Heilpraktikerverzeichnis

Ratgeber

Was darf ein Heilpraktiker für Psychotherapie?

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Ein Heilpraktiker für Psychotherapie darf seelische Erkrankungen behandeln, wenn eine Behörde ihm dafür die Erlaubnis erteilt hat. Er darf sich nicht Psychotherapeut nennen, keine Medikamente verschreiben, nicht krankschreiben und nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen. Eine Ausbildung schreibt das Gesetz nicht vor, geprüft wird nur, ob von der Person keine Gefahr ausgeht.

Richtwert für 50 bis 90 Minuten
26,00 bis 46,00 Euro
Fachverband Deutscher Heilpraktiker, Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, Ziffer 19.2, Stand 1. Januar 2002
Schriftliche Prüfung beim Gesundheitsamt
28 Fragen in 60 Minuten
Bundesministerium für Gesundheit, Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern, Nummer 5, Stand 22. Dezember 2017
Häufige Erstattung der privaten Kasse
75 bis 100 Prozent
Verband der Privaten Krankenversicherung, PKV-Serviceportal, Heilpraktiker, Stand 20. September 2026
Ein ruhiger Gesprächsraum mit zwei leeren Sesseln, einem Beistelltisch mit Taschentüchern und einer Pflanze.
Gespräche über seelische Belastungen finden in einem geschützten Raum statt. Bild: KI generiert.

Wer ist ein Heilpraktiker für Psychotherapie?

Ein Heilpraktiker für Psychotherapie hat von einer Behörde die Erlaubnis, seelische Erkrankungen zu behandeln, für andere Krankheiten gilt sie nicht. Das Gesetz kennt nur eine Erlaubnis für alle Krankheiten. Dass es eine Erlaubnis allein für Psychotherapie gibt, geht auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1993 zurück.

Erteilt wird die Erlaubnis von einer Behörde vor Ort, meist vom Gesundheitsamt. Eine einheitliche Berufsbezeichnung gibt es nicht, Praxen nennen sich zum Beispiel Heilpraktiker für Psychotherapie oder Heilpraktiker (Psychotherapie).

Was prüft das Gesundheitsamt vor der Erlaubnis?

Die Überprüfung soll Patienten schützen: Das Gesundheitsamt stellt fest, ob von der Person eine Gefahr für die Gesundheit ausgeht. Bei der Erlaubnis nur für Psychotherapie fragt es gezielt nach diesem Gebiet und prüft besonders, ob die Person seelische Störungen von körperlichen Krankheiten unterscheiden kann.

Der schriftliche Teil besteht aus 28 Fragen mit vorgegebenen Antworten und dauert 60 Minuten. Bestanden hat, wer mindestens drei Viertel richtig beantwortet, also 21 Fragen. Danach folgt ein mündlicher Teil von höchstens 45 Minuten, den eine Ärztin oder ein Arzt abnimmt.

Wie unterscheidet sich ein Heilpraktiker von einer Psychotherapeutin?

Bei seelischen Beschwerden gibt es drei Anlaufstellen mit sehr verschiedenen Voraussetzungen: den Heilpraktiker für Psychotherapie, die Psychotherapeutin und die Fachärztin für Psychiatrie. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten haben nach Studium und Weiterbildung eine staatliche Zulassung, in der Fachsprache heißen sie approbiert. Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie sind Ärzte und dürfen deshalb auch Medikamente verschreiben. Beide können eine Kassenzulassung haben, also mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Die Bezeichnung Psychotherapeut ist gesetzlich geschützt. Führen dürfen sie nur Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeuten mit staatlicher Zulassung. Erlaubt sind Bezeichnungen, die den Heilpraktiker nennen. Psychotherapeuten mit Zulassung dürfen nur Methoden nutzen, deren Wirkung wissenschaftlich anerkannt ist. Welche Methoden ein Heilpraktiker für Psychotherapie nutzt, ist dagegen nicht vorgeschrieben.

Drei Berufe, die seelische Erkrankungen behandeln, im Vergleich.
FrageHeilpraktiker für PsychotherapiePsychotherapeut mit staatlicher ZulassungFachärztin oder Facharzt für Psychiatrie
Wie wird man das?Überprüfung beim Gesundheitsamt, keine vorgeschriebene AusbildungStudium und WeiterbildungMedizinstudium und Facharztausbildung
Darf sich Psychotherapeut nennen?NeinJaJa, mit dem Zusatz ärztlicher
Zahlt die gesetzliche Krankenkasse?Nein, Sie zahlen selbstJa, wenn die Praxis eine Kassenzulassung hatJa, wenn die Praxis eine Kassenzulassung hat
Darf Medikamente verschreiben?NeinNeinJa
Welche Methoden sind erlaubt?Jede, die die Person sicher beherrschtNur wissenschaftlich anerkannteÄrztliche Behandlung, auch mit Medikamenten

Was ein Heilpraktiker für Psychotherapie nicht darf

Diese Grenzen gelten unabhängig davon, wie gut die Person ausgebildet ist, denn sie hängen am Beruf und nicht an der Qualifikation.

