Glossar
Heilmittelwerbegesetz
Das Heilmittelwerbegesetz, kurz HWG, regelt die Werbung im Gesundheitswesen. Es erfasst Arzneimittel ebenso wie Verfahren, Behandlungen und Gegenstände, wenn die Werbung sich auf die Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten bezieht. Damit gilt es auch für Heilpraktiker.
- Begriff
- Heilmittelwerbegesetz
- Stand
- 26. September 2026
Was dahinter steckt
Gegenüber Patienten und der Allgemeinheit, im Gesetz außerhalb der Fachkreise genannt, verbietet es unter anderem Werbung mit Empfehlungen von Wissenschaftlern oder im Gesundheitswesen tätigen Personen. Untersagt sind auch missbräuchliche, abstoßende oder irreführende Bilder von Krankheitsfolgen oder Behandlungswirkungen und Dank- oder Empfehlungsschreiben Dritter in dieser Weise. Verboten sind ebenso Aussagen, die nahelegen, die Gesundheit leide ohne die Behandlung oder bessere sich durch sie. Ausdrücklich verboten ist der Vergleich vor und nach dem Eingriff bei operativen Schönheitseingriffen.
Unzulässig ist außerdem irreführende Werbung. Dazu zählt, einer Behandlung eine Wirkung zuzuschreiben, die sie nicht hat, oder fälschlich den Eindruck zu erwecken, ein Erfolg sei sicher. Ein Heilversprechen gehört deshalb nicht in die Werbung. Sachlich über die eigenen Leistungen informieren dürfen Heilpraktiker weiterhin.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Heilmittelwerbegesetz, § 1: Anwendungsbereich, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
- Heilmittelwerbegesetz, § 11: Werbeverbote außerhalb der Fachkreise, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
Einsatz von Sprachmodellen
Ein Sprachmodell hat die wiederkehrenden Sätze auf den Orts- und Praxisseiten formuliert, die Ratgeber mitgeschrieben und Quellen gesucht. Die Beitragsbilder der Ratgeber hat eine Bild-KI erzeugt, sie sind als KI-Bild gekennzeichnet. Anschrift, Kontaktwege und Öffnungszeiten der Praxen übernimmt ein festes Programm aus OpenStreetMap, ein Sprachmodell verändert sie nicht.
Korrekturweg
Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.
Stand dieser Angaben: 26. September 2026.