Ist Online-Therapie beim Heilpraktiker erlaubt?
Für Ärztinnen und Ärzte gibt es eigene Regeln zur Behandlung aus der Ferne. Für Heilpraktiker für Psychotherapie fehlt eine solche einheitliche Regelung, und die Rechtslage ist nach Auskunft von Berufsverbänden nicht eindeutig. Es gilt die allgemeine Sorgfaltspflicht aus dem Behandlungsvertrag: Die Praxis muss nach den anerkannten fachlichen Standards arbeiten, und das gilt auch am Bildschirm.
Die Regeln vieler Heilpraktikerverbände verbieten die sogenannte Fernbehandlung. Gemeint ist eine Behandlung, bei der der Heilpraktiker die Kranke weder gesehen noch untersucht hat, etwa per Brief. Auch eine Diagnose allein aufgrund eingesandter Unterlagen ist dort untersagt. Videositzungen nennen die Regeln eines großen Verbands nicht. Diese Regeln gelten außerdem nur für die Mitglieder des jeweiligen Verbands.
Zwei Berufsverbände halten bei einer Psychotherapie mindestens einen persönlichen Kontakt zu Beginn für nötig. Folgesitzungen per Video sind danach möglich, wenn kein unmittelbarer persönlicher Kontakt erforderlich ist.
Warum der erste Termin persönlich stattfinden sollte
Bei einer Psychotherapie muss die Praxis eine Krankheit erkennen und darf keine schwerere Erkrankung übersehen. Das gelingt im persönlichen Kontakt leichter, weil bei einer Videositzung nicht alle Sinne und Untersuchungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Auch wenn Sie schon bei einer Ärztin oder Psychologin waren, muss sich die Praxis selbst ein Bild von Ihrem Zustand machen. Merkt sie im Verlauf, dass sie etwas online nicht ausreichend beurteilen kann, soll sie Sie in die Praxis bitten.
Beim Coaching ohne Krankheitsbezug ist ein persönlicher Ersttermin dagegen nicht vorgeschrieben, denn Beratung und Coaching behandeln keine Krankheiten.
Welche Regeln gelten für Videositzungen?
Angaben zu Ihrer Gesundheit sind nach dem europäischen Datenschutzrecht besonders geschützt. Deshalb sollte eine Praxis bei Videositzungen Folgendes regeln:
- Einen schriftlichen Behandlungsvertrag, der auch die Online-Sitzungen und den Datenschutz regelt.
- Ihre Einwilligung zur Behandlung per Video und eine Aufklärung über die Nachteile gegenüber einem Termin in der Praxis.
- Einen Videodienst, der für Gesundheitsdaten zulässig ist. Nicht jede Videoplattform erfüllt das.
- Absprachen zur Aufzeichnung und Speicherung, zum Beispiel dass keine Seite die Sitzung aufzeichnet.
Wann ist ein persönlicher Termin besser?
Das Erstgespräch und akute Krisen gehören in die Praxis oder zum Notruf. Folgetermine können bei bekannter Erkrankung auch per Video stattfinden.
| Situation | Empfohlene Form | Grund |
|---|---|---|
| Erstgespräch bei einer seelischen Erkrankung | Persönlich in der Praxis | Den Gesamteindruck beurteilt die Praxis vor Ort besser |
| Laufende Sitzung, Erkrankung ist bereits festgestellt | Video ist möglich | Die Praxis kennt Ihre Situation schon |
| Akute Suizidgedanken oder akute Krise | Sofort persönliche Hilfe oder Notruf 112 | Eine Videoverbindung kann nicht vor Ort helfen |
| Große Entfernung oder eingeschränkte Mobilität | Video ist nach dem ersten persönlichen Termin möglich | Das spart den Weg, ersetzt aber das Erstgespräch nicht |
| Verdacht auf eine körperliche Ursache | Persönlich bei einer Ärztin oder einem Arzt | Körperlich untersuchen lässt sich per Video nicht |
Was passiert bei einem Notfall in der Videositzung?
