Wann braucht ein Coach eine Heilpraktikererlaubnis?
Eine Erlaubnis braucht, wer Krankheiten feststellt, heilt oder lindert. Das Gesetz nennt das Heilkunde. Ein Coach, der gesunde Menschen bei Beruf, Alltag oder Kommunikation begleitet, übt keine Heilkunde aus. Sobald er aber eine Angststörung, eine Depression oder ein Trauma bei einer bestimmten Person behandelt, braucht er eine Erlaubnis.
Fachleute sprechen dann von einer Störung mit Krankheitswert. Gemeint ist ein seelischer Zustand, der so stark vom gesunden Erleben abweicht, dass er behandelt werden muss. Auch das Gesetz über den Beruf der Psychotherapeuten zieht diese Grenze: Wer nur soziale Konflikte aufarbeitet, übt keine Psychotherapie aus.
Wie genau die Grenze verläuft, lässt sich im Einzelfall schwer sagen. Nach Einschätzung eines Berufsverbands nehmen Gerichte im Zweifel eher an, dass eine Erlaubnis nötig war. Dass die Erlaubnis für Heilpraktiker für Psychotherapie ausreicht, ist dagegen klar.
Was darf ein psychologischer Berater anbieten?
Innerhalb der Grenze bleibt ein breites Feld ohne Erlaubnis. Erlaubt ist Arbeit an Alltagsthemen wie Zeitplanung, Kommunikation, Berufsfragen oder Achtsamkeitsübungen. Auch Konflikte im Team oder in der Partnerschaft darf ein Berater klären. Bei einer Paartherapie gilt dasselbe: Solange niemand eine Krankheit behandeln will, braucht es keine Erlaubnis.
Ein schriftlicher Hinweis hilft: Das Angebot ersetzt keine ärztliche Behandlung, und bei Krankheitszeichen verweist der Berater weiter. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Fall berücksichtigt, dass ein Heiler seine Klienten vorab schriftlich darauf hingewiesen hatte.
- Nicht erlaubt ist, eine Depression oder Angststörung festzustellen.
- Nicht erlaubt ist, eine ärztlich festgestellte Erkrankung selbst zu behandeln, statt an eine Fachperson zu verweisen.
- Nicht erlaubt ist, Heilung zu versprechen. Das verbietet auch das Werberecht.
Ein Titel sagt dabei nichts. Gesundheitscoach, Mentalcoach, systemischer Berater oder Resilienztrainerin sind nicht geschützt, und jeder darf sie führen. Es kommt darauf an, was die Person tut: Behandelt sie eine konkrete Krankheit bei einem konkreten Menschen, oder begleitet sie einen gesunden Menschen bei einem allgemeinen Anliegen?
Welche Rolle darf was übernehmen?
Bei seelischen Anliegen kommen drei Rollen infrage. Berater und Coaches brauchen keine Erlaubnis, dürfen dafür aber keine Krankheiten behandeln. Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychotherapeuten mit staatlicher Zulassung dürfen es.
| Frage | Psychologischer Berater oder Coach | Heilpraktiker für Psychotherapie | Psychotherapeut mit staatlicher Zulassung |
|---|---|---|---|
| Braucht die Person eine Erlaubnis? | Nein, solange sie keine Krankheit behandelt | Ja, eine Heilpraktikererlaubnis | Ja, die staatliche Zulassung |
| Darf sie seelische Krankheiten behandeln? | Nein | Ja | Ja |
| Wie kommt man zu diesem Beruf? | Gesetzlich nicht geregelt, jeder kann sich so nennen | Überprüfung beim Gesundheitsamt | Studium und Weiterbildung |
| Sind bestimmte Methoden vorgeschrieben? | Entfällt, weil keine Krankheiten behandelt werden | Nein, freie Methodenwahl | Ja, nur wissenschaftlich anerkannte Methoden |
Was 3 Gerichtsfälle über die Grenze zeigen
Das Bundesverfassungsgericht hob 2004 die Verurteilung eines Wunderheilers auf. Er hatte Schwerkranke durch Handauflegen begleitet und ein Informationsblatt ausgelegt, dass er keine ärztliche Behandlung ersetzt. Später fasste das Bundesverwaltungsgericht zusammen: Je weiter sich ein Heiler von der Medizin entfernt, desto geringer ist die Gefahr, dass Kranke einen nötigen Arztbesuch aufschieben. Was nur als spirituelle Hilfe auftritt und keine ärztliche Behandlung zu ersetzen scheint, braucht keine Erlaubnis.
