Wie lange dauert das homöopathische Erstgespräch?
Bei Ärzten muss das Erstgespräch mindestens eine Stunde dauern, sonst dürfen sie es nach der Gebührenordnung für Ärzte nicht abrechnen. Auch für die Beihilfe des Bundes muss es mindestens eine Stunde dauern, damit der Höchstbetrag gilt. Wie lange die Gespräche in der Praxis dauern, hat der Verband klassischer Homöopathen Deutschlands 2008 bei seinen Mitgliedern erfragt. Bei chronischen Beschwerden Erwachsener kam er auf im Schnitt 119 Minuten, dazu 82 Minuten Auswertung ohne Sie.
- Erstgespräch bei Erwachsenen: mindestens 60 Minuten nach Gebührenordnung und Beihilfe, im Schnitt 119 Minuten nach der Umfrage von 2008.
- Auswertung ohne Sie: im Schnitt 82 Minuten. In dieser Zeit sucht die Praxis das passende Mittel.
- Kinder unter 14 Jahren: Dauert das Gespräch 30 bis 60 Minuten, darf ein Arzt die halbe Gebühr berechnen.
- Folgetermin: mindestens 30 Minuten, beim Arzt höchstens dreimal in 6 Monaten berechenbar.
Die Umfragezahlen sind alt und stammen von einem Berufsverband. Sie zeigen deshalb eher eine Größenordnung als einen verlässlichen Durchschnitt. Fragen Sie beim Vereinbaren nach der geplanten Dauer, denn danach richtet sich meist auch das Honorar.
Was wird beim homöopathischen Erstgespräch gefragt?
Zuerst erzählen Sie frei, danach fragt die Behandlerin sehr genau nach Einzelheiten, die in einer gewöhnlichen Sprechstunde kaum vorkommen. Die Homöopathie sucht nicht in erster Linie die Ursache einer Krankheit, sondern das eine Mittel, das nach ihrer Lehre zu Ihrem gesamten Beschwerdebild passt. So beschreibt es auch die Gebührenordnung für Ärzte: Das Gespräch dient dazu, das passende Einzelmittel zu finden.
| Worum es geht | Beispielfrage | Wozu die Praxis das wissen will |
|---|---|---|
| Hauptbeschwerde in Ihren Worten | Beschreiben Sie, was Sie zu uns führt. | Das Bild der Krankheit so aufschreiben, wie Sie es erleben. |
| Was es besser oder schlimmer macht | Was macht die Beschwerde besser, was schlimmer: Wärme, Bewegung, Tageszeit? | Mittel unterscheiden, die bei derselben Beschwerde infrage kämen. |
| Auslöser und Begleitzeichen | Wann hat es angefangen, was geschah davor, was tritt gleichzeitig auf? | Auslöser und begleitende Beschwerden gewichten. |
| Allgemeinbefinden | Frieren Sie leicht, wie schlafen Sie, was essen Sie gern? | Zeichen des ganzen Menschen erfassen. |
| Gemüt und Lebensgeschichte | Wie gehen Sie mit Ärger um, was hat Sie geprägt? | Seelische und biografische Seiten einbeziehen. |
| Vorgeschichte und Familie | Welche Krankheiten hatten Sie und Ihre Eltern? | Ihre Krankheitsgeschichte und die Ihrer Familie kennen. |
Wie läuft ein homöopathisches Erstgespräch ab?
Eine homöopathische Behandlung beginnt mit Gespräch und Auswertung, das Mittel kommt erst danach. Zuerst wird das ganze Bild der Krankheit aufgeschrieben, dann sucht die Praxis ein Mittel, dessen Beschreibung diesem Bild ähnelt.
1. Termin und Kosten klären
Sie fragen nach Dauer und Honorar. Wenn nicht sicher ist, dass eine Kasse alles zahlt, muss die Praxis Sie vor der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren, etwa per E-Mail oder Brief.
2. Freier Bericht
Sie schildern Ihre Beschwerden. Die Behandlerin schreibt mit Ihren Worten mit und unterbricht möglichst nicht.
3. Gezielte Nachfragen
Was macht die Beschwerde besser oder schlimmer, wie schlafen Sie, frieren Sie leicht? Oft gibt es einen Fragebogen. Insgesamt dauert das mindestens eine Stunde.