Bei akuten Suizidgedanken oder einer akuten Krise reicht eine Videoverbindung nicht aus, weil sie keine Hilfe vor Ort leisten kann. Dann ist der Notruf 112 oder die psychiatrische Notaufnahme der richtige Weg. Fragen Sie die Praxis schon vor der ersten Sitzung, wie sie in einer Krise vorgeht.
Welche Fragen Sie vor der Buchung stellen sollten
- Fragen Sie, welchen Videodienst die Praxis nutzt und ob er für Gesundheitsdaten zulässig ist.
- Klären Sie, ob ein persönlicher Ersttermin vorgesehen ist oder die ganze Behandlung per Video laufen soll.
- Lassen Sie sich erklären, wie die Praxis in einer akuten Krise während der Sitzung vorgeht.
- Prüfen Sie, ob ein schriftlicher Behandlungsvertrag mit Datenschutzvereinbarung für die Online-Sitzungen vorliegt.
Wann ist Werbung für Fernbehandlung ein Warnzeichen?
Das Werberecht verbietet grundsätzlich Werbung für die Behandlung von Krankheiten ohne persönlichen Kontakt. Seit Dezember 2019 gibt es eine Ausnahme, wenn nach den anerkannten fachlichen Standards kein persönlicher ärztlicher Kontakt nötig ist. Ob sie auch für Heilpraktiker gilt, ist nach Auskunft eines Berufsverbands nicht geklärt.
Im Dezember 2021 untersagte der Bundesgerichtshof die Werbung für ärztliche Diagnosen, Therapieempfehlungen und Krankschreibungen per App. Eine so umfassende Fernbehandlung entsprach den fachlichen Standards nicht. Wirbt eine Praxis mit Diagnose und Behandlung ganz ohne persönlichen Kontakt, sollte Sie das misstrauisch machen.
Häufige Fragen
Darf ein Heilpraktiker für Psychotherapie eine komplette Behandlung per Video durchführen?
Ein Heilpraktiker für Psychotherapie kann laufende Sitzungen per Video anbieten, sollte den ersten Kontakt aber persönlich führen. Zwei Berufsverbände halten mindestens einen persönlichen Termin zu Beginn für nötig. Die Regeln vieler Verbände verbieten außerdem die Behandlung ganz ohne persönlichen Kontakt, etwa per Brief.
Welchen Videodienst darf eine Praxis für Therapiesitzungen nutzen?
Der Videodienst muss für Gesundheitsdaten zulässig sein, denn diese Daten sind besonders geschützt. Nicht jede Videoplattform erfüllt das. Fragen Sie die Praxis, welchen Dienst sie nutzt und ob Sitzungen aufgezeichnet werden.
Was passiert, wenn während einer Videositzung ein psychischer Notfall auftritt?
Bei akuten Suizidgedanken oder einer akuten Krise reicht eine Videoverbindung nicht aus, weil sie keine Hilfe vor Ort leisten kann. Dann ist der Notruf 112 oder die psychiatrische Notaufnahme der richtige Weg. Fragen Sie die Praxis schon vor der ersten Sitzung, wie sie in einer Krise vorgeht.
Darf ein Heilpraktiker mit Behandlung per Video werben?
Ein Heilpraktiker darf mit Behandlung per Video nur eingeschränkt werben. Das Werberecht verbietet Werbung für Behandlungen ohne persönlichen Kontakt, mit einer Ausnahme seit Dezember 2019 für Fälle, in denen kein persönlicher ärztlicher Kontakt nötig ist. Ob die Ausnahme auch für Heilpraktiker gilt, ist nicht geklärt. Ein Urteil von 2021 untersagte Werbung für Diagnosen und Krankschreibungen per App.
Muss ich für eine Videositzung einen gesonderten Vertrag unterschreiben?
Ja, eine sorgfältige Praxis schließt für Online-Sitzungen einen Behandlungsvertrag mit Datenschutzvereinbarung ab. Nach Angaben eines Berufsverbands kann sonst der Haftpflichtschutz der Praxis für Videositzungen entfallen. Das ist auch für Sie ein Risiko, weil im Schadensfall unklar bleiben kann, wer wofür haftet.
