KI erzeugt, sie sind als KI-Bild gekennzeichnet. Anschrift, Kontaktwege und Öffnungszeiten der Praxen übernimmt ein festes Programm aus OpenStreetMap, ein Sprachmodell verändert sie nicht.
Korrekturweg
Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.
Stand dieser Angaben: 26. September 2026.