Heilpraktikerverzeichnis

Ratgeber

Was kostet eine homöopathische Erstanamnese?

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Eine homöopathische Erstanamnese, das erste ausführliche Gespräch über Ihre Krankengeschichte, kostet beim Arzt in der Regel bis zu 120,65 Euro. Beim Heilpraktiker legt die Praxis den Preis selbst fest, laut einer Verbandsumfrage von 2008 waren es im Schnitt 157 Euro. Ärzte rechnen es erst ab einer Stunde ab, die Beihilfe für Beamte erkennt beim Heilpraktiker höchstens 80 Euro an.

Erstgespräch beim Arzt, Regelfall
bis 120,65 Euro
Gebührenordnung für Ärzte, Anlage Nr. 30 mit § 5, Stand 21. September 2026
Beihilfe-Höchstbetrag beim Heilpraktiker
80,00 Euro
Bundesbeihilfeverordnung, Anlage 2 Nr. 2a, Stand 21. September 2026
Mindestdauer beim Arzt
1 Stunde
Gebührenordnung für Ärzte, Anlage Nr. 30, Stand 21. September 2026
Ein Beratungstisch mit Notizbuch, Füller und Teetasse, dahinter zwei Stühle und Zimmerpflanzen im warmen Tageslicht.
Das erste Gespräch dauert oft länger als eine Stunde, weil die Praxis viele Fragen stellt. Bild: KI generiert.

Wie lange dauert das homöopathische Erstgespräch?

Bei Ärzten muss das Erstgespräch mindestens eine Stunde dauern, sonst dürfen sie es nach der Gebührenordnung für Ärzte nicht abrechnen. Auch für die Beihilfe des Bundes muss es mindestens eine Stunde dauern, damit der Höchstbetrag gilt. Wie lange die Gespräche in der Praxis dauern, hat der Verband klassischer Homöopathen Deutschlands 2008 bei seinen Mitgliedern erfragt. Bei chronischen Beschwerden Erwachsener kam er auf im Schnitt 119 Minuten, dazu 82 Minuten Auswertung ohne Sie.

  • Erstgespräch bei Erwachsenen: mindestens 60 Minuten nach Gebührenordnung und Beihilfe, im Schnitt 119 Minuten nach der Umfrage von 2008.
  • Auswertung ohne Sie: im Schnitt 82 Minuten. In dieser Zeit sucht die Praxis das passende Mittel.
  • Kinder unter 14 Jahren: Dauert das Gespräch 30 bis 60 Minuten, darf ein Arzt die halbe Gebühr berechnen.
  • Folgetermin: mindestens 30 Minuten, beim Arzt höchstens dreimal in 6 Monaten berechenbar.

Die Umfragezahlen sind alt und stammen von einem Berufsverband. Sie zeigen deshalb eher eine Größenordnung als einen verlässlichen Durchschnitt. Fragen Sie beim Vereinbaren nach der geplanten Dauer, denn danach richtet sich meist auch das Honorar.

Was wird beim homöopathischen Erstgespräch gefragt?

Zuerst erzählen Sie frei, danach fragt die Behandlerin sehr genau nach Einzelheiten, die in einer gewöhnlichen Sprechstunde kaum vorkommen. Die Homöopathie sucht nicht in erster Linie die Ursache einer Krankheit, sondern das eine Mittel, das nach ihrer Lehre zu Ihrem gesamten Beschwerdebild passt. So beschreibt es auch die Gebührenordnung für Ärzte: Das Gespräch dient dazu, das passende Einzelmittel zu finden.

Diese Bereiche fragt ein homöopathisches Erstgespräch üblicherweise ab.
Worum es gehtBeispielfrageWozu die Praxis das wissen will
Hauptbeschwerde in Ihren WortenBeschreiben Sie, was Sie zu uns führt.Das Bild der Krankheit so aufschreiben, wie Sie es erleben.
Was es besser oder schlimmer machtWas macht die Beschwerde besser, was schlimmer: Wärme, Bewegung, Tageszeit?Mittel unterscheiden, die bei derselben Beschwerde infrage kämen.
Auslöser und BegleitzeichenWann hat es angefangen, was geschah davor, was tritt gleichzeitig auf?Auslöser und begleitende Beschwerden gewichten.
AllgemeinbefindenFrieren Sie leicht, wie schlafen Sie, was essen Sie gern?Zeichen des ganzen Menschen erfassen.
Gemüt und LebensgeschichteWie gehen Sie mit Ärger um, was hat Sie geprägt?Seelische und biografische Seiten einbeziehen.
Vorgeschichte und FamilieWelche Krankheiten hatten Sie und Ihre Eltern?Ihre Krankheitsgeschichte und die Ihrer Familie kennen.

