Was passiert bei einer Hypnosetherapie?
In der Hypnosetherapie führt die Therapeutin Sie in Trance, einen veränderten Bewusstseinszustand. Er soll helfen, problematisches Verhalten sowie belastende Gedanken und Gefühle zu verändern und schwere Erlebnisse neu zu verarbeiten. So beschreibt es der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie, ein Fachgremium der Berufsvertretungen von Ärzten und Psychotherapeuten. In seinem Gutachten heißt das Verfahren Hypnotherapie.
Nach dem Gutachten des Beirats ist besonders bei traumatisierten Menschen darauf zu achten, dass sie die Kontrolle über die Trance und die bearbeiteten Inhalte behalten.
Für welche Beschwerden ist Hypnosetherapie belegt?
Der Beirat hat die Hypnosetherapie im März 2006 geprüft. Er teilt die Beschwerden von Erwachsenen in 12 Bereiche ein, etwa Angststörungen, Depressionen oder Essstörungen, und prüft jeden Bereich einzeln. Anerkannt wurde die Hypnosetherapie nur für 2 Bereiche. Auf der Website des Beirats steht bis heute nur dieses eine Gutachten zur Hypnosetherapie.
Anerkannt ist die Hypnosetherapie erstens für seelische und soziale Faktoren bei körperlichen Krankheiten. Dort erkannte der Beirat 12 von 24 eingereichten Studien an, unter anderem zur Bewältigung von Operationen, Geburten und Chemotherapie. Zweitens ist sie bei Abhängigkeiten anerkannt, aber nur eingeschränkt. Belegt ist die Wirkung nur für Raucherentwöhnung und für den Methadonentzug bei Opiatabhängigen, und selbst für die Raucherentwöhnung nennt der Beirat die Studienlage uneinheitlich.
Für die übrigen 10 Bereiche der Hypnosetherapie fehlte der Beleg. Bei Angststörungen erfüllte keine der 7 eingereichten Studien die Anforderungen, für Depressionen lag nur 1 Studie vor. Bei Kindern und Jugendlichen ist die Hypnosetherapie für keinen der 8 Bereiche anerkannt. Belegt ist dort nur, dass sie kurzfristig hilft, Chemotherapien und andere belastende Eingriffe besser zu bewältigen.
| Beschwerden | Anerkannt? | Was der Beirat feststellte |
|---|---|---|
| Seelische und soziale Faktoren bei körperlichen Krankheiten | Ja | Studien zu Operationen, Geburten, Chemotherapie und chronischen Krankheiten |
| Abhängigkeiten | Ja, eingeschränkt | Nur für Raucherentwöhnung und Methadonentzug, nicht für Alkohol oder illegale Drogen |
| Angststörungen | Nein | 7 Studien eingereicht, keine erfüllte die Anforderungen |
| Depressionen | Nein | Nur 1 Studie, bei Teilnehmenden ohne Nachweis einer Erkrankung |
| Essstörungen | Nein | Nur 1 Studie, deren Ergebnis sich nicht der Hypnose zuordnen ließ |
| Die übrigen 7 Bereiche | Nein | Studien fehlten oder reichten nicht aus |
Wer darf Hypnosetherapie anbieten?
Hypnosetherapie darf anbieten, wer Krankheiten behandeln darf: Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeuten mit staatlicher Zulassung und Heilpraktiker mit passender Erlaubnis.
Bei Heilpraktikern hängt die Erlaubnis vom Anliegen ab. Geht es um seelische Beschwerden, etwa Ängste, genügt die Erlaubnis für Heilpraktiker für Psychotherapie. Geht es um körperliche Beschwerden wie chronische Schmerzen, braucht die Praxis die umfassende Heilpraktikererlaubnis, denn die Erlaubnis für Psychotherapie gilt nur für dieses Gebiet.
Fachgesellschaften wie die Deutsche Gesellschaft für Hypnose vergeben eigene Zertifikate. Nach dem Gutachten von 2006 setzen ihre Weiterbildungen eine psychotherapeutische Grundausbildung oder eine ärztliche Zulassung und mehrjährige Berufserfahrung voraus. Hypnosetherapie gilt deshalb als Zusatzmethode und nicht als eigener Beruf. Ein Zertifikat ersetzt aber weder die Erlaubnis noch die staatliche Zulassung.
Manche Coaches bieten Hypnose auch für gesunde Menschen an, etwa zur Entspannung. Ob das ohne Erlaubnis geht, hängt vom Einzelfall ab und richtet sich danach, wo Coaching und Heilkunde sich trennen. Fragen Sie im Zweifel nach der Erlaubnisurkunde und verlassen Sie sich nicht auf die Selbstbezeichnung.
Was kostet eine Hypnosesitzung beim Heilpraktiker?
Einen festen Preis gibt es nicht. Die Preisliste der Heilpraktikerverbände von 2002 führt für die Behandlung einer Einzelperson durch Hypnose 15,50 bis 26,00 Euro auf, eine Dauer nennt sie dafür nicht. Sie fasst übliche Honorare aus einer Umfrage unter Heilpraktikern zusammen und ist nicht verbindlich. Was eine Praxis heute verlangt, kann davon abweichen. Sie muss Ihnen den Preis vor der Behandlung schriftlich mitteilen. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt beim Heilpraktiker nicht.
