Heilpraktikerverzeichnis

Ratgeber

Wie wird man Heilpraktiker? Voraussetzungen und Prüfung

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Sie werden Heilpraktiker, indem Sie bei der Behörde eine Erlaubnis beantragen und die staatliche Prüfung bestehen. Eine Ausbildung ist nicht vorgeschrieben. Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein, einen Hauptschulabschluss haben und ein Führungszeugnis und ein ärztliches Attest vorlegen. Die Prüfung besteht aus 60 Fragen in 2 Stunden und einem mündlichen Teil von höchstens 60 Minuten.

Mindestalter für den Antrag
25 Jahre
Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz, § 2, Stand 20. September 2026
Bestanden in der schriftlichen Prüfung
45 von 60 Fragen richtig
Bundesministerium für Gesundheit, Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern, Nummer 3, Stand 22. Dezember 2017
Gebühr für die Erlaubnis in Berlin
400 Euro in drei Teilbeträgen
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Gesundheitsamt, Stand 20. September 2026
Ein Schreibtisch zum Lernen mit mehreren Lehrbüchern, Notizbuch, Laptop und einer Tasse Tee am Fenster.
Viele Anwärter bereiten sich in Kursen an privaten Heilpraktikerschulen auf die Prüfung vor, vorgeschrieben ist das nicht. Bild: KI generiert.

Welche Voraussetzungen gelten, um Heilpraktiker zu werden?

Um Heilpraktiker zu werden, brauchen Sie eine Erlaubnis. Die Regeln dafür nennen vor allem, wann Sie sie nicht bekommen. Daraus ergeben sich vier Voraussetzungen, die Sie mit dem Antrag nachweisen.

  • Sie sind mindestens 25 Jahre alt. Mit der Vorbereitung dürfen Sie früher beginnen, den Antrag stellen Sie erst ab 25.
  • Sie haben mindestens einen Hauptschulabschluss.
  • Gegen Ihre Zuverlässigkeit spricht nichts. Die Behörde prüft das mit einem Führungszeugnis.
  • Sie sind gesundheitlich für den Beruf geeignet. Das belegt ein ärztliches Attest, dass keine Krankheit und keine Sucht Sie an der Arbeit hindert.

Einen deutschen Pass brauchen Sie nicht. Die Prüfung dürfen zum Beispiel alle EU-Bürgerinnen und EU-Bürger ablegen. Die größte Hürde ist die Prüfung beim Gesundheitsamt. Wer sie nicht besteht, bekommt keine Erlaubnis, weil dann von ihm eine Gefahr für Patienten ausgehen könnte.

Ob der Beruf künftig anders geregelt wird, ist offen. Den Stand der Diskussion beschreiben die Reformpläne für den Heilpraktikerberuf.

Braucht man eine Ausbildung, um Heilpraktiker zu werden?

Nein. Für Heilpraktiker gibt es keine staatlich geregelte Ausbildung. Weder Dauer noch Lehrplan noch ein Kursnachweis sind vorgeschrieben. Viele Anwärter besuchen Vorbereitungskurse an privaten Heilpraktikerschulen. Andere lernen im Selbststudium oder kombinieren beides.

Eine staatliche Anerkennung für Heilpraktikerschulen gibt es nicht, weil der Staat die Ausbildung nicht regelt. Was ein Kurs kostet und wie lange er dauert, legt jede Schule selbst fest.

Wie läuft die Prüfung zum Heilpraktiker ab?

Die Prüfung hat zwei Teile. Zuerst schreiben Sie, danach folgt das Gespräch. Der schriftliche Teil besteht aus 60 Fragen zum Ankreuzen. Sie haben zwei Stunden Zeit. Bestanden haben Sie mit mindestens 45 richtigen Antworten, also mit drei Vierteln. Die Länder legen die Termine fest. In Bayern findet der schriftliche Teil landesweit am dritten Mittwoch im März und am zweiten Mittwoch im Oktober statt.

Die Fragen stammen aus sechs Themenbereichen. Wer sich vorbereitet, arbeitet alle sechs durch.

  • Recht und Grenzen des Berufs: Gesundheitswesen, Patientenrechte, Werberecht, Tätigkeiten, die Ärzten vorbehalten sind, und Haftung.
  • Hygiene und Dokumentation: Desinfektion, Sterilisation und die Behandlungsakte.
  • Notfälle: lebensbedrohliche Zustände erkennen und erste Hilfe leisten.
  • Verständigung: medizinische Fachbegriffe, Gespräche mit Patienten jeden Alters und mit Ärzten.
  • Medizinisches Wissen: Anatomie, Krankheitslehre und Arzneimittel, dazu 17 Fachgebiete vom Herz-Kreislauf-System bis zu Hals, Nase und Ohren.
  • Praxisnahe Fälle: Befunde und Laborwerte verstehen, das Gespräch über die Krankengeschichte führen, Diagnose und Behandlungsvorschlag ohne Gefahr für Patienten und Eingriffe wie Spritzen zeigen.