Wie läuft ein homöopathisches Erstgespräch ab?

Eine homöopathische Behandlung beginnt mit Gespräch und Auswertung, das Mittel kommt erst danach. Zuerst wird das ganze Bild der Krankheit aufgeschrieben, dann sucht die Praxis ein Mittel, dessen Beschreibung diesem Bild ähnelt.

Vom ersten Anruf bis zum Folgetermin
  1. 1. Termin und Kosten klären

    Sie fragen nach Dauer und Honorar. Wenn nicht sicher ist, dass eine Kasse alles zahlt, muss die Praxis Sie vor der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren, etwa per E-Mail oder Brief.

  2. 2. Freier Bericht

    Sie schildern Ihre Beschwerden. Die Behandlerin schreibt mit Ihren Worten mit und unterbricht möglichst nicht.

  3. 3. Gezielte Nachfragen

    Was macht die Beschwerde besser oder schlimmer, wie schlafen Sie, frieren Sie leicht? Oft gibt es einen Fragebogen. Insgesamt dauert das mindestens eine Stunde.

  4. 4. Auswertung ohne Sie

    Die Praxis gleicht Ihre auffälligen Beschwerden mit einem Nachschlagewerk ab, das Beschwerden homöopathischen Mitteln zuordnet. Nach der Umfrage von 2008 dauerte das im Schnitt 82 Minuten.

  5. 5. Mittel und Folgetermin

    Sie erhalten ein einzelnes Mittel und einen Folgetermin. Dort wird besprochen, was sich gebessert hat und was neu dazugekommen ist. Ein Folgetermin dauert nach der Gebührenordnung für Ärzte mindestens 30 Minuten.

Was kostet ein Erstgespräch beim Arzt oder Heilpraktiker?

Für Heilpraktiker gibt es keine amtliche Preisliste. Die unverbindliche Preisliste der Heilpraktikerverbände nennt für ein ausführliches Erstgespräch nach den Regeln der klassischen Homöopathie 15,40 bis 41,00 Euro je 30 Minuten. Das sind Durchschnittswerte aus einer Umfrage der 1980er-Jahre. Nach der Umfrage des Verbands klassischer Homöopathen von 2008 kostete ein Erstgespräch bei Erwachsenen im Schnitt 157 Euro, ein Folgetermin 52 Euro.

Beim Arzt gilt die Gebührenordnung für Ärzte. Sie berechnet für das homöopathische Erstgespräch 52,46 Euro im einfachen Satz. In der Regel sind es höchstens 120,65 Euro im 2,3-fachen Satz, mit besonderer Begründung bis zu 183,60 Euro im 3,5-fachen Satz. Ein Folgetermin kostet 26,23 Euro im einfachen und 60,33 Euro im 2,3-fachen Satz. Die Beihilfe des Bundes erkennt beim Heilpraktiker für das Erstgespräch höchstens 80,00 Euro an, für jede weitere Sitzung mit ausführlicher Befragung höchstens 35,00 Euro.

