Heilpraktikerverzeichnis

Ratgeber

Darf ein Heilpraktiker Online-Therapie per Video anbieten?

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Ja, meist schon: Ein Heilpraktiker für Psychotherapie darf per Video behandeln, wenn er so sorgfältig arbeitet wie in der Praxis. Ein ausdrückliches gesetzliches Verbot gibt es nicht. Berufsverbände raten zu mindestens einem persönlichen Erstgespräch, und Behandlung ganz ohne persönlichen Kontakt verbieten die Regeln vieler Verbände. Ob der Videodienst für Gesundheitsdaten zulässig ist, sollten Sie vorher fragen.

Werbeverbot für Fernbehandlung gelockert seit
19. Dezember 2019
Bundesgerichtshof, Pressemitteilung Nr. 224/2021, nennt die Änderung des Heilmittelwerbegesetzes, Stand 19. Dezember 2019
Urteil zur Werbung für Fernbehandlung
9. Dezember 2021
Bundesgerichtshof, Pressemitteilung Nr. 224/2021 zum Urteil I ZR 146/20, Stand 9. Dezember 2021
Ein Laptop mit leicht abgewandtem Bildschirm, ein Headset und eine Teetasse auf einem aufgeräumten Schreibtisch zu Hause.
Für ein Gespräch per Video brauchen Sie einen ruhigen Raum und eine stabile Verbindung. Bild: KI generiert.

Ist Online-Therapie beim Heilpraktiker erlaubt?

Für Ärztinnen und Ärzte gibt es eigene Regeln zur Behandlung aus der Ferne. Für Heilpraktiker für Psychotherapie fehlt eine solche einheitliche Regelung, und die Rechtslage ist nach Auskunft von Berufsverbänden nicht eindeutig. Es gilt die allgemeine Sorgfaltspflicht aus dem Behandlungsvertrag: Die Praxis muss nach den anerkannten fachlichen Standards arbeiten, und das gilt auch am Bildschirm.

Die Regeln vieler Heilpraktikerverbände verbieten die sogenannte Fernbehandlung. Gemeint ist eine Behandlung, bei der der Heilpraktiker die Kranke weder gesehen noch untersucht hat, etwa per Brief. Auch eine Diagnose allein aufgrund eingesandter Unterlagen ist dort untersagt. Videositzungen nennen die Regeln eines großen Verbands nicht. Diese Regeln gelten außerdem nur für die Mitglieder des jeweiligen Verbands.

Zwei Berufsverbände halten bei einer Psychotherapie mindestens einen persönlichen Kontakt zu Beginn für nötig. Folgesitzungen per Video sind danach möglich, wenn kein unmittelbarer persönlicher Kontakt erforderlich ist.

Warum der erste Termin persönlich stattfinden sollte

Bei einer Psychotherapie muss die Praxis eine Krankheit erkennen und darf keine schwerere Erkrankung übersehen. Das gelingt im persönlichen Kontakt leichter, weil bei einer Videositzung nicht alle Sinne und Untersuchungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Auch wenn Sie schon bei einer Ärztin oder Psychologin waren, muss sich die Praxis selbst ein Bild von Ihrem Zustand machen. Merkt sie im Verlauf, dass sie etwas online nicht ausreichend beurteilen kann, soll sie Sie in die Praxis bitten.

Beim Coaching ohne Krankheitsbezug ist ein persönlicher Ersttermin dagegen nicht vorgeschrieben, denn Beratung und Coaching behandeln keine Krankheiten.

Welche Regeln gelten für Videositzungen?

Angaben zu Ihrer Gesundheit sind nach dem europäischen Datenschutzrecht besonders geschützt. Deshalb sollte eine Praxis bei Videositzungen Folgendes regeln:

  • Einen schriftlichen Behandlungsvertrag, der auch die Online-Sitzungen und den Datenschutz regelt.
  • Ihre Einwilligung zur Behandlung per Video und eine Aufklärung über die Nachteile gegenüber einem Termin in der Praxis.
  • Einen Videodienst, der für Gesundheitsdaten zulässig ist. Nicht jede Videoplattform erfüllt das.
  • Absprachen zur Aufzeichnung und Speicherung, zum Beispiel dass keine Seite die Sitzung aufzeichnet.

Wann ist ein persönlicher Termin besser?

Das Erstgespräch und akute Krisen gehören in die Praxis oder zum Notruf. Folgetermine können bei bekannter Erkrankung auch per Video stattfinden.

Persönlicher Termin und Videotermin im Vergleich.
SituationEmpfohlene FormGrund
Erstgespräch bei einer seelischen ErkrankungPersönlich in der PraxisDen Gesamteindruck beurteilt die Praxis vor Ort besser
Laufende Sitzung, Erkrankung ist bereits festgestelltVideo ist möglichDie Praxis kennt Ihre Situation schon
Akute Suizidgedanken oder akute KriseSofort persönliche Hilfe oder Notruf 112Eine Videoverbindung kann nicht vor Ort helfen
Große Entfernung oder eingeschränkte MobilitätVideo ist nach dem ersten persönlichen Termin möglichDas spart den Weg, ersetzt aber das Erstgespräch nicht
Verdacht auf eine körperliche UrsachePersönlich bei einer Ärztin oder einem ArztKörperlich untersuchen lässt sich per Video nicht

Was passiert bei einem Notfall in der Videositzung?

Bei akuten Suizidgedanken oder einer akuten Krise reicht eine Videoverbindung nicht aus, weil sie keine Hilfe vor Ort leisten kann. Dann ist der Notruf 112 oder die psychiatrische Notaufnahme der richtige Weg. Fragen Sie die Praxis schon vor der ersten Sitzung, wie sie in einer Krise vorgeht.

