Heilpraktikerverzeichnis

Glossar

Beweislastumkehr

Beweislastumkehr bedeutet: Normalerweise muss der Patient beweisen, dass ein Behandlungsfehler ihm geschadet hat. In fünf Fällen kehrt das Bürgerliche Gesetzbuch das um, und der Arzt oder Heilpraktiker muss das Gegenteil beweisen.

Begriff
Beweislastumkehr
Stand
26. September 2026

Was dahinter steckt

Die fünf Fälle: ein Risiko, das der Behandelnde voll beherrschen konnte, eine fehlende oder unzureichende Aufklärung, eine fehlende Dokumentation, eine fehlende Befähigung des Behandelnden und ein grober Behandlungsfehler. Bei einem groben Fehler vermutet das Gesetz zum Beispiel, dass er die Verletzung verursacht hat, wenn er dafür grundsätzlich geeignet war. Eine wesentliche Maßnahme, die nicht in der Behandlungsakte steht, gilt als nicht durchgeführt.

Für Patienten eines Heilpraktikers ist der Fall der fehlenden Befähigung wichtig. War der Behandelnde für die vorgenommene Behandlung nicht befähigt, wird vermutet, dass genau das die Verletzung verursacht hat. Der Patient muss den Zusammenhang dann nicht selbst beweisen. Ob eine Befähigung fehlte, klären im Streitfall die Gerichte.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 630h BGB, Beweislast bei Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Ein Sprachmodell hat die wiederkehrenden Sätze auf den Orts- und Praxisseiten formuliert, die Ratgeber mitgeschrieben und Quellen gesucht. Die Beitragsbilder der Ratgeber hat eine Bild-KI erzeugt, sie sind als KI-Bild gekennzeichnet. Anschrift, Kontaktwege und Öffnungszeiten der Praxen übernimmt ein festes Programm aus OpenStreetMap, ein Sprachmodell verändert sie nicht.

Korrekturweg

Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 26. September 2026.