Der mündliche und praktische Teil folgt danach. Er soll für jede Person höchstens 60 Minuten dauern. Bis zu vier Personen können gemeinsam geprüft werden. Eine Ärztin oder ein Arzt nimmt ihn ab, Heilpraktiker sind beteiligt. Sie beantworten Fragen und lösen praktische Aufgaben vor den Prüfern. Bestanden ist der Teil, wenn Ihre Leistung keine Mängel zeigt, die bei der Behandlung eine Gefahr erwarten lassen.

Wer täuscht, hat nicht bestanden. Auch wer den schriftlichen oder den mündlichen Teil nicht besteht, gilt als Gefahr für Patienten und bekommt keine Erlaubnis. Ob und wie oft Sie wiederholen dürfen, regeln die Länder. Fragen Sie deshalb bei Ihrer Behörde nach.

Heilpraktiker werden in 7 Schritten

Vom Antrag bis zur Erlaubnisurkunde
  1. Zuständige Stelle finden

    Den Antrag stellen Sie bei der Behörde am Ort Ihrer künftigen Praxis, meist beim Gesundheitsamt oder Landratsamt. Berlin nennt das Gesundheitsamt Tempelhof-Schöneberg. In Oberbayern außerhalb Münchens führt das Landratsamt München die Prüfungen durch.

  2. Antrag mit Unterlagen einreichen

    Sie brauchen Nachweise über Ihr Alter und Ihren Schulabschluss, ein Führungszeugnis und ein ärztliches Attest. Welche Unterlagen genau nötig sind, sagt Ihre Behörde. Berlin erhebt bei der Antragstellung 90 Euro.

  3. Einladung zur schriftlichen Prüfung

    Im Landratsamt München kommt sie etwa drei Wochen vor dem Termin. Berlin verlangt vor dem Antritt weitere 110 Euro. Eine Absage kostet im Landratsamt München 150 Euro, wenn sie nach einem Stichtag kommt.

  4. Schriftliche Prüfung

    60 Fragen, 2 Stunden, mindestens 45 richtige Antworten. In Bayern steht der Lösungsschlüssel etwa 10 Tage später im Netz.

  5. Mündlich-praktische Prüfung

    In Oberbayern beginnt sie meist etwa vier Wochen nach der schriftlichen Prüfung und soll höchstens 60 Minuten dauern. Nach jedem Teil erfahren Sie das Ergebnis.

  6. Bescheid der Behörde

    Die Behörde entscheidet mit dem Gesundheitsamt über Ihren Antrag. Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Berlin erhebt nach der bestandenen Prüfung 200 Euro.

  7. Praxis anmelden

    Nach den Regeln der Berufsverbände melden Sie die Praxis beim Gesundheitsamt und beim Finanzamt an. Die Praxisräume müssen den Hygieneregeln entsprechen.

Was kostet es, Heilpraktiker zu werden?

Jede Behörde legt die Gebühren selbst fest, deshalb gibt es keinen bundesweiten Preis. Die Beträge reichen von 60 Euro Auslagen für die Prüfungsfragen bis zu 400 Euro Gesamtgebühr in Berlin. Berlin verlangt diese 400 Euro in drei Teilbeträgen: 90 Euro beim Antrag, 110 Euro vor der schriftlichen Prüfung und 200 Euro nach dem Bestehen. In Oberbayern rechnet das Landratsamt München die Prüfung getrennt ab. Der schriftliche Teil kostet 250 Euro, der mündliche ebenfalls 250 Euro. Dazu kommen 60 Euro Auslagen für die Fragen und etwa 140 bis 180 Euro für die Beisitzer. Das sind die Personen, die bei der mündlichen Prüfung dabei sind. Die Gebühr für den Bescheid Ihres örtlichen Landratsamts kommt hinzu.

Kosten der Prüfung in Berlin und in Oberbayern. Berlin: Gesundheitsamt Tempelhof-Schöneberg, Stand 20. September 2026. Oberbayern: Landratsamt München, Stand Juli 2025.
PostenBerlinOberbayern (Landratsamt München)
Antrag stellen90 EuroGebühr Ihres örtlichen Landratsamts, gesondert
Schriftliche Prüfung110 Euro vor dem Antritt250 Euro plus 60 Euro Auslagen für die Fragen
Mündliche Prüfungim Gesamtbetrag enthalten250 Euro plus etwa 140 bis 180 Euro für die Beisitzer
Nach bestandener Prüfung200 EuroGebühr für den Bescheid Ihres örtlichen Landratsamts
Insgesamt für die Erlaubnis für alle Krankheiten400 Euro in drei Teilbeträgenkeine Gesamtsumme angegeben
Antrag zurückziehen oder Termin absagenbis zu 5/10 der Gesamtgebühr, mindestens 90 Euro150 Euro je abgesagtem Teil nach dem Stichtag

Gibt es eine Erlaubnis nur für ein Fachgebiet?