  • Sich Psychotherapeut oder Psychotherapeutin nennen. Die Berufsbezeichnung ist geschützt.
  • Körperliche Krankheiten behandeln. Die Erlaubnis gilt nur für Psychotherapie, wer ohne passende Erlaubnis Kranke behandelt, kann bestraft werden.
  • Verschreibungspflichtige Medikamente verordnen, etwa Antidepressiva oder Schlafmittel. Dafür braucht es die Verschreibung einer Ärztin oder eines Arztes.
  • Krankschreiben. Die Bescheinigung muss von einer Ärztin oder einem Arzt kommen.
  • Mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen. Das dürfen nur Ärzte und Psychotherapeuten mit Kassenzulassung.
  • Mit Heilung oder sicherem Erfolg werben. Das Werberecht und die Regeln der Berufsverbände verbieten das.

Weniger scharf lässt sich eine weitere Grenze ziehen: die Schwere der Erkrankung. Vor der Erlaubnis wird geprüft, ob die Person Notfälle und lebensbedrohliche Zustände erkennt und die Grenzen ihres Könnens kennt. Bei akuten Suizidgedanken oder einer akuten Krise gehören Sie nicht in eine Heilpraktikerpraxis. Rufen Sie dann den Notruf 112 an oder gehen Sie in eine psychiatrische Notaufnahme. Auch sonst sagt eine seriöse Praxis im Erstgespräch selbst, was sie nicht leisten kann, und verweist weiter.

Was kostet eine Sitzung beim Heilpraktiker für Psychotherapie?

Einen festen Preis gibt es nicht. Die Praxis legt ihr Honorar selbst fest und muss es Ihnen vor Beginn schriftlich mitteilen. Als Richtwert nennt die Preisliste der Heilpraktikerverbände 15,50 bis 26,00 Euro für eine halbe Stunde und 26,00 bis 46,00 Euro für 50 bis 90 Minuten. Diese Preisliste gilt seit 2002 und ist keine Vorgabe. Was Praxen heute verlangen, kann davon abweichen. Fragen Sie deshalb vor dem ersten Termin nach dem aktuellen Preis.

Zahlt die Krankenkasse einen Heilpraktiker für Psychotherapie?

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nichts. Sie bezahlt Psychotherapie nur bei Ärzten und Psychotherapeuten mit Kassenzulassung. Ein Heilpraktiker hat diese Zulassung nicht.

Die Beihilfe, mit der der Bund Beamten einen Teil der Krankheitskosten erstattet, sieht in ihrer Liste der Höchstbeträge für Heilpraktikerleistungen keine Psychotherapie vor. Sind Sie über ein Bundesland beihilfeberechtigt, fragen Sie bei Ihrer Beihilfestelle nach.

Private Krankenversicherungen erstatten Heilpraktikerleistungen in den meisten Tarifen. Manche Versicherer schließen Psychotherapie beim Heilpraktiker aber ausdrücklich aus. Oft erstatten sie nur 75 bis 100 Prozent und höchstens einen Jahresbetrag, zum Beispiel 500 oder 1.000 Euro. Fragen Sie deshalb vor der ersten Stunde schriftlich bei Ihrem Versicherer nach.

Zu wem gehe ich bei seelischen Beschwerden?

Welche Hilfe passt, hängt von drei Dingen ab: wie akut Ihre Lage ist, wer die Kosten tragen soll und ob Sie Medikamente oder eine Krankschreibung brauchen.

Der richtige Anlaufpunkt bei seelischen Beschwerden

Haben Sie akut Gedanken, sich das Leben zu nehmen, oder sind Sie in einer akuten Krise?

Ja

Rufen Sie den Notruf 112 an oder gehen Sie in die psychiatrische Notaufnahme. Eine Heilpraktikerpraxis ist dafür nicht der richtige Ort.

Nein

Soll die gesetzliche Krankenkasse die Kosten tragen?

Ja

Suchen Sie eine Psychotherapeutin oder einen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung. Die Terminservicestelle der Kassenärzte in Ihrem Bundesland muss Ihnen innerhalb einer Woche einen Termin vermitteln.

Nein

Brauchen Sie voraussichtlich Medikamente oder eine Krankschreibung?

Ja

Gehen Sie zu einer Fachärztin für Psychiatrie oder zuerst zu Ihrer Hausärztin. Ein Heilpraktiker darf beides nicht.

Nein

Ein Heilpraktiker für Psychotherapie kommt infrage, wenn Sie selbst zahlen. Lassen Sie körperliche Ursachen vorher bei Ihrer Hausärztin ausschließen und prüfen Sie Erlaubnis und Kosten.

Wie prüfe ich Erlaubnis und Ausbildung einer Praxis?

Ein Register, in dem Sie die Erlaubnis nachschlagen können, gibt es nicht. Fragen Sie deshalb in der Praxis nach der Urkunde.