Welche Fragen Sie vor der Buchung stellen sollten

  1. Fragen Sie, welchen Videodienst die Praxis nutzt und ob er für Gesundheitsdaten zulässig ist.
  2. Klären Sie, ob ein persönlicher Ersttermin vorgesehen ist oder die ganze Behandlung per Video laufen soll.
  3. Lassen Sie sich erklären, wie die Praxis in einer akuten Krise während der Sitzung vorgeht.
  4. Prüfen Sie, ob ein schriftlicher Behandlungsvertrag mit Datenschutzvereinbarung für die Online-Sitzungen vorliegt.

Wann ist Werbung für Fernbehandlung ein Warnzeichen?

Das Werberecht verbietet grundsätzlich Werbung für die Behandlung von Krankheiten ohne persönlichen Kontakt. Seit Dezember 2019 gibt es eine Ausnahme, wenn nach den anerkannten fachlichen Standards kein persönlicher ärztlicher Kontakt nötig ist. Ob sie auch für Heilpraktiker gilt, ist nach Auskunft eines Berufsverbands nicht geklärt.

Im Dezember 2021 untersagte der Bundesgerichtshof die Werbung für ärztliche Diagnosen, Therapieempfehlungen und Krankschreibungen per App. Eine so umfassende Fernbehandlung entsprach den fachlichen Standards nicht. Wirbt eine Praxis mit Diagnose und Behandlung ganz ohne persönlichen Kontakt, sollte Sie das misstrauisch machen.

Häufige Fragen

Darf ein Heilpraktiker für Psychotherapie eine komplette Behandlung per Video durchführen?

Ein Heilpraktiker für Psychotherapie kann laufende Sitzungen per Video anbieten, sollte den ersten Kontakt aber persönlich führen. Zwei Berufsverbände halten mindestens einen persönlichen Termin zu Beginn für nötig. Die Regeln vieler Verbände verbieten außerdem die Behandlung ganz ohne persönlichen Kontakt, etwa per Brief.

Welchen Videodienst darf eine Praxis für Therapiesitzungen nutzen?

Der Videodienst muss für Gesundheitsdaten zulässig sein, denn diese Daten sind besonders geschützt. Nicht jede Videoplattform erfüllt das. Fragen Sie die Praxis, welchen Dienst sie nutzt und ob Sitzungen aufgezeichnet werden.

Was passiert, wenn während einer Videositzung ein psychischer Notfall auftritt?

Bei akuten Suizidgedanken oder einer akuten Krise reicht eine Videoverbindung nicht aus, weil sie keine Hilfe vor Ort leisten kann. Dann ist der Notruf 112 oder die psychiatrische Notaufnahme der richtige Weg. Fragen Sie die Praxis schon vor der ersten Sitzung, wie sie in einer Krise vorgeht.

Darf ein Heilpraktiker mit Behandlung per Video werben?

Ein Heilpraktiker darf mit Behandlung per Video nur eingeschränkt werben. Das Werberecht verbietet Werbung für Behandlungen ohne persönlichen Kontakt, mit einer Ausnahme seit Dezember 2019 für Fälle, in denen kein persönlicher ärztlicher Kontakt nötig ist. Ob die Ausnahme auch für Heilpraktiker gilt, ist nicht geklärt. Ein Urteil von 2021 untersagte Werbung für Diagnosen und Krankschreibungen per App.

Muss ich für eine Videositzung einen gesonderten Vertrag unterschreiben?

Ja, eine sorgfältige Praxis schließt für Online-Sitzungen einen Behandlungsvertrag mit Datenschutzvereinbarung ab. Nach Angaben eines Berufsverbands kann sonst der Haftpflichtschutz der Praxis für Videositzungen entfallen. Das ist auch für Sie ein Risiko, weil im Schadensfall unklar bleiben kann, wer wofür haftet.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch, § 630a: Behandlungsvertrag und Sorgfaltspflicht, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. Berufsordnung für Heilpraktiker, Artikel 2: Grenzen des Könnens und Fernbehandlung, Verband Unabhängiger Heilpraktiker e.V. (VUH),
  3. Heilmittelwerbegesetz, § 9: Werbung für Fernbehandlung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  4. Bundesgerichtshof zur Werbung für ärztliche Fernbehandlungen, Pressemitteilung Nr. 224/2021 zum Urteil vom 9. Dezember 2021, I ZR 146/20, Bundesgerichtshof,
  5. Datenschutz-Grundverordnung, Artikel 9: Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex),
  6. Telemedizin in der Heilpraktiker-Praxis: Was ist erlaubt, was ist sinnvoll?, Verband Klassischer Homöopathen Deutschlands (VKHD),
  7. Rechtshinweise zu Fernbehandlungen und Videositzungen, Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V. (VFP),
  8. Bürgerliches Gesetzbuch, § 630c: Wirtschaftliche Aufklärung vor der Behandlung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),

Einsatz von Sprachmodellen

Ein Sprachmodell hat die wiederkehrenden Sätze auf den Orts- und Praxisseiten formuliert, die Ratgeber mitgeschrieben und Quellen gesucht. Die Beitragsbilder der Ratgeber hat eine Bild-KI erzeugt, sie sind als KI-Bild gekennzeichnet. Anschrift, Kontaktwege und Öffnungszeiten der Praxen übernimmt ein festes Programm aus OpenStreetMap, ein Sprachmodell verändert sie nicht.

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.