Preise und Höchstbeträge für homöopathische Erstgespräche und Folgetermine. Die Beträge der Ärzte sind mit dem Punktwert von 5,82873 Cent berechnet.
LeistungWer legt den Preis festBetragBedingung
Erstgespräch beim ArztGebührenordnung für Ärzte52,46 Euro einfach, 120,65 Euro im 2,3-fachen Satz, 183,60 Euro im 3,5-fachen Satzmindestens 1 Stunde, einmal im Jahr
Folgetermin beim ArztGebührenordnung für Ärzte26,23 Euro einfach, 60,33 Euro im 2,3-fachen Satz, 91,80 Euro im 3,5-fachen Satzmindestens 30 Minuten, höchstens dreimal in 6 Monaten
Ausführliches Erstgespräch beim Heilpraktikerunverbindliche Preisliste der Verbände15,40 bis 41,00 Euro je 30 MinutenRichtwert, nicht verbindlich
Erstgespräch beim Heilpraktiker, BeihilfeBeihilfeverordnung des Bundeshöchstens 80,00 Euromindestens 1 Stunde, einmal je Behandlungsfall
Ausführliche Befragung beim Heilpraktiker, BeihilfeBeihilfeverordnung des Bundeshöchstens 35,00 Euroeinmal je Sitzung, höchstens dreimal in 6 Monaten

Wer zahlt das homöopathische Erstgespräch?

Das Erstgespräch beim Heilpraktiker zahlen Sie in aller Regel selbst, denn die gesetzliche Krankenversicherung trägt Heilpraktikerleistungen nicht als Regelleistung. Einzelne Kassen dürfen homöopathische Leistungen bis zum 31. Dezember 2026 noch freiwillig bezuschussen. Ab dem 1. Januar 2027 schließt das Gesetz solche Zuschüsse aus. Homöopathische Arzneimittel zahlt die Kasse schon seit dem 30. Juli 2026 nicht mehr. Bis dahin regelt die Satzung der einzelnen Kasse, ob sie bei der Kostenerstattung beim Heilpraktiker etwas zuschießt.

Private Krankenversicherungen und Zusatztarife erstatten nach ihren Tarifbedingungen, meist am Maßstab der Heilpraktiker-Preisliste. Der Verband klassischer Homöopathen hat deshalb eine eigene, ebenfalls unverbindliche Preisliste für klassische Homöopathie herausgegeben. Er rät, auf der Rechnung auch die vergleichbaren Ziffern der Heilpraktiker-Preisliste anzugeben, weil Versicherer sich daran orientieren.

Beamtinnen und Beamte des Bundes erhalten Beihilfe nur bis zu Höchstbeträgen. Ein Beispiel: Stellt die Praxis 157 Euro für ein zweistündiges Erstgespräch in Rechnung, erkennt die Beihilfe höchstens 80 Euro an. Auf diesen Betrag wendet sie Ihren Bemessungssatz an. Den Rest tragen Sie oder Ihre private Restkostenversicherung.

Welche 6 Fragen klären Sie vor dem Erstgespräch?

Vor einem Termin von zwei Stunden lohnt es sich, einige Dinge schriftlich zu klären. So vermeiden Sie Überraschungen bei der Rechnung und eine Behandlung, die eine nötige ärztliche Abklärung ersetzt.

  1. Fragen Sie nach Dauer und Honorar des Erstgesprächs und der Folgetermine und lassen Sie sich beides schriftlich geben.
  2. Fragen Sie, nach welcher Preisliste die Praxis abrechnet und ob auf der Rechnung Ziffern der Heilpraktiker-Preisliste stehen.
  3. Fragen Sie nach der Erlaubnis der Praxis und danach, wo sie ihre homöopathische Ausbildung gemacht hat.
  4. Klären Sie mit Ihrer Versicherung oder der Beihilfestelle vorab, welchen Betrag sie für ein solches Erstgespräch anerkennt.
  5. Bringen Sie vorhandene ärztliche Befunde mit und fragen Sie, bei welchen Zeichen die Praxis Sie an eine Ärztin oder einen Arzt verweist.
  6. Vereinbaren Sie einen Zeitpunkt, zu dem Sie gemeinsam prüfen, ob sich etwas verändert hat. Akzeptieren Sie keine Zusage einer Heilung: Sie wäre unseriös und in der Werbung sogar verboten.

Häufige Fragen

Wie lange dauert das erste Gespräch beim Homöopathen?

Das erste homöopathische Gespräch dauert mindestens eine Stunde, wenn ein Arzt es abrechnet oder die Beihilfe den Höchstbetrag zahlt. Nach einer Umfrage des Verbands klassischer Homöopathen von 2008 dauerte es bei chronischen Beschwerden Erwachsener im Schnitt 119 Minuten. Dazu kamen 82 Minuten Auswertung ohne den Patienten.