4. Auswertung ohne Sie
Die Praxis gleicht Ihre auffälligen Beschwerden mit einem Nachschlagewerk ab, das Beschwerden homöopathischen Mitteln zuordnet. Nach der Umfrage von 2008 dauerte das im Schnitt 82 Minuten.
5. Mittel und Folgetermin
Sie erhalten ein einzelnes Mittel und einen Folgetermin. Dort wird besprochen, was sich gebessert hat und was neu dazugekommen ist. Ein Folgetermin dauert nach der Gebührenordnung für Ärzte mindestens 30 Minuten.
Was kostet ein Erstgespräch beim Arzt oder Heilpraktiker?
Für Heilpraktiker gibt es keine amtliche Preisliste. Die unverbindliche Preisliste der Heilpraktikerverbände nennt für ein ausführliches Erstgespräch nach den Regeln der klassischen Homöopathie 15,40 bis 41,00 Euro je 30 Minuten. Das sind Durchschnittswerte aus einer Umfrage der 1980er-Jahre. Nach der Umfrage des Verbands klassischer Homöopathen von 2008 kostete ein Erstgespräch bei Erwachsenen im Schnitt 157 Euro, ein Folgetermin 52 Euro.
Beim Arzt gilt die Gebührenordnung für Ärzte. Sie berechnet für das homöopathische Erstgespräch 52,46 Euro im einfachen Satz. In der Regel sind es höchstens 120,65 Euro im 2,3-fachen Satz, mit besonderer Begründung bis zu 183,60 Euro im 3,5-fachen Satz. Ein Folgetermin kostet 26,23 Euro im einfachen und 60,33 Euro im 2,3-fachen Satz. Die Beihilfe des Bundes erkennt beim Heilpraktiker für das Erstgespräch höchstens 80,00 Euro an, für jede weitere Sitzung mit ausführlicher Befragung höchstens 35,00 Euro.
| Leistung | Wer legt den Preis fest | Betrag | Bedingung |
|---|---|---|---|
| Erstgespräch beim Arzt | Gebührenordnung für Ärzte | 52,46 Euro einfach, 120,65 Euro im 2,3-fachen Satz, 183,60 Euro im 3,5-fachen Satz | mindestens 1 Stunde, einmal im Jahr |
| Folgetermin beim Arzt | Gebührenordnung für Ärzte | 26,23 Euro einfach, 60,33 Euro im 2,3-fachen Satz, 91,80 Euro im 3,5-fachen Satz | mindestens 30 Minuten, höchstens dreimal in 6 Monaten |
| Ausführliches Erstgespräch beim Heilpraktiker | unverbindliche Preisliste der Verbände | 15,40 bis 41,00 Euro je 30 Minuten | Richtwert, nicht verbindlich |
| Erstgespräch beim Heilpraktiker, Beihilfe | Beihilfeverordnung des Bundes | höchstens 80,00 Euro | mindestens 1 Stunde, einmal je Behandlungsfall |
| Ausführliche Befragung beim Heilpraktiker, Beihilfe | Beihilfeverordnung des Bundes | höchstens 35,00 Euro | einmal je Sitzung, höchstens dreimal in 6 Monaten |
Wer zahlt das homöopathische Erstgespräch?
Das Erstgespräch beim Heilpraktiker zahlen Sie in aller Regel selbst, denn die gesetzliche Krankenversicherung trägt Heilpraktikerleistungen nicht als Regelleistung. Einzelne Kassen dürfen homöopathische Leistungen bis zum 31. Dezember 2026 noch freiwillig bezuschussen. Ab dem 1. Januar 2027 schließt das Gesetz solche Zuschüsse aus. Homöopathische Arzneimittel zahlt die Kasse schon seit dem 30. Juli 2026 nicht mehr. Bis dahin regelt die Satzung der einzelnen Kasse, ob sie bei der Kostenerstattung beim Heilpraktiker etwas zuschießt.
Private Krankenversicherungen und Zusatztarife erstatten nach ihren Tarifbedingungen, meist am Maßstab der Heilpraktiker-Preisliste. Der Verband klassischer Homöopathen hat deshalb eine eigene, ebenfalls unverbindliche Preisliste für klassische Homöopathie herausgegeben. Er rät, auf der Rechnung auch die vergleichbaren Ziffern der Heilpraktiker-Preisliste anzugeben, weil Versicherer sich daran orientieren.
