Heilpraktikerverzeichnis

Glossar

Akupunktur

Akupunktur ist eine Behandlung aus der Traditionellen Chinesischen Medizin, bei der feine Nadeln an bestimmten Körperpunkten gesetzt werden. Seit 2007 zahlen gesetzliche Krankenkassen sie bei chronischen Rückenschmerzen und chronischen Knieschmerzen durch Gelenkverschleiß, wenn Vertragsärzte mit Zusatzausbildung behandeln.

Begriff
Akupunktur
Stand
26. September 2026

Was dahinter steckt

Der Gemeinsame Bundesausschuss, das Gremium, das festlegt, welche Leistungen die Kassen bezahlen, beschloss das am 18. April 2006. Grundlage waren zwei Modellprojekte, die die Wirkung über fünf Jahre untersuchten. Danach halfen echte Akupunktur und Scheinakupunktur mit bewusst falsch gesetzten Nadeln bei Rücken- und Knieschmerzen ähnlich gut, beide besser als die Standardbehandlung. Ein eindeutiger Beleg, dass die echte Akupunktur überlegen ist, fehlt. Bei Spannungskopfschmerz und Migräne zeigte sich kein Unterschied zur Standardtherapie, dort zahlen die Kassen nicht.

Ärzte mit Kassenzulassung brauchen für diese Abrechnung eine Zusatzausbildung von 200 Stunden. Bei Heilpraktikern gilt die Kassenleistung nicht. Sie rechnen Akupunktur privat ab, und die Beihilfe des Bundes erkennt dafür höchstens 23 Euro an.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Akupunktur zur Behandlung von Rücken- und Knieschmerzen wird Kassenleistung, Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA),
  2. Qualifikationsanforderungen akupunktierender Ärzte nun geregelt, Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA),

Einsatz von Sprachmodellen

Ein Sprachmodell hat die wiederkehrenden Sätze auf den Orts- und Praxisseiten formuliert, die Ratgeber mitgeschrieben und Quellen gesucht. Die Beitragsbilder der Ratgeber hat eine Bild-KI erzeugt, sie sind als KI-Bild gekennzeichnet. Anschrift, Kontaktwege und Öffnungszeiten der Praxen übernimmt ein festes Programm aus OpenStreetMap, ein Sprachmodell verändert sie nicht.

Korrekturweg

Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 26. September 2026.