  1. Bitten Sie um die Erlaubnisurkunde. Sie zeigt, dass die Person die Überprüfung bestanden hat. Ohne Erlaubnis darf niemand Kranke behandeln.
  2. Fragen Sie nach der Ausbildung in der Methode, die die Praxis anbietet: Wo, wie lange, mit welchem Abschluss? Das Gesetz verlangt keine, also müssen Sie fragen.
  3. Fragen Sie nach Verbandsmitgliedschaft und Haftpflichtversicherung. Beides ist freiwillig, aber die Regeln der Verbände verlangen Haftpflicht und Fortbildung von ihren Mitgliedern.
  4. Lesen Sie die Werbung der Praxis. Der Titel Psychotherapeut, Heilungsversprechen oder die Behandlung schwerer Erkrankungen ohne ärztliche Beteiligung sind Warnzeichen.
  5. Lassen Sie sich die Kosten vor der ersten Sitzung schriftlich geben, mit Preis je Sitzung und geplanter Zahl der Sitzungen.

Häufige Fragen

Darf sich ein Heilpraktiker für Psychotherapie Psychotherapeut nennen?

Nein, ein Heilpraktiker für Psychotherapie darf sich nicht Psychotherapeut nennen. Die Bezeichnung ist geschützt und bleibt Ärzten sowie Psychotherapeuten mit staatlicher Zulassung vorbehalten. Erlaubt ist ein Name, der den Heilpraktiker nennt, etwa Heilpraktiker für Psychotherapie.

Zahlt die Krankenkasse eine Therapie beim Heilpraktiker für Psychotherapie?

Nein, die gesetzliche Krankenkasse zahlt keine Therapie beim Heilpraktiker für Psychotherapie. Sie bezahlt nur Behandlungen bei Ärzten und Psychotherapeuten mit Kassenzulassung. Private Krankenversicherungen erstatten Heilpraktikerleistungen meist, einige Tarife schließen Psychotherapie beim Heilpraktiker aber aus.

Welche Ausbildung hat ein Heilpraktiker für Psychotherapie?

Die Ausbildung eines Heilpraktikers für Psychotherapie ist nicht festgelegt. Das Gesetz schreibt keine Ausbildung vor, er muss nur die Überprüfung beim Gesundheitsamt bestehen. Ob jemand Psychologie studiert oder sich anders vorbereitet hat, erfahren Sie nur auf Nachfrage.

Kann ein Heilpraktiker für Psychotherapie Antidepressiva verschreiben oder krankschreiben?

Nein, ein Heilpraktiker für Psychotherapie kann weder Antidepressiva verschreiben noch krankschreiben. Verschreibungspflichtige Medikamente gibt es nur auf ärztliche Verschreibung, und eine Krankschreibung verlangt eine ärztliche Bescheinigung. Dafür brauchen Sie eine Hausärztin oder einen Facharzt für Psychiatrie.

Was kostet eine Sitzung beim Heilpraktiker für Psychotherapie?

Für eine Sitzung beim Heilpraktiker für Psychotherapie gibt es keinen festen Preis, die Praxis legt das Honorar selbst fest. Als Richtwert nennt die Preisliste der Heilpraktikerverbände von 2002 für 50 bis 90 Minuten 26,00 bis 46,00 Euro. Was die Praxis verlangt, muss sie Ihnen vor Beginn schriftlich mitteilen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 1 Psychotherapeutengesetz, Berufsbezeichnung und Berufsausübung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Urteil vom 26. August 2009, 3 C 19.08: Teilbarkeit der Heilpraktikererlaubnis, mit Verweis auf das Urteil vom 21. Januar 1993, 3 C 34.90, Bundesverwaltungsgericht,
  3. Bekanntmachung von Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern vom 7. Dezember 2017, BAnz AT 22.12.2017 B5, Bundesministerium für Gesundheit,
  4. § 2 der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz, Versagungsgründe und Überprüfung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 28 SGB V, Ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Absatz 3 psychotherapeutische Behandlung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. § 75 SGB V, Inhalt und Umfang der Sicherstellung, Absatz 1a Terminservicestellen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. § 48 Arzneimittelgesetz, Verschreibungspflicht, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz, Anzeige- und Nachweispflichten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  9. Gebühren für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis, Gesundheitsamt Tempelhof-Schöneberg, Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin,
  10. Heilpraktiker oder Heilpraktikerin: Besonderheit Psychotherapie durch Heilpraktiker, Verband der Privaten Krankenversicherung e.V., PKV-Serviceportal,
  11. Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), Ziffern 19.1 bis 19.8 Psychotherapie, Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V.,
  12. Berufsordnung für Heilpraktiker, Artikel 2, 4, 5, 17 und 18, Verband Unabhängiger Heilpraktiker e.V.,

Einsatz von Sprachmodellen

Ein Sprachmodell hat die wiederkehrenden Sätze auf den Orts- und Praxisseiten formuliert, die Ratgeber mitgeschrieben und Quellen gesucht. Die Beitragsbilder der Ratgeber hat eine Bild-KI erzeugt, sie sind als KI-Bild gekennzeichnet. Anschrift, Kontaktwege und Öffnungszeiten der Praxen übernimmt ein festes Programm aus OpenStreetMap, ein Sprachmodell verändert sie nicht.

Korrekturweg

Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 26. September 2026.