Beamtinnen und Beamte des Bundes erhalten Beihilfe nur bis zu Höchstbeträgen. Ein Beispiel: Stellt die Praxis 157 Euro für ein zweistündiges Erstgespräch in Rechnung, erkennt die Beihilfe höchstens 80 Euro an. Auf diesen Betrag wendet sie Ihren Bemessungssatz an. Den Rest tragen Sie oder Ihre private Restkostenversicherung.
Welche 6 Fragen klären Sie vor dem Erstgespräch?
Vor einem Termin von zwei Stunden lohnt es sich, einige Dinge schriftlich zu klären. So vermeiden Sie Überraschungen bei der Rechnung und eine Behandlung, die eine nötige ärztliche Abklärung ersetzt.
- Fragen Sie nach Dauer und Honorar des Erstgesprächs und der Folgetermine und lassen Sie sich beides schriftlich geben.
- Fragen Sie, nach welcher Preisliste die Praxis abrechnet und ob auf der Rechnung Ziffern der Heilpraktiker-Preisliste stehen.
- Fragen Sie nach der Erlaubnis der Praxis und danach, wo sie ihre homöopathische Ausbildung gemacht hat.
- Klären Sie mit Ihrer Versicherung oder der Beihilfestelle vorab, welchen Betrag sie für ein solches Erstgespräch anerkennt.
- Bringen Sie vorhandene ärztliche Befunde mit und fragen Sie, bei welchen Zeichen die Praxis Sie an eine Ärztin oder einen Arzt verweist.
- Vereinbaren Sie einen Zeitpunkt, zu dem Sie gemeinsam prüfen, ob sich etwas verändert hat. Akzeptieren Sie keine Zusage einer Heilung: Sie wäre unseriös und in der Werbung sogar verboten.
Häufige Fragen
Wie lange dauert das erste Gespräch beim Homöopathen?
Das erste homöopathische Gespräch dauert mindestens eine Stunde, wenn ein Arzt es abrechnet oder die Beihilfe den Höchstbetrag zahlt. Nach einer Umfrage des Verbands klassischer Homöopathen von 2008 dauerte es bei chronischen Beschwerden Erwachsener im Schnitt 119 Minuten. Dazu kamen 82 Minuten Auswertung ohne den Patienten.
Was kostet ein homöopathisches Erstgespräch beim Arzt?
Ein homöopathisches Erstgespräch kostet beim Arzt nach der Gebührenordnung 52,46 Euro im einfachen Satz und in der Regel höchstens 120,65 Euro im 2,3-fachen Satz. Mit besonderer Begründung sind bis zu 183,60 Euro möglich. Die Leistung setzt mindestens eine Stunde voraus und ist einmal im Jahr berechenbar.
Was kostet ein homöopathischer Folgetermin?
Ein homöopathischer Folgetermin kostet beim Arzt 26,23 Euro im einfachen und 60,33 Euro im 2,3-fachen Satz. Er dauert mindestens 30 Minuten und ist höchstens dreimal in sechs Monaten berechenbar. Beim Heilpraktiker ist das Honorar frei vereinbar, nach einer Verbandsumfrage von 2008 kostete ein Folgetermin im Schnitt 52 Euro.
Wie viel zahlt die Beihilfe für ein homöopathisches Erstgespräch beim Heilpraktiker?
Die Beihilfe des Bundes erkennt für ein homöopathisches Erstgespräch beim Heilpraktiker höchstens 80 Euro an, wenn es mindestens eine Stunde dauert. Das gilt einmal je Behandlungsfall. Für jede weitere Sitzung mit ausführlicher Befragung sind es höchstens 35 Euro, höchstens dreimal in sechs Monaten.
Zahlt die Krankenkasse 2027 noch ein homöopathisches Erstgespräch?
Nein, ab dem 1. Januar 2027 darf keine gesetzliche Krankenkasse ein homöopathisches Erstgespräch mehr als freiwillige Zusatzleistung bezuschussen. Das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze vom 24. Juli 2026 schließt das aus. Bis zum 31. Dezember 2026 ist ein Zuschuss noch möglich, wenn die Satzung der Kasse ihn vorsieht.