Anders entschied dasselbe Gericht im August 2010 bei der Synergetik-Methode, bei der Anbieter Menschen in Tiefenentspannung auf eine Innenweltreise begleiten. Die Anbieter stellten die Methode als wissenschaftlich begründet dar und behaupteten, sie heile Krankheiten besser als die Schulmedizin. Das Gericht sah darin Heilkunde und sprach von zwei Gefahren: Menschen mit bestimmten seelischen Erkrankungen können Schaden nehmen, und Kranke könnten einen nötigen Arztbesuch aufschieben.
Einen zweiten Synergetik-Fall bestätigte der Bundesgerichtshof 2011. Eine Frau hatte in ihrer Wohnung unter Hypnose innere Bilder und unverarbeitete Erlebnisse bearbeitet und sich mit einer eigenen Internetseite an Menschen mit Ängsten, Depressionen und Traumata gewandt. Das Erlebte besprach sie danach nicht im Einzelnen mit den Klienten. Das Landgericht Frankfurt am Main verurteilte sie 2010 in elf Fällen zu 120 Tagessätzen Geldstrafe, so bemisst ein Gericht die Höhe einer Geldstrafe. Verletzt wurde niemand, doch schon die mögliche Gefahr der Methode genügte.
Ist das Angebot Beratung oder Heilkunde?
Soll das Angebot eine Krankheit behandeln, zum Beispiel eine Depression oder Angststörung?
Dann ist es Heilkunde. Dafür braucht die Person eine Heilpraktikererlaubnis für Psychotherapie oder eine staatliche Zulassung als Psychotherapeut oder Arzt.
Verspricht das Angebot trotzdem, Krankheiten zu heilen oder eine ärztliche Behandlung zu ersetzen?
Dann gilt es als Heilkunde und braucht eine Erlaubnis, auch wenn sich der Anbieter Coach nennt. Das Bundesverwaltungsgericht hat 2010 so entschieden.
Beratung oder Coaching ohne Erlaubnis kommt infrage. Achten Sie auf den schriftlichen Hinweis, dass keine Behandlung ersetzt wird, und darauf, dass die Person bei Krankheitszeichen weiterverweist.
Was Sie vor dem ersten Coaching prüfen sollten
- Lassen Sie sich die Erlaubnisurkunde zeigen, wenn es um eine festgestellte seelische Erkrankung geht. Ohne Urkunde darf niemand Krankheiten behandeln.
- Prüfen Sie die Selbstdarstellung. Verspricht die Website oder das Erstgespräch, eine Krankheit zu heilen oder eine ärztliche Behandlung zu ersetzen, ist das ein Warnzeichen.
- Fragen Sie, was bei einer Verschlechterung passiert: Verweist die Praxis dann an eine Ärztin oder Psychotherapeutin, oder macht sie einfach weiter?
- Lassen Sie neue seelische Beschwerden vor jeder Beratung von Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt abklären, damit eine körperliche Ursache nicht übersehen wird.
Häufige Fragen
Braucht ein Coach eine Heilpraktikererlaubnis für Psychotherapie?
Nein, ein Coach braucht keine Heilpraktikererlaubnis, solange er gesunde Menschen begleitet und keine Krankheit bei einer bestimmten Person feststellt oder behandelt. Sobald seine Arbeit auf eine Depression oder Angststörung zielt, ist es Heilkunde und braucht eine Erlaubnis oder eine staatliche Zulassung.
Was bedeutet Krankheitswert bei seelischen Beschwerden?
Krankheitswert heißt, dass ein seelischer Zustand so weit vom gesunden Erleben abweicht, dass er behandelt werden muss. Eine Lebenskrise oder der Wunsch nach mehr Zufriedenheit hat diesen Krankheitswert noch nicht, eine festgestellte Depression oder posttraumatische Belastungsstörung dagegen schon.
Darf ein psychologischer Berater mit einem Menschen arbeiten, der Depressionen hat?
Ein psychologischer Berater darf einen Menschen mit Depression bei Alltagsfragen wie Zeitplanung oder Kommunikation begleiten. Die Depression selbst darf er weder feststellen noch behandeln. Für die Behandlung braucht es eine Heilpraktikererlaubnis für Psychotherapie oder eine staatliche Zulassung.
Welche Strafe droht bei Heilkunde ohne Erlaubnis?
Bei Heilkunde ohne Erlaubnis drohen bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Der Bundesgerichtshof bestätigte 2011 in einem Fall 120 Tagessätze Geldstrafe, obwohl kein Klient einen Schaden erlitten hatte. Schon die mögliche Gefahr der Methode reichte aus.
Ersetzt eine Coaching-Ausbildung die Heilpraktikerprüfung?
Nein, eine Coaching-Ausbildung ersetzt die Heilpraktikerprüfung nicht. Coaching-Zertifikate sind private Abschlüsse ohne gesetzliche Grundlage und erlauben keine Behandlung von Krankheiten. Das erlauben nur die Erlaubnis des Gesundheitsamts oder eine staatliche Zulassung als Psychotherapeut oder Arzt.