Ja. Neben der Erlaubnis für alle Krankheiten gibt es eine Erlaubnis, die auf ein Gebiet beschränkt ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das zulässig ist: 1993 für die Psychotherapie und 2009 für die Physiotherapie. Berlin nennt fünf Gebiete: Psychotherapie, Physiotherapie, Podologie, Ergotherapie und Logopädie.

Die Prüfung ist dafür kürzer. Sie umfasst schriftlich 28 Fragen in 60 Minuten und mündlich und praktisch höchstens 45 Minuten. Die Fragen betreffen nur das Gebiet.

Wer schon einen staatlich geregelten Gesundheitsberuf gelernt hat, etwa Physiotherapie, muss nur die Lücke zwischen dieser Ausbildung und der eigenverantwortlichen Behandlung schließen. Dabei kann der schriftliche Teil ganz entfallen. Berlin entscheidet bei Physiotherapeuten, Podologen, Ergotherapeuten und Logopäden sowie bei Psychologen mit Diplom oder Master nach Aktenlage. Das heißt: Die Behörde prüft Ihre Unterlagen, ein Prüfungstermin entfällt. Das kostet 330 Euro. Wird eine mündliche Prüfung nötig, sind es 400 Euro.

Physiotherapeuten, die selbstständig Osteopathie anbieten wollen, brauchen nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf von 2015 eine Heilpraktikererlaubnis.

Welche Erlaubnis passt zu Ihrem Ziel?

Wollen Sie ausschließlich seelische Störungen mit psychotherapeutischen Mitteln behandeln?

Ja

Die auf Psychotherapie beschränkte Erlaubnis reicht. Die Prüfung hat schriftlich 28 Fragen in 60 Minuten und mündlich höchstens 45 Minuten.

Nein

Haben Sie eine abgeschlossene Ausbildung in einem geregelten Gesundheitsberuf, etwa Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie oder Podologie?

Ja

Dann kommt eine Erlaubnis für Ihr Fachgebiet infrage, oft nach Aktenlage oder mit kürzerer Prüfung. Sie dürfen damit eigenverantwortlich behandeln, aber nur in diesem Gebiet.

Nein

Wollen Sie mehrere Verfahren an Körper und Psyche anbieten, etwa Akupunktur, Osteopathie und Homöopathie?

Ja

Dann brauchen Sie die Erlaubnis für alle Krankheiten. Die Prüfung hat 60 Fragen in 2 Stunden und mündlich höchstens 60 Minuten.

Nein

Klären Sie zuerst Ihr Gebiet. Ohne ein klar abgegrenztes Gebiet bleibt nur die Erlaubnis für alle Krankheiten.

Was gilt nach der Erlaubnis für die Praxis?

Mit der Erlaubnisurkunde dürfen Sie sich Heilpraktiker nennen und eine Praxis eröffnen. Nicht jede Behandlung ist dann erlaubt, denn was Heilpraktiker dürfen und was nicht ist gesetzlich begrenzt.

Eine Kammer, eine Pflichtmitgliedschaft und ein Register gibt es für Heilpraktiker nicht. Was Ärztekammern für Ärzte regeln, übernehmen bei Heilpraktikern freiwillige Berufsverbände für ihre Mitglieder. Diese Verbände haben Berufsregeln aufgestellt. Sie binden nur Mitglieder, zeigen aber, was von einer Praxis erwartet wird.

  1. Melden Sie die Praxis beim Gesundheitsamt und beim Finanzamt an.
  2. Schließen Sie eine Haftpflichtversicherung ab. Ein Gesetz schreibt sie nicht vor, die Regeln der Verbände verlangen sie aber von ihren Mitgliedern.
  3. Führen Sie zu jeder Behandlung eine Akte. Sie enthält Krankengeschichte, Diagnosen, Aufklärung und Einwilligung und muss zehn Jahre aufbewahrt werden.
  4. Prüfen Sie jede Werbeaussage. Das Werberecht verbietet Erfolgsversprechen, und die Berufsregeln verbieten Heilungsversprechen.
  5. Bilden Sie sich fort und weisen Sie es nach. Für Verbandsmitglieder ist das Pflicht.

Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen brauche ich für die Heilpraktikerprüfung?

