Muss ein Heilpraktiker so schweigen wie ein Arzt?
Ein Heilpraktiker muss schweigen, aber auf einer anderen Grundlage als ein Arzt. Ärztinnen, Zahnärzte, Apothekerinnen und Angehörige anderer Heilberufe machen sich strafbar, wenn sie ein Geheimnis verraten, das ihnen anvertraut wurde. Das gilt für Berufe, die eine staatlich geregelte Ausbildung verlangen.
Für Heilpraktiker gibt es keine staatlich geregelte Ausbildung. Deshalb zählen sie nicht zu den Berufen, für die diese Strafvorschrift gilt. Verrät ein Heilpraktiker ein Geheimnis, ist das keine Straftat nach dieser Vorschrift. Bei Ärzten und Psychotherapeuten mit staatlicher Zulassung ist es anders.
Welche Grenzen Heilpraktiker sonst haben, steht unter was Heilpraktiker dürfen und was nicht.
Woher kommt die Schweigepflicht des Heilpraktikers?
Auch ohne Strafvorschrift stützen drei Quellen die Schweigepflicht.
- Berufsregeln der Verbände: Heilpraktiker schweigen über alles, was ihnen in der Praxis anvertraut wird. Das gilt auch gegenüber Ihren Angehörigen, außer die Art der Erkrankung oder der Behandlung macht eine Mitteilung notwendig.
- Behandlungsvertrag: Er besteht zwischen Ihnen und der Praxis, sobald die Behandlung vereinbart ist. Aus ihm folgt die Pflicht, auf Ihre Interessen Rücksicht zu nehmen. Dazu gehört, Ihre Angaben vertraulich zu behandeln.
- Datenschutzrecht: Ihre Diagnose ist ein Gesundheitsdatum. Solche Daten sind besonders geschützt.
Diese drei Quellen wirken unterschiedlich stark. Nur das Datenschutzrecht kann eine Behörde von sich aus durchsetzen, mit einem Bußgeld. Die Berufsregeln wirken nur über den Verband, dem ein Heilpraktiker freiwillig beitritt. Der Behandlungsvertrag gibt Ihnen als Patient den Weg vor die Zivilgerichte. Sie können Schadensersatz verlangen, wenn die Praxis Ihr Vertrauen verletzt.
Die Tabelle vergleicht Arzt und Heilpraktiker an den Stellen, an denen sich die Rechtslage unterscheidet.
| Frage | Arzt oder Psychotherapeut | Heilpraktiker |
|---|---|---|
| Droht eine Strafe, wenn er Ihr Geheimnis verrät? | Ja | Nein, diese Strafvorschrift gilt für ihn nicht |
| Darf er im Strafverfahren die Aussage verweigern? | Ja | Nein |
| Ist die Behandlungsakte vor der Beschlagnahme geschützt? | Ja, der Schutz hängt an dem Recht, die Aussage zu verweigern | Nein |
| Worauf stützt die Praxis die Speicherung Ihrer Gesundheitsdaten? | Auf die Behandlung selbst | In der Regel nur auf Ihre ausdrückliche Einwilligung |
Muss ein Heilpraktiker vor Gericht über Sie aussagen?
Im Strafverfahren ja. Ein Heilpraktiker muss als Zeuge aussagen. Das Gesetz nennt Berufe, die die Aussage über Anvertrautes verweigern dürfen. Dazu gehören Rechtsanwälte, Notare, Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheker und Hebammen. Ein Heilpraktiker steht nicht in dieser Liste. Das gilt auch für einen Heilpraktiker für Psychotherapie, denn die Liste meint nur Psychotherapeuten mit staatlicher Zulassung.
Wird ein Heilpraktiker als Zeuge geladen, muss er sagen, was Sie ihm anvertraut haben. Das schließt Ihre Diagnose und Ihre Behandlung ein.
Auch Ihre Unterlagen sind weniger geschützt. Das Gesetz schützt Aufzeichnungen von Ärztinnen und anderen Berufsgeheimnisträgern vor der Beschlagnahme, aber nur bei den Berufen, die die Aussage verweigern dürfen. Bei Heilpraktikern können Ermittler die Behandlungsakte deshalb grundsätzlich beschlagnahmen, wenn sie für ein Strafverfahren wichtig ist.
Wann darf ein Heilpraktiker Ihre Daten weitergeben?
Die Schweigepflicht hat Grenzen. Drei Fragen entscheiden, ob eine Weitergabe erlaubt ist: Liegt Ihre Zustimmung vor, droht eine akute Gefahr, oder verlangt eine Behörde amtlich Auskunft?
Haben Sie ihn ausdrücklich, am besten schriftlich, von der Schweigepflicht entbunden?
Ja, aber nur für die Zwecke, die Sie erlaubt haben, zum Beispiel gegenüber Ihrer Zusatzversicherung.
Droht eine akute Gefahr für Leben oder Gesundheit, die sich nur durch die Weitergabe abwenden lässt?
Ja, aber nur so viel, wie die Gefahrenabwehr wirklich erfordert. Das Strafrecht nennt das rechtfertigenden Notstand.
Verlangt eine Behörde, eine Staatsanwaltschaft oder ein Gericht amtlich Auskunft oder die Akte?
Ja. Gegenüber Behörden und Gerichten muss der Heilpraktiker Auskunft geben. Auf die Berufsregeln kann er sich dann nicht berufen.
Nein. Ohne Ihre Zustimmung, eine akute Gefahr oder ein amtliches Verlangen darf er nichts weitergeben, auch nicht an Angehörige.
Braucht die Praxis Ihre Einwilligung für Gesundheitsdaten?