Was kostet ein homöopathisches Erstgespräch beim Arzt?

Ein homöopathisches Erstgespräch kostet beim Arzt nach der Gebührenordnung 52,46 Euro im einfachen Satz und in der Regel höchstens 120,65 Euro im 2,3-fachen Satz. Mit besonderer Begründung sind bis zu 183,60 Euro möglich. Die Leistung setzt mindestens eine Stunde voraus und ist einmal im Jahr berechenbar.

Was kostet ein homöopathischer Folgetermin?

Ein homöopathischer Folgetermin kostet beim Arzt 26,23 Euro im einfachen und 60,33 Euro im 2,3-fachen Satz. Er dauert mindestens 30 Minuten und ist höchstens dreimal in sechs Monaten berechenbar. Beim Heilpraktiker ist das Honorar frei vereinbar, nach einer Verbandsumfrage von 2008 kostete ein Folgetermin im Schnitt 52 Euro.

Wie viel zahlt die Beihilfe für ein homöopathisches Erstgespräch beim Heilpraktiker?

Die Beihilfe des Bundes erkennt für ein homöopathisches Erstgespräch beim Heilpraktiker höchstens 80 Euro an, wenn es mindestens eine Stunde dauert. Das gilt einmal je Behandlungsfall. Für jede weitere Sitzung mit ausführlicher Befragung sind es höchstens 35 Euro, höchstens dreimal in sechs Monaten.

Zahlt die Krankenkasse 2027 noch ein homöopathisches Erstgespräch?

Nein, ab dem 1. Januar 2027 darf keine gesetzliche Krankenkasse ein homöopathisches Erstgespräch mehr als freiwillige Zusatzleistung bezuschussen. Das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze vom 24. Juli 2026 schließt das aus. Bis zum 31. Dezember 2026 ist ein Zuschuss noch möglich, wenn die Satzung der Kasse ihn vorsieht.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Gebührenordnung für Ärzte, Anlage (Gebührenverzeichnis), Nummern 30 und 31, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 5 GOÄ, Bemessung der Gebühren, Punktwert 5,82873 Cent, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Anlage 2 zur Bundesbeihilfeverordnung, Nummern 2a und 2b, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 630c BGB, Informationspflichten, Absatz 3 wirtschaftliche Aufklärung in Textform, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung, BGBl. 2026 I Nr. 228, Artikel 1 Nummer 8 und 12, Artikel 8 Absatz 1 und 2, Bundesministerium der Justiz, Bundesgesetzblatt,
  6. Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), Fassung 85/2002, Ziffer 2, Fachverband Deutscher Heilpraktiker, veröffentlicht von der Hallesche Krankenversicherung,
  7. Lexikon: Homöopathie, mit Angaben zur VKHD-Umfrage 2008, Bund Deutscher Heilpraktiker e.V. (BDH),
  8. Abrechnungsverzeichnis für homöopathische Leistungen (LVKH), Verband klassischer Homöopathen Deutschlands e.V. (VKHD),
  9. Samuel Hahnemann: Organon der Heilkunst, 6. Auflage, § 84 (Krankenbefragung), Zeno.org, nach der Ausgabe Ulm 1958,
  10. Samuel Hahnemann: Organon der Heilkunst, 6. Auflage, § 104 (Aufzeichnung und Folgebefragung), Zeno.org, nach der Ausgabe Ulm 1958,
  11. Samuel Hahnemann: Organon der Heilkunst, 6. Auflage, § 153 (charakteristische Zeichen, Repertorium), Zeno.org, nach der Ausgabe Ulm 1958,

Einsatz von Sprachmodellen

Ein Sprachmodell hat die wiederkehrenden Sätze auf den Orts- und Praxisseiten formuliert, die Ratgeber mitgeschrieben und Quellen gesucht. Die Beitragsbilder der Ratgeber hat eine Bild-KI erzeugt, sie sind als KI-Bild gekennzeichnet. Anschrift, Kontaktwege und Öffnungszeiten der Praxen übernimmt ein festes Programm aus OpenStreetMap, ein Sprachmodell verändert sie nicht.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.