Für die Heilpraktikerprüfung müssen Sie mindestens 25 Jahre alt sein und mindestens einen Hauptschulabschluss haben. Dazu kommen ein Führungszeugnis ohne Einträge, die gegen Ihre Zuverlässigkeit sprechen, und ein ärztliches Attest über Ihre gesundheitliche Eignung. Eine bestimmte Ausbildung oder die deutsche Staatsangehörigkeit brauchen Sie nicht.

Wie viele Fragen hat die schriftliche Heilpraktikerprüfung?

Die schriftliche Heilpraktikerprüfung hat 60 Fragen zum Ankreuzen, und Sie haben zwei Stunden Zeit. Bestanden ist sie mit mindestens 45 richtigen Antworten, also mit drei Vierteln. Für eine Erlaubnis nur für Psychotherapie sind es 28 Fragen in 60 Minuten.

Wie lange dauert die mündliche Heilpraktikerprüfung?

Die mündliche und praktische Heilpraktikerprüfung soll für jede Person höchstens 60 Minuten dauern, bei einer Erlaubnis für ein Fachgebiet höchstens 45 Minuten. Bis zu vier Personen können gemeinsam geprüft werden. Eine Ärztin oder ein Arzt nimmt die Prüfung ab, Heilpraktiker sind beteiligt.

Was kostet die Heilpraktikerprüfung?

Die Heilpraktikerprüfung kostet je nach Behörde unterschiedlich viel. Berlin verlangt 400 Euro, gezahlt in Teilbeträgen von 90, 110 und 200 Euro. Das Landratsamt München berechnet je 250 Euro für den schriftlichen und den mündlichen Teil, dazu 60 Euro Auslagen und etwa 140 bis 180 Euro für die Beisitzer. Die Gebühr für den Bescheid und die Kosten für die Vorbereitung an einer Schule kommen hinzu.

Brauche ich eine Ausbildung, um Heilpraktiker zu werden?

Nein, für die Heilpraktikererlaubnis ist keine Ausbildung vorgeschrieben. Sie müssen nur die Prüfung beim Gesundheitsamt bestehen. Nach dem Bundesverwaltungsgericht ist sie keine Berufsprüfung, sondern soll Gefahren für Patienten abwehren. Viele bereiten sich an privaten Schulen vor, deren Lehrpläne und Preise der Staat nicht regelt.

Wann finden die Heilpraktikerprüfungen statt?

Die Termine der Heilpraktikerprüfung legen die Länder fest. In Bayern findet der schriftliche Teil landesweit am dritten Mittwoch im März und am zweiten Mittwoch im Oktober statt. Der mündliche Teil folgt in Oberbayern meist etwa vier Wochen später. Nach den Antragsfristen fragen Sie bei Ihrer Behörde.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Heilpraktikergesetz, § 1 Erlaubnispflicht und Berufsbezeichnung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 2 der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz, Versagungsgründe, mit Fußnote zur Nichtigkeit von Buchstabe b, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 3 der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz, Entscheidung und Rechtsbehelf, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Bekanntmachung von Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern vom 7. Dezember 2017, BAnz AT 22.12.2017 B5, Bundesministerium für Gesundheit,
  5. Urteil vom 26. August 2009, 3 C 19.08: Charakter der Kenntnisüberprüfung und Teilbarkeit der Erlaubnis, Bundesverwaltungsgericht,
  6. Gebühren für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis, Gesundheitsamt Tempelhof-Schöneberg, Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin,
  7. Heilpraktikerüberprüfung (Schritt II): Termine, Ablauf und Kosten, Stand Juli 2025, Landratsamt München,
  8. Heilpraktiker werden: Rechtliche Voraussetzungen, Bund Deutscher Heilpraktiker e.V.,
  9. Berufsordnung für Heilpraktiker, Artikel 5, 17, 18 und 21, Verband Unabhängiger Heilpraktiker e.V.,
  10. Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände: Mitgliedsverbände und Aufgaben, Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände e.V.,
  11. Urteil vom 8. September 2015, I-20 U 236/13: Osteopathie durch Physiotherapeuten nur mit Heilpraktikererlaubnis, Oberlandesgericht Düsseldorf, justiz.nrw.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Ein Sprachmodell hat die wiederkehrenden Sätze auf den Orts- und Praxisseiten formuliert, die Ratgeber mitgeschrieben und Quellen gesucht. Die Beitragsbilder der Ratgeber hat eine Bild-KI erzeugt, sie sind als KI-Bild gekennzeichnet. Anschrift, Kontaktwege und Öffnungszeiten der Praxen übernimmt ein festes Programm aus OpenStreetMap, ein Sprachmodell verändert sie nicht.

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.