Ihre Diagnose, Ihre Beschwerden und die verordneten Mittel sind Gesundheitsdaten. Das Datenschutzrecht schützt sie besonders. Ärzte dürfen sie verarbeiten, weil für sie eine gesetzliche Schweigepflicht gilt. Für Heilpraktiker gilt diese Möglichkeit nach herrschender Meinung nicht. Das ist die Einschätzung eines Fachanwalts für Medizinrecht.
Deshalb braucht ein Heilpraktiker für Ihre Gesundheitsdaten in der Regel Ihre ausdrückliche Einwilligung. Sie gilt für festgelegte Zwecke.
Was passiert, wenn ein Heilpraktiker die Schweigepflicht bricht?
Ein Bruch der Schweigepflicht hat bei Heilpraktikern vor allem zivilrechtliche Folgen. Verletzt er nur die Berufsregeln, drohen ihm höchstens Sanktionen seines Verbands, und zwar nur, wenn er dort Mitglied ist. Verletzt er zugleich den Behandlungsvertrag, können Sie Schadensersatz verlangen, wenn Ihnen ein Schaden entstanden ist. Ob Sie zusätzlich Schmerzensgeld bekommen, hängt vom Einzelfall ab. Im Streit entscheidet ein Gericht.
Strafbar kann sich ein Heilpraktiker machen, wenn er Ihre Daten ohne Berechtigung verarbeitet und dabei gegen Geld oder in der Absicht handelt, sich zu bereichern oder jemandem zu schaden. Dann drohen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Das gilt unabhängig davon, dass die Strafvorschrift für Ärzte auf ihn nicht passt.
Für Sie zählt vor allem der zivilrechtliche Weg, weil Sie ihn selbst in Gang setzen können.
- Halten Sie schriftlich fest, was weitergegeben wurde, an wen und wann Sie davon erfahren haben.
- Verlangen Sie Einsicht in Ihre Behandlungsakte und eine Kopie. Die erste Kopie kostet nichts.
- Prüfen Sie, ob Sie eine Einwilligung oder eine Entbindung von der Schweigepflicht gegeben haben und für welchen Umfang.
- Ist der Heilpraktiker Mitglied in einem Verband, beschweren Sie sich bei dessen Berufsaufsicht oder bei der Ombudsstelle, einer neutralen Vermittlungsstelle.
- Verlangen Sie Schadensersatz vom Heilpraktiker oder von seiner Haftpflichtversicherung, wenn Ihnen ein Schaden entstanden ist.
- Bei einem Datenschutzverstoß können Sie sich zusätzlich bei der Datenschutzbehörde Ihres Landes beschweren.
Häufige Fragen
Darf ein Heilpraktiker meine Diagnose an meinen Arbeitgeber weitergeben?
Nein, ein Heilpraktiker darf Ihre Diagnose ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Ihren Arbeitgeber weitergeben. Die Berufsregeln der Verbände sagen das ausdrücklich: Auskünfte über den Gesundheitszustand eines Arbeitnehmers an seinen Arbeitgeber dürfen nur mit dessen Zustimmung erfolgen. Auch der Behandlungsvertrag verpflichtet die Praxis zur Vertraulichkeit.
Gilt die Schweigepflicht eines Heilpraktikers auch gegenüber meinen Angehörigen?
Ja, ein Heilpraktiker darf auch Ihren Angehörigen nichts über Ihre Behandlung sagen. Ausnahmen gelten, wenn Sie ihn von der Schweigepflicht entbunden haben oder wenn die Art der Erkrankung oder der Behandlung eine Mitteilung notwendig macht. Schon die Tatsache, dass Sie in Behandlung sind, fällt unter die Schweigepflicht.
Muss ein Heilpraktiker vor Gericht als Zeuge aussagen?
Ja, im Strafverfahren muss ein Heilpraktiker als Zeuge aussagen, auch über Ihre Diagnose und Behandlung. Anders als Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten mit staatlicher Zulassung darf er die Aussage nicht verweigern. Für Zivil- und Familienverfahren gelten teils andere Regeln, dort hilft eine anwaltliche Beratung.
Muss ich meinem Heilpraktiker eine schriftliche Einwilligung zur Datenverarbeitung geben?
Eine schriftliche Einwilligung in die Datenverarbeitung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber ratsam. Ein Heilpraktiker braucht für Ihre Gesundheitsdaten nach herrschender Meinung in der Regel Ihre ausdrückliche Einwilligung. Eine schriftliche Einwilligung lässt sich im Streitfall nachweisen.
Kann die Polizei die Patientenakte bei einem Heilpraktiker beschlagnahmen?
Ja, das ist bei einem Heilpraktiker eher möglich als bei einem Arzt. Bei Ärzten schützt das Gesetz die Akte vor der Beschlagnahme, weil sie die Aussage verweigern dürfen. Heilpraktiker stehen nicht in dieser Liste. Deshalb können Ermittler ihre Behandlungsakte in einem Strafverfahren grundsätzlich beschlagnahmen, wenn sie für den Fall wichtig ist.
Was passiert, wenn ein Heilpraktiker seine Schweigepflicht bricht?
Ein Bruch der Schweigepflicht hat bei einem Heilpraktiker vor allem zivilrechtliche Folgen: Sie können Schadensersatz verlangen, wenn Ihnen ein Schaden entstanden ist. Die Strafvorschrift für Ärzte gilt für ihn nicht. Strafbar kann aber eine Datenverarbeitung ohne Berechtigung gegen Entgelt oder in Schädigungsabsicht sein, mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe.
