Heilpraktikerverzeichnis

Glossar

Berufsordnung für Heilpraktiker

Die Berufsordnung für Heilpraktiker, kurz BOH, ist ein Regelwerk mit Standesregeln, das sechs große Heilpraktikerverbände gemeinsam verfasst haben. Sie ist kein Gesetz. Sie regelt unter anderem Schweigepflicht, Aufklärung, Dokumentation und Werbung.

Begriff
Berufsordnung für Heilpraktiker
Stand
26. September 2026

Was dahinter steckt

Die BOH verpflichtet Heilpraktiker, über alles zu schweigen, was ihnen bei der Berufsausübung anvertraut wird. Patienten sind über ihre Erkrankung, die Behandlung und die Risiken aufzuklären, und die wichtigsten Daten der Behandlung müssen dokumentiert werden. Heilungsversprechen sind unzulässig, ständige Fortbildung ist nachzuweisen.

Weil die BOH kein Gesetz ist, bindet sie unmittelbar nur Mitglieder der beteiligten Verbände. Bei Verstößen kann ein Verband ein Verfahren nach seiner Satzung einleiten, das bis zum Ausschluss reichen kann. Für die Werbung gelten zusätzlich die gesetzlichen Regeln, vor allem das Heilmittelwerbegesetz. Die Fassung des VUH ist seit dem 1. Oktober 1992 in Kraft.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH), Verband Unabhängiger Heilpraktiker e.V. (VUH),
  2. Berufsbild und Berufsordnung, Bund Deutscher Heilpraktiker e.V. (BDH),

Einsatz von Sprachmodellen

Ein Sprachmodell hat die wiederkehrenden Sätze auf den Orts- und Praxisseiten formuliert, die Ratgeber mitgeschrieben und Quellen gesucht. Die Beitragsbilder der Ratgeber hat eine Bild-KI erzeugt, sie sind als KI-Bild gekennzeichnet. Anschrift, Kontaktwege und Öffnungszeiten der Praxen übernimmt ein festes Programm aus OpenStreetMap, ein Sprachmodell verändert sie nicht.

Korrekturweg

Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 26. September 2026.