Glossar
Potenzierung
Potenzierung heißt in der Homöopathie, einen Ausgangsstoff schrittweise zu verdünnen und dabei jede Stufe zu verschütteln oder mit Milchzucker zu verreiben. D-Potenzen werden je Stufe 1 zu 10 verdünnt, C-Potenzen 1 zu 100, Q- oder LM-Potenzen 1 zu 50.000.
- Begriff
- Potenzierung
- Stand
- 26. September 2026
Was dahinter steckt
Die Zahl hinter dem Buchstaben nennt die Zahl der Stufen: D12 ist zwölfmal 1 zu 10 verdünnt, also 1 zu einer Billion. Nach der Lehre Samuel Hahnemanns soll die Kraft des Mittels mit jeder Stufe wachsen. Die Herstellung der Q-Potenzen beschreibt er in der sechsten Auflage seines Organons der Heilkunst.
Ab D24 oder C12 bleibt rechnerisch nicht einmal ein Teilchen des Ausgangsstoffs übrig, selbst wenn man mit einem Mol beginnt, also mit rund 6 mal 10 hoch 23 Teilchen. Das IQWiG sieht für das behauptete Wirkprinzip keine plausible naturwissenschaftliche Grundlage. Die Herstellungsregeln stehen im Homöopathischen Arzneibuch, das zum amtlichen Arzneibuch gehört.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Samuel Hahnemann: Organon der Heilkunst, 6. Auflage, § 270, Zeno.org, nach der Ausgabe Ulm 1958,
- Arzneibuch: Europäisches, Deutsches und Homöopathisches Arzneibuch (HAB 2025), Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM),
- Glossar: Homöopathie, Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG),
Einsatz von Sprachmodellen
Ein Sprachmodell hat die wiederkehrenden Sätze auf den Orts- und Praxisseiten formuliert, die Ratgeber mitgeschrieben und Quellen gesucht. Die Beitragsbilder der Ratgeber hat eine Bild-KI erzeugt, sie sind als KI-Bild gekennzeichnet. Anschrift, Kontaktwege und Öffnungszeiten der Praxen übernimmt ein festes Programm aus OpenStreetMap, ein Sprachmodell verändert sie nicht.
Korrekturweg
Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.
Stand dieser Angaben: 26. September 2026.