Wann kommt Hypnosetherapie nicht infrage?
Das Gutachten des Beirats nennt akute Psychosen, also Zustände mit Verlust des Bezugs zur Wirklichkeit, und schwere Persönlichkeitsstörungen als Grund, keine Hypnosetherapie zu machen. Ein weiterer Grund ist mangelnde Hypnotisierbarkeit, die nach dem Gutachten etwa 10 Prozent der Bevölkerung betrifft. Außerdem ist Hypnose keine Methode, um verdrängte Kindheitstraumata aufzuklären, weil dabei falsche Erinnerungen entstehen können.
Auch Gerichte haben Gefahren gesehen. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte 2010 eine Gefahr der Synergetik-Methode, die mit Tiefenentspannung arbeitet, für Menschen mit Psychosen oder einer Borderline-Störung, einer Art Persönlichkeitsstörung. In einem Frankfurter Fall bearbeitete eine Frau ohne Erlaubnis unter Hypnose innere Bilder und unverarbeitete Erlebnisse und besprach das Erlebte danach nicht im Einzelnen mit den Klienten. Der Bundesgerichtshof bestätigte 2011 ihre Verurteilung.
Bei einer Psychose oder einer akuten schweren Krise steht zuerst die ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung an. Bei akuter Gefahr rufen Sie den Notruf 112 an. Auch bei körperlichen Beschwerden lassen Sie zuerst ärztlich klären, woher sie kommen.
Passt Hypnosetherapie zu meinem Anliegen?
Geht es um eine körperliche Beschwerde, die noch nicht ärztlich abgeklärt wurde?
Lassen Sie die Ursache zuerst ärztlich abklären, bevor eine Hypnosebehandlung beginnt.
Gehört Ihr Anliegen zu einem der zwei anerkannten Bereiche?
Für diesen Bereich gibt es eine Anerkennung, nämlich für seelische Faktoren bei körperlichen Krankheiten sowie für Raucherentwöhnung und Methadonentzug. Klären Sie mit der Praxis, welche Erlaubnis sie hat.
Ihr Anliegen liegt außerhalb der anerkannten Bereiche. Das schließt eine Behandlung nicht aus, verlangt aber eine offene Aufklärung über die dünne Studienlage und die passende Erlaubnis der Praxis.
- Fragen Sie nach der genauen Erlaubnis der Praxis: Erlaubnis für Psychotherapie, umfassende Heilpraktikererlaubnis oder staatliche Zulassung als Ärztin oder Psychotherapeut.
- Lassen Sie sich erklären, in welchen der 12 Bereiche Ihr Anliegen fällt und was das für die Belege bedeutet.
- Klären Sie körperliche Beschwerden vorher ärztlich ab, auch wenn die Hypnose später beim Heilpraktiker stattfinden soll.
- Vereinbaren Sie eine Nachbesprechung nach jeder Sitzung. Eine Praxis ohne Nachbesprechung sollte Sie misstrauisch machen.
Häufige Fragen
Ist Hypnosetherapie wissenschaftlich anerkannt?
Hypnosetherapie ist nur teilweise anerkannt. Bei Erwachsenen gilt sie seit 2006 nur für 2 von 12 geprüften Bereichen, nämlich für seelische und soziale Faktoren bei körperlichen Krankheiten sowie, eingeschränkt, für Raucherentwöhnung und Methadonentzug. Für alle anderen Bereiche und für Kinder und Jugendliche hat der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie keine Anerkennung festgestellt.
Darf jeder Heilpraktiker Hypnosetherapie anbieten?
Nein, nicht jeder Heilpraktiker darf Hypnosetherapie für jedes Anliegen anbieten. Für seelische Beschwerden genügt die Erlaubnis für Psychotherapie, für körperliche Beschwerden wie chronische Schmerzen braucht die Praxis die umfassende Heilpraktikererlaubnis.
Was kostet eine Hypnosesitzung beim Heilpraktiker?
Für eine Hypnosesitzung beim Heilpraktiker gibt es keinen festen Preis. Die Preisliste der Heilpraktikerverbände von 2002 nennt für die Hypnose einer Einzelperson 15,50 bis 26,00 Euro als Richtwert. Was die Praxis verlangt, muss sie Ihnen vor der Behandlung schriftlich mitteilen.
Kann Hypnose bei einer Psychose gefährlich sein?
Ja, Hypnose kann bei einer akuten Psychose gefährlich sein, denn das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie nennt sie als Grund, keine Hypnosetherapie zu machen. Auch das Bundesverwaltungsgericht sah bei der Synergetik-Methode, die mit Tiefenentspannung arbeitet, Gefahren für Menschen mit Psychosen oder Borderline-Störung. Solche Erkrankungen gehören vor jeder Hypnose in ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung.
Ist die Wirkung von Hypnosetherapie bei Angststörungen belegt?
Nein, für Angststörungen ist die Wirkung der Hypnosetherapie nicht anerkannt. Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie prüfte 2006 sieben Studien, und keine erfüllte die Anforderungen. Gute Belege fehlen, das ist aber kein Beweis, dass Hypnose nicht wirkt. Eine Behandlung ist deshalb nicht verboten, verlangt aber eine offene Aufklärung über die dünne Studienlage.
